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Gewinnt 2 Nächte im Grand Hotel des Bains Kempinski in St. Moritz! – Der Gewinner steht fest!

Herzlichen Glückwunsch an Peter. R zum Gewinn des Luxusaufenthaltes!
 
Ihr sucht noch nach dem perfekten Kurztrip über Ostern oder wollt einfach mal wieder ein paar Tage in diesem Jahr entspannen?
 
Dann macht mit bei unserem Gewinnspiel und gewinnt ein Luxuswochenende für 2 Personen im Grand Hotel des Bains Kempinski in St. Moritz inklusive Frühstück!
 
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So könnt Ihr teilnehmen!

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ganz einfach! Ihr braucht Euch lediglich durch Eingabe Eurer E-Mail-Adresse für unseren neuen reisetopia Newsletter anzumelden. Danach müsst Ihr nur noch in Euer E-Mail-Postfach schauen und die Anmeldung bestätigen. 

Seid Ihr bereits Newsletter Abonnent? Kein Problem – auch Ihr könnt Eure E-Mail-Adresse einfach eingeben und landet dadurch ebenfalls im Lostopf!

Teilnehmen könnt Ihr bis zum 8. März 2021 um 17:59! Wir wünschen Euch viel Glück!

Das erwartet Euch im Grand Hotel des Bains Kempinski in St. Moritz

Der Gutschein gilt für zwei Personen und zwei Nächte im Doppelzimmer Deluxe, inklusive Frühstück und hat je nach Einlösung einen Wert von weit über 1’000 Franken. 
  
Das Luxushotel bietet neben der erholsamen Ruhe inmitten der alpinen Landschaft einen direkten Zugang zu den Bergen. 184 Zimmer und Suiten sowie 27 Residenzen befinden sich in dem Hotel, welche spektakuläre Aussichten versprechen. 
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Auch kulinarisch werdet Ihr während Eures zweitägigen Aufenthaltes rundum gut versorgt sein. Das Hotel hat drei Restaurants zur Auswahl, wobei eines davon – das „Cà d’Oro“ – kürzlich erst mit seinem zweiten Michelin-Stern ausgezeichnet wurde! Die Restaurants bieten eine Vielzahl von frisch zubereitenden Speisen – hier ist wirklich für jeden Geschmack etwas dabei. Wenn man entdecken möchte, was die Region zu bieten hat, sollte man einen Blick in das Enoteca Restaurant werfen, denn dort werden regionale und lokale Gerichte serviert.

Zur Entspannung steht ein einmaliger Spabereich zur Verfügung. Er erstreckt sich auf 2’800 qm und enthält vier verschiedene Saunen, ein Dampfbad, einen Innen-Pool, einen Fitnessraum, Kneippbänder, eine Sonnenterrasse sowie einen separaten Ladies Spa mit Ruheraum und drei verschiedenen Saunen.

Das Grand Hotel des Bains Kempsinki mit Vorteilen buchen

Natürlich könnt Ihr das Grand Hotel des Bains Kempinski auch unabhängig vom Gewinnspiel mit Vorteilen über reisetopia Hotels buchen. 

Dabei erwarten Euch:
  • Tägliches Frühstück für zwei Personen
  • 100 US-Dollar Hotelguthaben
  • Upgrade bei der Anreise (nach Verfügbarkeit)
  • Reguläre Punkte & Statusvorteile
  • Willkommensgeschenk
  • Früher Check-in / Später Check-out (nach Verfügbarkeit)
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Teilnahmebedingungen & Datenschutzerklärung für das Gewinnspiel

1. Veranstalter der Aktion   +

Veranstalter der Aktion ist die reisetopia GmbH, Nostitzstraße 20, 10961 Berlin (folgend als reisetopia bezeichnet). Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu der Aktion sind an die reisetopia GmbH zu richten ((mailto:[email protected])). Eine Teilnahme an der Aktion ist ausschliesslich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich und setzt zwingend die Anmeldung zum Newsletter voraus. Mit der Teilnahme an der Aktion erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

2. Teilnahme   +

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch die aktive Teilnahme am Gewinnspiel im Newsletter in der vorgeschriebenen Weise. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung von der reisetopia GmbH abhängig. Der Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöhen die Gewinnchancen nicht. Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet das Einverständnis zur Nennung des Vornamens auf der Webseite im Gewinnfall. Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen,Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstösse enthalten.

3. Teilnahmeberechtigte   +

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnen. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter und Bevollmächtigte der reisetopia GmbH.

4. Sonstige Bedingungen der Teilnahme   +

Die Teilnahme ist nur per Internet möglich. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist nur innerhalb des im Gewinnspiel angegebenen Zeitraums möglich.

5. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist   +

Das Gewinnspiel läuft vom 24.02.2021 um 11:00 bis zum 08.03.2021 um 17:59. Der Gewinner wird per Zufallsziehung ermittelt, falls nicht anders spezifiziert.

6. Gewinn   +

In Kooperation mit dem Grand Hotel des Bains Kempinski stellt das Hotel einen Gutschein für folgende Leistungen für den Gewinner bereit:

  • 2 Nächte im Doppelzimmer Deluxe für 2 Personen
  • Frühstück für 2 Personen inklusive
  • Gutschein ist bis zum 03. Februar 2023 gültig
  • Teilnehmende Hotels: Grand Hotel des Bains Kempinski

Der Gewinner wird spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Auslosung verständigt.

7. Benachrichtigung der Gewinner und Frist zur Annahme   +

Der Gewinner wird unter der bei der Newsletteranmeldung angegebenen E-Mail-Adresse per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Benachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner gezogen.

8. Anwendbares Recht   +

Die Aktion unterliegt ausschliesslich deutschem Recht.

9. Übermittlung des Gewinns   +


Der Gutschein wird entweder über E-Mail oder den postalischen Weg ausschliesslich in Deutschland oder in der Schweiz versendet. Es erfolgt ausdrücklich kein Versand in sonstige Länder.

10. Beendigungsmöglichkeiten   +

Die reisetopia GmbH sich das Recht vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktion aus irgendwelchen Gründen nicht planmässig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemässe Durchführung der Aktion beeinflussen. In solchen Fällen hat die reisetopia GmbH zudem das Recht, die Aktion nach seinem Ermessen zu modifizieren.

11. Datenschutz   +

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung der Aktion erhoben, verarbeitet und an Partner zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels weitergegeben werden. Der Teilnehmer erklärt sich ausserdem damit einverstanden, dass er auf die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse (werbliche) Nachrichten im Zusammenhang mit der reisetopia erhalten darf. Dies gilt sowohl für den Werber als auch Geworbenen, wobei beide Personen unabhängig ihre Einverständnis durch die Bestätigung der Newsletteranmeldung zu erteilen haben.

Zum Zwecke der Durchführung des Newsletterversands sowie der Aktion werden persönliche Daten an Dritte übermittelt, auch in Drittstaaten ausserhalb der EU. In letzteren Fällen wurde durch reisetopia ein gesonderter Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Es gilt der Grundsatz der Datenminimierung, nur die für die jeweiligen Zweck erforderlichen Daten werden an entsprechende Dienstleister übermittelt und nach Verwendung gelöscht.

Newsletter-, E-Mailversand: Drip Inc, USA / ActiveCampaign LLC, USA / Microsoft Ireland Operations, Ltd., Irland

Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der [reisetopia GmbH](http://reisetopia.de/datenschutz)

12. Rechtsweg und Haftung   +

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Prämien. Die reisetopia GmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die reisetopia GmbH haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für die Aktion gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die reisetopia GmbH nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die reisetopia GmbH nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die reisetopia GmbH haftet weiter nicht für Schäden, die dem Prämienempfänger oder Angehörigen in Zusammenhang mit der Prämie widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

13. Salvatorische Klausel   +

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.