Südafrika lockert die ohnehin bereits lockeren Einreisebestimmungen. Ein Corona-Test gilt nun ebenfalls nicht mehr als Voraussetzung zur Einreise, zumindest nicht für Geimpfte.

Südafrika wurde zwar für die frühe Bekanntgabe der neuen Virusvariante Omikron weltweit gelobt, jedoch mit restriktiven Reiseregeln bestraft. Die Kritik war gross, während das Land kaum eigene Massnahmen ergriffen hat. Neueste Erkenntnisse scheinen das Vorgehen Südafrikas zu bekräftigen. Dementsprechend werden die Einreisebestimmungen angepasst. Geimpfte benötigen fortan keinen Corona-Test mehr, wie travelnews.ch berichtet.

Neue Regeln für Geimpfte

Südafrika ist wieder zurück auf der Weltkarte. Emirates erhöhte zuletzt die Frequenzen zu verschiedenen Destinationen in Südafrika drastisch. Unsere Kollegin Lena nutzte diese Gelegenheit, um schon bald zu einem First Class Abenteuer in Südafrika aufzubrechen. Trotz der neuen Virusvariante Omikron konnte die Infektionswelle vor Ort schnell bekämpft werden. Sogar neue Erkenntnisse lieferte Südafrika damit. Schon früh kritisierte man deshalb die Reise-Restriktionen gegenüber Südafrika und weiteren Ländern der Region. Im Gegensatz dazu lockerte Südafrika bereits Anfang Februar Corona-Massnahmen und Einreisebeschränkungen. Diese wurden nun erneut angepasst, wie Präsident Cyril Ramaphosa ankündigte. Die neuen Einreiseregeln gelten seit dem 22. März und erleichtern vor allem die Einreise für Geimpfte.

Kapstadt

Sofern Reisende einen vollständigen Impfschutz nachweisen können – zwei Impfdosen gelten aktuell als vollständig geimpft; eine Auffrischungsimpfung ist daher nicht nötig – muss zusätzlich kein Corona-Test vor Abflug absolviert werden. Alternativ gelten für alle anderen Reisenden die bisherigen Bestimmungen. Diese besagen, dass maximal 72 Stunden vor Abflug ein PCR-Test absolviert werden muss. Das Ergebnis des negativen Tests muss der Airline nachgewiesen werden können. Das Auswärtige Amt in Deutschland schreibt weiter, dass weiterhin alle Reisenden einen vollständig ausgefüllten Reise-Gesundheitsfragebogen abgeben müssen. Zudem sind Reisende dazu angehalten, die App COVID Alert South Africa auf dem mobilen Endgerät zu installieren. Im Falle einer Quarantäne müssen Reisende auch die vollständige Anschrift angeben und eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.

Johannesburg Südafrika

Ähnlich wie hierzulande müssen Personen, die positiv auf das Virus getestet werden, jedoch keine Symptome vorweisen, sich nicht mehr in Selbstisolation begeben. Zudem wird die Dauer der Selbstisolation für Personen mit Symptomen von zehn auf sieben Tage reduziert. Kontaktpersonen müssen sich ebenfalls nur noch in Quarantäne begeben, sofern sie selbst Symptome aufweisen. Geimpfte erhalten zudem Zutritt zu öffentlichen Grossveranstaltungen, die jedoch weiterhin nur mit halber Kapazität zugelassen sind. Bei diesen Events gilt ebenfalls die 2G-Regelung – ein Impfnachweis oder ein maximal 72 Stunden alter Corona-Test müssen vorgelegt werden. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wurde aufgehoben. Diese gilt lediglich auch weiterhin in geschlossenen Räumen.

Fazit zu den neuen Einreisebestimmungen in Südafrika

Die Zahlen Südafrikas lesen sich durchaus spektakulär. Während es in den meisten Ländern um die Bemessung der Impfquote geht, beziffert Südafrika mittlerweile die Zahl der Infizierten. Circa 70 Prozent der Bevölkerung sollen sich dabei bereits mit dem Virus infiziert haben. Die Infektionszahlen sind gleichzeitig stark rückläufig. Anlass genug, um die Einreisebestimmungen erneut anzupassen. Hier nimmt die Regierung Südafrikas nun jedoch Rücksicht auf Geimpfte. Der Nachweis einer vollständigen Impfung mit zwei Impfdosen genügt für die Einreise. Aber auch Ungeimpfte dürfen weiterhin unter den bisherigen Regeln nach Südafrika einreisen.

Autor

Seit Alex zum ersten Mal im Alter von 3 Jahren geflogen ist, wollte er das Flugzeug eigentlich nicht mehr verlassen. Bis heute riss seine Faszination fürs Fliegen nicht ab, weshalb er sich entschlossen hat, Euch an seinen Erfahrungen und Tipps teilhaben zu lassen.

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