Per 20. August 2020 erweitert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Liste der Staaten und Gebiete, bei denen eine Quarantäne nach Einreise in die Schweiz verpflichtend ist. Mit diesem Update kommen 13 neue Länder auf die Liste.

Nachdem die Liste für Quarantänepflicht bei Einreise in die Schweiz regelmäßig angepasst wurde, umfasst sie mittlerweile 53 Staaten. Dieses Mal sind auch einige EU-Länder und beliebte Ferienziele dabei.

Aus den Ferien in die Quarantäne

Die Überarbeitung der Liste wird dieses Mal viele Menschen mitten in den Sommerferien treffen. Wer ab dem 20. August beispielsweise aus Mallorca zurückkommt, muss für zehn Tage in Quarantäne, denn Spanien inklusive der Balearen wurde mit auf die Liste genommen – die Kanaren sind weiterhin ausgenommen.

Ebenfalls neu hinzugekommen sind

  • Albanien
  • Andorra
  • Aruba
  • Belgien
  • Belize
  • Färöer
  • Gibraltar
  • Guam
  • Indien
  • Malta
  • Monaco
  • Namibia

Besonders wichtig zu beachten ist, dass die Grundlage für die Quarantänepflicht immer die Länderliste ist, die am Tag der Einreise in die Schweiz gilt. Dies bedeutet, dass jeder Reisende vor der Heimkehr überprüfen sollte, ob es Aktualisierungen gab.

Mallorca Meer Küste Strand

Von der Liste runtergenommen wurden Serbien und Singapur aber auch Äquatorialguinea, Sao Tome und Principe sowie Saudi-Arabien. Wer aus diesen Ländern zurück in die Schweiz reist, muss also nicht mehr in die zehntägige Quarantäne.

Auswirkungen auf Reiserückkehrer

In den aufgelisteten Staaten und Regionen wurde ein erhöhtes Infektionsrisiko festgestellt. Um eine weitere Ausbreitung in der Schweiz zu verhindern, müssen strenge Quarantäne-Regelungen eingehalten werden. Wer also aus einem der 53 Länder auf der Liste zurück in die Schweiz reisen will, muss bei der Ankunft einige Dinge beachten. Der BAG erklärt, dass Einreisende sofort nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft gehen sollen und sich die folgenden zehn Tage dort in Quarantäne aufhalten müssen. Selbst wenn ein negatives Testergebnis eines Reisenden vorliegt, wird dadurch die Quarantänepflicht nicht aufgehoben oder verkürzt.

Innerhalb von zwei Tagen nach der Ankunft muss man sich zusätzlich bei der zuständigen kantonalen Behörde melden und den dort erhaltenden Anweisungen folgen.

Fazit zur aktualisierten Länderliste

Dass die Liste regelmäßig erweitert wird, ist inzwischen zur Normalität geworden. Die Aufnahme von einigen EU-Staaten und beliebten Reisezielen ist nun aber eine Aktualisierung, die eine größere Anzahl von Personen betrifft. Viele befinden sich noch in den Sommerferien und müssen nach ihrer Rückkehr unerwartet in Quarantäne, obwohl das Land zu Beginn der Reise noch nicht aufgelistet war. Da dieses Vorgehen allerdings bei den vorherigen Aktualisierungen der Länderlisten ebenfalls galt, sind sich einige diesem Risiko gegebenenfalls bewusst gewesen.

Autor

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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