Die Milliarden-schweren Hilfspakete für die Lufthansa wurden vom EU-Gericht für nichtig erklärt. Condor und Ryanair sind dagegen vehement vorgegangen. Doch zieht dieses Urteil auch Folgen mit sich?

Auch wenn die Corona-Pandemie längst überwunden wurde, so holen uns die Zeichen der Anfänge schon wieder ein – in wirtschaftlicher Sicht. Laut EU-Gericht hätten die Staatshilfen für die Lufthansa nämlich nicht genehmigt werden dürfen, das berichtet unter anderem aero.de. Welche Auswirkungen könnte dies nachträglich haben?

Urteil ohne Folgen?

Die Corona-Pandemie wurde nun auch laut WHO überwunden – nach über drei Jahren. Dabei vergisst man bereits die Anfänge der Pandemie und ihre Auswirkungen über die gesundheitlichen hinweg. Denn die zivile Luftfahrt wurde schwer von den ersten Massnahmen – in Form von Lockdowns und Grenzschliessungen – getroffen. Die meisten Airlines mussten ihre Flotten komplett oder zumindest in grossen Teilen grounden, so auch die Lufthansa. Ein Fortbestehen war laut Carsten Spohr nur dank der Staatshilfen möglich. Zugesichert wurde dem Kranich und seine Tochterfluggesellschaften ein Paket von insgesamt knapp neun Milliarden Euro. Sechs Milliarden Euro wurden davon von der EU-Kommission genehmigt. Die Hilfspakete musste die Lufthansa zwar nie ausschöpfen, und konnte die Schulden mittlerweile auch für den Steuerzahler gewinnbringend zurückzahlen, dennoch sind die letzten Worte in dieser Thematik noch nicht gewechselt.

Lufthansa Gate Boarding

Im Gegenzug sicherte die Lufthansa keine Wettbewerbsverzerrung zu und musste vor allem wertvolle Slots an ihren Heimatflughäfen zur Verfügung stellen. Slots dienen als Zeitfenster für Start- und Landezeiten. Ryanair, der irische Lowcost-Carrier, wetterte früh gegen die verschiedenen Staatshilfen, die Regierungen und EU-Kommissionen gewährt haben. Auch Condor schloss sich dem an. Ryanair ging bei den Staatshilfen leer aus, Condor erhielt hingegen ebenfalls Kredite von der Bundesregierung gewährt. Nun scheint man jedoch gewissermassen Erfolg gehabt zu haben. Denn das EU-Gericht erklärt die Staatshilfen im Falle der Lufthansa zumindest für nichtig, das teilte ein Richter am Mittwochmorgen in Luxemburg mit. Damit stimmt man in einigen Punkten den Klagen von Condor und Ryanair zu.

Lufthansa Group

Der Richter erklärte, dass die EU-Kommission in ihrer Bewertung der damaligen Situation der Lufthansa einige Fehler unterlaufen wären. So schätzte man die wirtschaftliche Situation selbst, aber auch die finanzielle Situation am Markt falsch ein. Entgegen der Aussagen hätte die Lufthansa nämlich schon damals die Chance gehabt, sich weitere finanzielle Mittel am freien Markt zu sichern. Zudem haben die Auflagen für die Hilfspakete nicht dafür gesorgt, die Wettbewerbssituation an den verschiedenen Drehkreuzen der Lufthansa Group zu entspannen. Nun bestehe die Möglichkeit, dass der Europäische Gerichtshof, das höchste europäische Gericht, nun gegen das Urteil vorgehen könne. Die Lufthansa nahm laut aero.de das Urteil zur Kenntnis und will dieses auf mögliche Folgen analysieren. Gleichzeitig weist man darauf hin, dass die Staatshilfen ohnehin bereits zurückgezahlt sind.

Fazit zum Urteil des EU-Gerichts

Das EU-Gericht stimmt Condor und Ryanair teilweise in ihren Punkten zu: Die Staatshilfen, die durch die EU-Kommission genehmigt wurden, sind für nichtig erklärt worden. Dabei seien damals Fehler in der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Lufthansa gemacht worden. Da die Staatshilfen aber bereits ohnehin zurückgezahlt wurden, bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil überhaupt Folgen mit sich tragen wird. Tatsächlich haben die Auflagen für keinen Wettbewerbswechsel an den Drehkreuzen der Lufthansa gesorgt. Gleichzeitig muss man auch dazu sagen, dass das Interesse an den Slots der Lufthansa in den vergangenen Jahren, sicherlich auch weiterhin der Pandemie geschuldet, äusserst gering war.

Autor

Seit Alex zum ersten Mal im Alter von 3 Jahren geflogen ist, wollte er das Flugzeug eigentlich nicht mehr verlassen. Bis heute riss seine Faszination fürs Fliegen nicht ab, weshalb er sich entschlossen hat, Euch an seinen Erfahrungen und Tipps teilhaben zu lassen.

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