Das BAG hat die Formulierung zu den Anforderungen an den Test bei Einreise in die Schweiz angepasst. Demnach kann man auch mit zwei Antigentests einreisen.

Seit dem 8. Februar gilt: Jeder mit dem Flugzeug oder aus einem Risikogebiet in die Schweiz Einreisende muss einen negativen, nicht mehr als 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen. Zwischendurch gab es dann Verwirrung, denn es hiess, zum Boarding reicht ein Antigentest, zur Einreise wird dann aber ein PCR-Test benötigt – so stand es zumindest auf der offiziellen Webseite des BAG geschrieben. Dem Schweizer Reise-Verband wurde aber seitens des BAG gesagt, dass sehr wohl auch der zweite Test ein Antigentest sein darf, dies stand allerdings lediglich in der Covid-19-Verordnung, nicht auf der Seite des BAG. Nun herrscht Klarheit, denn die Seite wurde angepasst, wie unter anderem aboutTravel berichtete.

Auch der zweite Test kann ein Antigentest sein

Endlich scheint es ein wenig Klarheit im Chaos rund um die Testbestimmungen zu geben. Jeder in die Schweiz mit dem Flugzeug Einreisene muss bereits vorm Boarding ein negatives Testergebnis vorlegen. Eigentlich ist dafür ein PCR-Test gefordert, allerdings wurde nur wenige Wochen nach Inkrafttreten der Regelung verkündet, das zum Boarding auch ein Antigentest reicht. Hilfreich war dies vor allem für Reisende, die die Resultate ihrer PCR-Tests nicht rechtzeitig vorm Abflug übermittelt bekommen haben. Der Antigentest liefert schliesslich Ergebnisse innerhalb weniger Minuten. Doch lange war nicht klar, ob man in der Schweiz angekommen einen PCR-Test nachholen muss. Eigentlich war dies nämlich für die Einreise an der Schweizer Grenze vorgesehen. Doch wie soll man dort an ein PCR-Testergebnis kommen?

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Nun wurde konkretisiert, dass der PCR-Test nachgeholt werden kann und dass sogar für diesen zweiten Test (der erste erfolgte ja bereits im Reiseland) ein Antigentest ausreichend ist.

Falls Sie z.B. lange reisen oder das PCR-Testresultat nicht schnell genug vorliegt: Für die Kontrolle beim Boarding ist auch ein Antigen-Schnelltest zulässig, der vor weniger als 24 Stunden durchgeführt wurde. Spätestens für die mögliche Kontrolle an der Schweizer Grenze brauchen Sie aber das negative Resultat eines PCR-Tests, der vor weniger als 72 Stunden durchgeführt wurde. Wenn Sie dort kein negatives PCR-Testresultat vorweisen können, müssen Sie sich in die Schweiz umgehend auf eigene Kosten testen lassen (mit einem PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest).

Bundesamt für Gesundheit

Mit dem Update der Webseite um diese Textpassage wird viel Verwirrung aus der aktuellen Debatte genommen. Schliesslich galt die Regel schon einige Tage. Die Covid-19-Verordnung, in der dieses Vorgehen festgeschrieben war, gilt bereits seit dem 15. März. Auch dem Schweizer Reise-Verband wurde die Nachricht mitgeteilt, jedoch fand man den Hinweis nie auf der Seite des BAG.

Fazit zum Update der BAG-Webseite

Eine kleine Ergänzung schafft deutlich mehr Klarheit. Auch wenn die Nachricht kein Geheimnis war, wirklich zugänglich war sie nicht. Nun steht aber auch schwarz auf weiss auf der Seite des BAG geschrieben, dass der zweite Test bei Ankunft in der Schweiz auch ein Antigentest sein darf, sofern man nicht von Anfang an mit einem PCR-Test eingereist ist – dann ist der zweite Test sowieso nicht nötig.

Autor

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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