Die Repartiierungsflüge des Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sind abgeschlossen – die Kosten bleiben. Insgesamt zwei Millionen Franken müssen die Steuerzahler für die Rückkehrer berappen.

Genauso wie viele andere Regierungen in Europa hat sich auch der Bundesrat dazu entschieden, aufgrund des Coronavirus gestrandete Schweizer zurück in ihr Heimatland zu holen. Dabei war eine Kostenbeteiligung der Passagiere von Anfang an vorgesehen. Wie travelnews.ch auf Nachfrage beim EDA herausgefunden hat, haben die Gestrandeten selbst nicht die gesamten Kosten übernommen. 20 Prozent der Kosten, etwa zwei Millionen Franken, bleiben beim Steuerzahler hängen.

Kostenbeteiligung zwischen 400 und 1’700 Franken

Während etwa das Auswärtige Amt in Deutschland ein Budget von knapp 50 Millionen Euro für Rückholflüge aus aller Welt erwartet hatte, wird es für die Steuerzahler in der Schweiz auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl nicht annähernd so teuer. “Das EDA beteiligt sich zu rund 20 Prozent an den entstandenen Repatriierungsflügen. Damit entstehen dem EDA netto Kosten von rund 2 Millionen Franken”, erklärt das EDA gegenüber Travelnews. Dass die Kosten insgesamt trotz vergleichsweise vieler Repartiierungsflügen nicht allzu hoch ausfallen, liegt daran, dass die Passagiere nicht unwesentlich zur Kasse gebeten wurde.

Wer einen der Rückholflüge von Swiss oder Edelweiss genutzt hat, musste je nach Strecke die folgenden Beträge bezahlen:

  • Kurzstreckenflüge (bis 1’500 Kilometer): 400 Franken
  • Mittelstreckenflüge (1’500 bis 3’500 Kilometer): 600 Franken
  • Langstreckenflüge (über 3’500 Kilometer): 1’100 Franken
  • Ultra-Langstreckenflüge (über 12’000 Kilometer): 1’700 Franken

Dabei handelt es sich um die mitunter höchsten Beteiligungen an Flugpreisen aller Rückholaktionen in Europa. Gleichzeitig konnte durch die doch relevanten Preise verhindert werden, dass die Kosten für Steuerzahler besonders hoch ausfallen. Bedenken sollte man zudem, dass die Flüge dafür gesorgt haben, dass die Fluggesellschaften noch relevant beschäftigt waren, wodurch gleichzeitig Kurzarbeitergeld eingespart wurde. Insgesamt dürften die Repartiierungsflüge für die Steuerzahler also nur einen minimalen Verlust darstellen, was sicherlich eine gute Nachricht ist.

Jeder vierte Passagier nicht aus oder in der Schweiz wohnhaft

Travelnews hat hinsichtlich der Nachfragen bei der EDA auch noch eine andere Information bekommen. Hinsichtlich der Demografie der Reisenden auf den Repartiierungsflügen zeigt sich auch die gute Zusammenarbeit mit den Partnern innerhalb Europas. Neben Schweizer Staatsbürger und Auslandsschweizern mit Vorerkrankungen wurden auch Bürger aus Liechtenstein mit höchster Priorität für die Flüge berücksichtigt. Sofern noch darüber hinausgehende freie Plätze verfügbar waren, hat das EDA aber auch Reisende aus Nachbarstaaten sowie anderen EU- und EFTA-Staaten zugelassen.

Swiss 777 Flugzeug

Insgesamt wurden laut Angaben des EDA 7’163 Passagiere transportiert, von denen 4’056 und damit etwas mehr als die Hälfte Schweizer Staatsangehörige sind. Die restlichen Passagiere waren Verbraucher mit anderer Staatsbürgerschaft, von der jedoch knapp ein Drittel einen Wohnsitz in der Schweiz hat. Die verbliebenen knapp 2’000 Passagiere stammen aus Nachbarstaaten und sind von Zürich aus weitergereist. Gleichzeitig konnte eine nahezu identische Zahl an Schweizern die Repartiierungsflüge anderer Länder nutzen, um die Schweiz zurückzukehren – ein Zeichen für ein gut funktionierende Zusammenarbeit bei der Rückholung von blockierten Reisenden.

Fazit zu den Kosten der Repartiierungsflüge

Im Zuge der Krise rund um das Coronavirus war vom EDA entschlossenes Handeln gefordert, um gestrandete Passagiere nach Hause zu bringen. Die Organisation ist dabei sehr gut gelungen und auch die Kosten scheinen insgesamt fair aufgeteilt, beim Steuerzahler bleiben recht geringe Kosten hängen. Gleichzeitig haben viele tausend weitere Schweizer den Weg zurück nach Hause über kommerzielle Wege gefunden.

Autor

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