Nachdem Ryanair in der Vergangenheit eine Klage gegen die staatliche Subventionierung von Air France-KLM während der Corona-Pandemie erhoben hat, gibt es nun ein Urteil aus Brüssel. 

Air France-KLM wurde in der Vergangenheit mit einer staatlichen Finanzspritze von Frankreich und den Niederlanden subventioniert. Der irische Low Cost Carrier Ryanair hat in diesem Zusammenhang mehrere Fluggesellschaften verklagt, auch Air France-KLM. Bereits zwei Gerichte haben die staatlichen Beihilfen für nichtig erklärt. Jetzt bestätigt die EU-Kommission die Korrektheit des Hilfspakets, wie das Handelsblatt berichtet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission kommt zum Beschluss, dass die Corona-Hilfspakete für Air France-KLM zu Recht genehmigt wurden
  • Anderwärtig entschied jedoch das Gericht der EU im Jahr 2020, damals wurde die staatliche Finanzspritze als nichtig erklärt
  • Es bleibt nun am Europäischen Gerichtshof, über den Fall zu urteilen

Fall zieht vor den Europäischen Gerichtshof

Während der Corona-Pandemie war Air France-KLM auf staatliche Finanzhilfen angewiesen. Allumfassend 10,4 Milliarden Euro beziehungsweise 10.1 Milliarden Franken erhielt die Airline im Zuge dessen von Frankreich und den Niederlanden. Nachdem der Fall wegen einer Klage von Ryanair bereits zweifach vor Gericht war, hat sich dem die EU-Kommission nochmals angenommen. Nach erneuter Prüfung kommt die Brüsseler Behörde zum Beschluss, dass die Hilfspakete zu Recht genehmigt wurden. Diese seien notwendig, angemessen und verhältnismässig gewesen.

Bundesgerichtshof Urteil

Anderwärtig entschied jedoch das Gericht der EU im Jahr 2020. Damals wurde die staatliche Finanzspritze als nichtig erklärt. Als Nächstes wird der Europäische Gerichtshof über das weitere Vorgehen entscheiden. Dem Gericht zufolge wurde Air France-KLM zu Unrecht als alleinige Begünstigte der staatlichen Subventionen angesehen.

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Bei Condor hat das Gericht der Europäischen Union erst unlängst die millionenschweren Staatshilfen für nichtig erklärt. Auch in diesem Fall besteht noch die Möglichkeit, Einspruch gegen das Urteil zu erheben. Dies müsste jedoch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, erfolgen. Überdies könnte die EU-Kommission unter gewissen Umständen einen neuen Beschluss erlassen. 

Autorin

Bereits zu ihrer Schulzeit an der Kärntner Tourismus Schule hat Beate das Reisen für sich entdeckt. So verbrachte sie jeden Sommer im Ausland. Auch während ihres Tourismusmanagement-Studiums in Wien war Beate viel unterwegs. Bei reisetopia kann sie nun ihre Leidenschaft zum Schreiben und Reisen perfekt miteinander kombinieren.

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