Ab dem 22. Februar reicht beim Boarding zur Rückreise in die Schweiz ein negativer Antigen-Test. Bei der Einreise und Grenzkontrolle ist allerdings weiterhin ein negativer PCR-Test gefordert. Kinder unter 12 Jahren werden fortan von der Testpflicht befreit.

Seit dem 8. Februar gilt: Jeder mit dem Flugzeug oder aus einem Risikogebiet in die Schweiz Einreisende muss einen negativen, nicht mehr als 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen. Mitte letzter Woche schien sich das Blatt zu wenden, denn das BAG kündigte in einer Verordnung an, dass ein negativer Antigen-Test zur Einreise genügen würde. Die Freude darüber währte aber nur kurz, denn das BAG hat konkretisiert, dass der Schnelltest nur beim Boarding zulässig ist, solange man keinen PCR-Test durchführen konnte. Für die Einreise in die Schweiz muss der PCR-Test dann nachgeholt werden. Diese Regelungen sind seit 22. Februar in Kraft.

24 Stunden alter Antigen-Test ist nur zum Boarding ausreichend – bei Einreise weiterhin PCR-Test

Der Bundesrat hat gut zwei Wochen nach Inkrafttreten der PCR-Testpflicht die Einreisebestimmungen erneut angepasst. Nun brauchen mit dem Flugzeug Einreisende nicht mehr zwingend einen PCR-Test beim Boarding, sondern lediglich einen maximal 24 Stunden alten Antigentest. Was nach einer grossen Erleichterung klingt, kommt mit einigen Hürden daher. Denn wenn man mit dem Flugzeug in der Schweiz landet, braucht man für die Einreise an der Grenze dann einen PCR-Test.

Grundsätzlich muss das negative Resultat von einem PCR-Test stammen, der vor weniger als 72 Stunden durchgeführt wurde.

Ab dem 22. Februar 2021 gilt: Falls Sie z.B. lange reisen oder das PCR-Testresultat nicht schnell genug vorliegt: Für die Kontrolle beim Boarding ist auch ein immunologischer Schnelltest zulässig, der vor weniger als 24 Stunden durchgeführt wurde. Spätestens für die mögliche zweite Kontrolle an der Schweizer Grenze brauchen Sie aber das negative Resultat eines PCR-Tests, der vor weniger als 72 Stunden durchgeführt wurde. Wenn Sie dort kein negatives Testresultat vorweisen können, müssen Sie sich nach der Einreise umgehend auf eigene Kosten testen lassen.  

Bundesamt für Gesundheit
Travel Airplane

Wie stellt man sich das vor? Vor dieser Frage stehen viele seit die Änderung am Freitag auf der Webseite des BAG veröffentlicht wurde. Es ist aktuell nicht klar, ob man den Test dann direkt am Flughafen machen muss, eventuell aber mehrere Stunden auf das Ergebnis warten muss – oder ob man das Testergebnis auch später vorweisen kann? Hierzu werden sicherlich noch einige Konkretisierungen erfolgen müssen.

Weitere Anpassungen der Einreisebestimmungen

Nicht nur die Akzeptanz eines Antigentests bei der Einreise wurde durch den Bundestag entschieden, sondern es sollen noch einige zusätzliche Erleichterungen auf den Weg gebracht werden. Kinder unter 12 Jahren werden fortan komplett von der Testpflicht ausgenommen, was eine deutliche Verbesserung der Situation für Familien darstellt.

Covid Test Station

Auch für Personen, die nur sehr kurz und aus beruflichen Gründen in die Schweiz einreisen – zum Beispiel Lastkraftwagenfahrende – ergibt sich eine Erleichterung. Sie müssen nach Inkrafttreten der neuen Regelungen nicht mehr das elektronische Einreiseformular ausfüllen.

Eine weitere Ausnahme der neu beschlossenen Bestimmungen gilt für Personen, die gemäss ärztlichem Attest nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten drei Monate an Covid erkrankt waren und nun geheilt sind. Sie brauchen bei der Einreise keinen Test mehr vorzuweisen. Gleiches gilt für Menschen, bei denen aus medizinischen Gründen kein Nasen- oder Rachenabstrich vorgenommen werden kann.

Fazit zu den Anpassungen der Einreisebestimmungen

Bereits am Anfang der kommenden Woche treten die neuen Regelungen in Kraft. Was zunächst nach einer positiven Meldung für die Reisebranche klang, verkompliziert die Lage fast noch mehr. Denn wer nur mit einem negativen Antigentest boarded muss sich die Frage stellen, wie er bei der Einreise in die Schweiz schlussendlich das benötigte PCR-Testergebnis für die Grenzkontrolle bekommt. Da ist es vermutlich sinnvoller, doch bereits vorm Abflug den PCR-Test durchzuführen.

Autor

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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  • Ich benötigte AM 12.2.21 für das Boarding bei Swiss in Sao Paulo einen PCR TEST. Bei der Ankunft in Zürich wollte niemand einen Test sehen. Der ganze Wirbel ist einfach nur verwirrend.

    • Hi Swindo, das ist ja wirklich ein bisschen skurril – gerade weil die Regelung zu dem Zeitpunkt ja auch noch so frisch war. Ich hoffe, du hattest dennoch eine gute Reise! Beste Grüsse

  • Könnt ihr das mit den Schnelltest nochmal verifizieren? Beim BAG steht, dass weiterhin ein PCR Test benötigt wird – Schnelltest gilt nur wenn Resultat von PCR noch nicht vorliegt.
    Wobei die Verordnung zu diesem Thema was anderes behauptet…

    • Hi Simon, da hat das BAG am Freitagabend tatsächlich die Anforderungen an den Test anders geupdated als in der Verordnung steht. Wir werden das im Artikel auch noch anpassen. Schade, dass die Kommunikation erst etwas anderes hat vermuten lassen.
      Liebe Grüsse und danke für deinen Hinweis!

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