Eine kleine Erinnerung an alle Reisenden! Die Gültigkeit des Impfzertifikats wird innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz ab dem 1. Februar verkürzt!

Die Virusvariante Omikron ist auch in Europa angekommen und weiter auf dem Vormarsch. Die Inzidenz scheint jedoch in weiten Teilen Europas ihren Höhepunkt erreicht zu haben, Experten reden von einem endemischen Zustand. Die EU hat sich aber bereits weit im Vorfeld auf die Verkürzung der Gültigkeit von Impfzertifikaten verständigt. Ab dem 1. Februar sind vollständige Impfungen EU-weit dann nur noch für neun Monate gültig. Gleiches gilt auch für das Impfzertifikat der Schweiz

Neun statt zwölf Monate

Aktuell sind die Impfzertifikate noch ein Jahr lang nach der Zweitimpfung gültig. Dieser Zeitraum wird nun vom 1. Februar 2022 an von zwölf auf neun Monate verkürzt. Demnach verlieren die Impfzertifikate ihre Gültigkeit, sofern die Booster-Impfung nicht spätestens neun Monaten nach Zweitimpfung erfolgt und hinzufügt wurde. Die EU-Mitgliedsstaaten einigten sich bereits Ende des vergangenen Jahres einheitlich auf dieses Vorgehen. Auch die EU-Kommission bestätigte im Anschluss die Pläne. Zusätzliche Corona-Tests sollen EU-weit nicht mehr erforderlich sein. Auf einheitliche Reiseregeln einigten sich die Mitglieder zuletzt.

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Auch der Bundesrat hat bereits ein ähnliches Vorhaben zum heutigen 31. Januar 2022 bekannt gegeben. Damit verkürzt sich auch in der Schweiz die Gültigkeit des Impfzertifikats von 360 auf 270 Tagen. Dies gilt auch rückwirkend. Die Anpassungen erfolgte automatisch in der entsprechenden App des digitalen Impfzertifikats. Damit gilt auch das Schweizer Impfzertifikat wie auch das EU-Impfzertifikat mit gleicher Gültigkeit auf Reisen innerhalb der EU beziehungsweise zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedsstaaten. Dennoch sind etwaige Änderungen beziehungsweise Anpassungen unter den einzelnen Mitgliedsstaaten zu beachten.

Einheitlichkeit nicht überall gegeben

Somit werden alle EU-Mitgliedsstaaten das Vorhaben ab Dienstag, dem 1. Februar umsetzen. Andere Länder wie Italien und Spanien haben bereits in den vergangenen Tagen entsprechende Massnahmen ergriffen. So setzt Spanien für die Einreise ab dem 1. Februar eine vollständige Impfung mit neuer Gültigkeitsdauer voraus. Der entsprechende Nachweis der Booster-Impfung beziehungsweise der Zweitimpfung muss mindestens 14 Tage nach der Verabreichung der letzten Dosis ausgestellt worden sein und darf nicht älter als 270 Tage sein. Ein zusätzlicher Corona-Test entfällt für Geimpfte in Spanien, genauso wie auch in Italien.

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Ist die Zweitimpfung älter als 270 Tage, muss in Spanien ein Corona-Test vor Abflug absolviert werden. Dafür zugelassen sind PCR-, LAMP-, oder TMA-Tests maximal 72 Stunden vor Abflug oder Antigen-Tests maximal 48 Stunden vor Abflug. Auch der Nachweis einer überstandenen Infektion befreit von der Testpflicht vor Abreise. In Italien gilt diese Testpflicht nicht. Dafür müssen sich Reisende ohne vollständigen Impfschutz oder ohne Nachweis einer überstandenen Infektion in eine fünftägige Selbstisolation begeben. Zum Ende der Quarantäne muss jedoch ein Corona-Test absolviert werden. Ob in Italien die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate aber wirklich sogar auf sechs Monate reduziert wird, ist derweil noch offen.

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Damit kommt es also auch weiterhin innerhalb der EU zu unterschiedlichen Auslegungen der aktuellen Reiseregeln. So hat Deutschland zuletzt die Gültigkeit des Genesenenstatus gar auf drei Monate verkürzt. Personen, die den Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben, müssen sich sogar um weitere Impfungen kümmern, um den Impfstatus nicht zu verlieren. Die betroffenen Personen müssen sich nun jedoch insgesamt zweimal impfen lassen, um ebenfalls als vollständig geimpft angesehen zu werden. Um als geboostert zu gelten, müssen mit J&J Geimpfte sogar zwei zusätzliche Impfungen erhalten.

Fazit zur verkürzten Impfgültigkeit

Einmal mehr beteuerte die EU Einigkeit, zumindest beim Umgang mit den Impfzertifikaten und den derzeitigen Reiseregeln innerhalb der EU. Diese sollen vereinheitlicht werden. Im ersten Schritt wird dafür jedoch die Gültigkeit von Impfzertifikaten reduziert. Diese sind ab dem 1. Februar 2022 nur noch neun statt zwölf Monate gültig. In der Schweiz wurde die Gültigkeit der Impfzertifikate bereits per 31. Januar verkürzt. EU-Staaten haben aber bereits ebenfalls die entsprechenden Vorbereitungen getroffen. Die Testpflicht für vollständige Geimpfte soll dafür jedoch wieder entfallen, so wie aktuell auch in Italien angestrebt. Inwiefern es bei der einheitlichen Vorgehensweise aber bleibt, ist aktuell fraglich. Italien hat bereits beschlossen, die Gültigkeit der Impfzertifikate sogar auf sechs Monate zu reduzieren.

Autor

Seit Alex zum ersten Mal im Alter von 3 Jahren geflogen ist, wollte er das Flugzeug eigentlich nicht mehr verlassen. Bis heute riss seine Faszination fürs Fliegen nicht ab, weshalb er sich entschlossen hat, Euch an seinen Erfahrungen und Tipps teilhaben zu lassen.

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