Die Erleichterung bei der Swiss war gross, als im Frühjahr Milliardenhilfen vom Bund zugesichert wurden. Nun sind jedoch die Gegenleistungen, die der Bund erhalten soll, Gegenstand vieler Diskussionen. Es stellt sich die Frage, ob die Swiss bevorzugt behandelt wurde.

Für die Milliardenhilfe, die Swiss vom Bund erhält, muss die Airline gewisse Gegenleistungen erbringen. Eine davon ist das Einhalten hoher Gewinnvorgaben, um die reibungslose Rückzahlung zu gewährleisten. Doch abseits dessen scheint es wenige Vorgaben für die Airline zu geben und es wirkt fast so, als wäre Swiss in den Verhandlungen anderen Fluggesellschaften gegenüber bevorzugt worden. Das geht aus internen Dokumenten der Task Force Luftverkehr hervor, die das Konsumentenmagazin Saldo analysiert hat.

Bund lehnt Sitz im Verwaltungsrat ab

Als die Swiss die Staatshilfen in Höhe von 1,5 Milliarden Franken vom Bund zugesichert bekommen hat, wurde stets betont, dass die staatliche Unterstützung nur “unter strengen Bedingungen” erfolge. In einem vor einigen Wochen veröffentlichten Artikel haben wir darüber berichtet, dass dies – zumindest was die Gewinnvorgaben vom Bund betrifft – auch so zu sein vermag. Doch das Konsumentenmagazin Saldo hat Einsicht in interne Sitzungsprotokolle des Bundes gefordert und diskutiert nun darüber, wie streng die Bedingungen wirklich sind.

Swiss Berlin Tegel

Die Vorgaben, die auf jeden Fall eingehalten werden müssen, sind die schnellstmögliche Tilgung des Darlehens, die monetäre Rückerstattung annullierter Flüge an Reisebüros, das Verbot Mittel des Bundes an die Muttergesellschaft Lufthansa fliessen zu lassen sowie die Stärkung des Standortes Schweiz. Doch diese Bedingungen klingen nicht sonderlich streng, sondern wie eine Selbstverständlichkeit. Eher ist es verwunderlich, dass andere Gegenleistungen nicht gefordert, beziehungsweise explizit vom Bund abgelehnt wurden. So bot die Fluggesellschaft dem Bund sogar das Mitsprachrecht in Form eines Sitzes im Verwaltungsrat an, um die hohen Garantien zu rechtfertigen, doch der Bund lehnte mit folgender Begründung ab:

Es ist nicht Aufgabe des Bundes, eine Fluggesellschaft zu betreiben oder an ihr beteiligt zu sein.

Isabelle Rösch, Sprecherin des Schweizer Finanzdepartements

Auch etwaige Klimavorgaben hat die Swiss anders als andere Fluggesellschaften im Gegenzug zu den Staatshilfen nicht einzuhalten. Es gibt keinerlei Auflagen zu Lärm- und Umweltschutz. Ebenso wenig wurden die Boni des Managements angetastet. Dort gab es lediglich die Empfehlung, “dass bei Entschädigungen des Topmanagements Zurückhaltung herrschen soll”.

Überwachung erfolgt durch Luftfahrtstiftung

Dennoch bedeutet dies nicht, dass Swiss keinerlei Aufsicht unterliegt. An die Staatshilfen ist nämlich die Gründung einer Luftfahrtstiftung geknüpft, die den Bürgschaftsvertrag überwachen wird. Besonders interessant hierbei ist, dass der abtretende Swiss-Chef Thomas Klühr der Vorsitzende dieser neuen Stiftung wird.

Die Schweiz muss keine unternehmerischen Entscheidung mitverantworten, ist defacto aber trotzdem an Bord.

Kommentar eines Lufthansa Managers zur neuen Schweizer Luftfahrtstiftung

Die Aufgabe der Luftfahrtstiftung ist, rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn der Swiss droht, ihre Gewinnvorgaben nicht einzuhalten. In einem solchen Fall könnte es zu einer Notverstaatlichung kommen und der Bund somit doch zum Betreiber werden, berichtet das Luftfahrtnachrichtenportal aero.de.

Unfaire Behandlung EasyJets?

Das Pikante an der Debatte um die Staatshilfen für die Swiss ist der Umgang mit EasyJet. Denn unabhängig davon, ob die Auflagen für die Swiss zu gering oder angemessen sind – Fakt ist, dass EasyJet Switzerland keine Staatshilfen erhalten hat.

Easyjet Airbus A319 Landung

Auch das Gesuch nach einem Covid-19 Überbrückungskredit wurde abgelehnt. Obwohl die Fluggesellschaft in Basel und Genf stärker vertreten ist als die Swiss, konnte sie nicht von den gleichen Massnahmen wie die Swiss profitieren. Vielerorts wurde schon von einer Bevorzugung des Standortes Zürich – an dem die Swiss dominiert – gesprochen.

Fazit zu den Bedingungen rund um Swiss’ Milliardenhilfe

Es ist eine kontroverse Debatte, die aktuell geführt wird. Während es vielen Akteuren wirtschaftlich schlecht geht, konnte die Swiss durch die Bewilligung des Milliardenkredites etwas aufatmen. Dass die Gegenleistungen, die von der Fluggesellschaft gefordert werden nun nicht in dem Umfang ausfallen, wie in anderen Ländern, irritiert viele. Besonders, dass unter diesen sehr zuvorkommenden Massnahmen für die Swiss, EasyJet Switzerland keinerlei ähnliche Vorteile geniessen kann, ist fragwürdig. Spannend bleibt auf jeden Fall zu beobachten, wie die zukünftige Rolle der Schweizer Luftfahrtstiftung aussehen wird und ob die Swiss die Gewinnvorgaben des Bundes einhalten kann.

Autor

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.