Während die Lufthansa Group bei den Rückerstattungen für ausgefallene Flüge endlich Druck machen will, sieht der Konzern jedoch bei weitem nicht alle Kunden-Forderungen als berechtigt an. Demnach dürften etliche Kunden auch leer ausgehen.

Denn laut Lufthansa-Vorstand Harry Hohmeister, würden einige der Erstattungsanfragen auf Flügen beruhen, die stattgefunden hätten, jedoch vom Fluggast nicht angetreten wurden.

Bis zu 65 Prozent traten Flug nicht an

Zum jetzigen Zeitpunkt hat der Kranich nach eigener Aussage bereits 1,4 Milliarden Euro (rund 1,5 Milliarden Franken) an Erstattungen, für Flüge die bis Ende Juni gecancelt wurden, an die Kunden ausgezahlt. Bis für diesen Zeitraum die Erstattungen jedoch alle zurückgezahlt wurden, wird es dem Vernehmen nach aber noch bis zu sechs weitere Wochen dauern und somit länger, als zuvor angekündigt. Insgesamt sind bei der Lufthansa laut Hohmeister zwei Millionen Anfragen für Erstattungen eingegangen.

Lufthansa Airbus A340

Bisher hat die Lufthansa dabei jeden Fall einzeln geprüft. Doch in den kommenden zwei Wochen soll auch das automatisierte Erstattungssystem wieder mithelfen, die Fälle abzuarbeiten. Dabei verwies Hohmeister auch darauf, dass etliche Erstattungsanfragen unberechtigt seien. Dabei handelte es sich vor allem um Flüge, die stattgefunden hätten, aber vom Kunden nicht angetreten wurden, weshalb hier kein Anspruch auf eine Erstattung besteht. Das sei vor allem im März mit bis zu 40 Prozent und im April mit 65 Prozent der Fall gewesen, wo besonders viele Passagiere ihre Flüge nicht antraten. Zurzeit seien es zwischen sechs und acht Prozent und in ‘normalen’ Zeiten etwa zwei Prozent an monatlichen Passagieren, die ihre Flüge nicht antreten.

Lufthansa teilt sich unrühmlichen Platz mit Ryanair

Besonders zur Hochzeit der Corona-Krise, hingen etliche Airlines mit (vor allem berechtigten) Rückerstattungen weit hinterher, besonders mit Blick auf geltendes EU-Recht, wonach eine Erstattung innerhalb von sieben Tagen erfolgen muss. Dabei teilt sich die Lufthansa zusammen mit Ryanair einen unrühmlichen letzten Platz, wonach beide Fluggesellschaften im Vergleich besonders lange für die Erstattungen brauchen. Dafür wurde auch der Kranich bereits öfter scharf kritisiert und dem Unternehmen “Methode” vorgeworfen, um die eigene Liquidität zu sichern. Schliesslich begannen die massenhaften Erstattungen auch erst nachdem das Rettungspaket in Höhe von neun Milliarden Euro endgültig feststand.

Fazit zur Erstattungspolitik der Lufthansa

Wenngleich die Lufthansa natürlich für die Dauer der Rückerstattungen zu kritisieren ist, da dieses Vorgehen offensichtlich einen finanziellen Hintergrund hatte, ist die Nicht-Auszahlung unberechtigter Rückerstattungsanfragen natürlich berechtigt. Allerdings ist dies für die betroffenen Kunden sehr ärgerlich, schliesslich traten wohl die meisten aus Sorge und Angst um die eigene Gesundheit die Flüge nicht an. Das zeigt wieder, dass diese noch nie dagewesene Situation alle Seiten vor grosse Probleme gestellt hat.

Autor

Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

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  • Das Geld für jeden Flug muss in Zukunft unbedingt von einem Treuhänder verwaltet werden und darf erst an eine Airline fliessen wenn der gekaufte Flug auch gestartet ist, die Arroganz gewisser Airlines wie LH Group und Ryan muss endlich ein Ende haben

  • Also das ist ja so etwas von logisch und war auch VOR Corona schon so ! Trete ich einen Flug NICHT an , so verfällt dieser…….und mit ihm sämtliche nachfolgenden Flugsegmente

    • Es ist zu wiedersprechen!!!

      Wenn eine Buchung aus Hin- und Rückreise besteht und ein Teil davon gestrichen wird, dann hat man sehr wohl Anspruch auf die Rückerstattung der gesamten Buchung. Verständlich, dass niemand auf eine Insel fliegt, wenn der Rückflug gar nicht stattfindet…
      Die EU-Verordnung für Fluggastrechte wurde deshalb explizit im März mit einem Auslegeleitfaden für Corona ergänzt, welcher in Absatz 3.2 (Seite 4) genau diesen Aspekt berücksichtigt.
      Somit gilt: Ist ein Flugsegement einer Buchung mit mehreren Flugsegmenten von der Airline gestrichen worden, hat man Anrecht auf die Rückerstattung des gesamten Buchungsbetrags (und nicht nur des gestrichenen Teils)!!!

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