Die Staatshilfe für die Swiss kommt mit einigen zusätzlichen Bedingungen daher. Nun wurde auch bekannt, dass die Swiss bei Inanspruchnahme der Hilfen auch eine Rückzahlung von Kundengeldern bis 30. September 2020 garantieren muss – allerdings nur an Reisebüros.

Die Swiss hat es als erste Airline aus dem Verband der Lufthansa Group geschafft, eine Einigung in puncto Staatshilfe zu erzielen. Mehr als eine Milliarde Franken bekommen Swiss und Edelweiss vom Bund, abgesichert hat dieser sich das durch das gesamte Aktienkapital der Airlines. Wenngleich der Bundesrat ansonsten auf allzu strikte Bedingungen verzichtet hat und beispielsweise keine besonderen Umweltauflagen gemacht hat, muss die Swiss nun zumindest einem weiteren Aspekt zustimmen: Kundengelder müssen an Reisebüros analog zur Rechtslage bis zum 30. September zurückgezahlt werden, wie Travelnews.ch berichtet. Kunden mit einer direkten Buchung haben generell den Anspruch auf eine Erstattung, auch schon zu einem früheren Datum.

Reisebüros erhalten die Gelder ihrer Kunden zurück

Dass die Swiss damit leben muss, der entsprechenden Passage zuzustimmen, liegt besonders am Druck der Reisebüros. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) war in den letzten Wochen intensiv gegen die Praxis der Fluggesellschaften vorgegangen, den Reisebüros keine Erstattungen mehr auszuzahlen, wenn Flüge von Kunden nicht stattgefunden haben. Stattdessen haben Airlines wie die Swiss Reisebüros nur die Möglichkeit gegeben, Kunden eine Umbuchung anzubieten. Die Rechtslage allerdings sieht auch eine kostenfreie Stornierung mit Rückerstattung vor, wenn die Fluggesellschaft ihre Leistung nicht erbringen kann. Dass die Swiss sich daran halten wird, hat sie nun auch offiziell in einem Statement erklärt.

In einer offiziellen Stellungnahme gibt es die Swiss zu Protokoll:

SWISS und Edelweiss begrüssen, dass das Parlament klar unterschieden hat zwischen den Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise im Luftverkehr einerseits und der Klimapolitik andererseits. Sollte es beim Thema Rückerstattung keine europäische Lösung geben, werden SWISS und Edelweiss die Auflage erfüllen, den Reiseveranstaltern im Rahmen des Schweizer Pauschalreisegesetzes bis zum 30. September 2020 das Geld zurückzuerstatten, das die beiden Fluggesellschaften für Flüge erhalten haben, die wegen der Corona-Krise nicht stattfanden.

Wichtig ist hier allerdings, dass Swiss die Rückerstattung nur dann leisten wird, wenn es auf europäischer Ebene keine Veränderung der Gesetzeslage gibt. Zuletzt hatten mehrere Länder versucht, Druck auf die Europäische Kommission auszuüben, um eine Gutscheinlösung statt Erstattungen zu propagieren. Die EU hat aber mehrfach klargemacht von ihrer Haltung nicht abzurücken, in Deutschland arbeitet man deshalb bereits an einer alternativen Lösung. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die Swiss sich an ihr gegebenes Versprechen auch halten muss.

Rückerstattung an Reisebüros wird gesetzlich festgeschrieben

Dies liegt auch darin begründet, dass die Swiss die Rückerstattung an Reisebüros nicht nur in einem Statement bestätigt hat, sondern auch, dass sie von Gesetzeswegen dazu gezwungen wird. In dem vom Nationalrat sowie dem Städterat positiv befundenen Vorstoss der Reisebranche ist unter anderem dieser Absatz zu finden, der nun zum Gesetz wird:

Der Bundesrat hat sicherzustellen, dass die Swiss International Air Lines AG (Swiss) und die Edelweiss Air AG (Edelweiss) schriftlich zusichern, dass sie Reisebüros bis am 30. September 2020 (Ende Rechtsstillstand) das bezahlte Geld für aufgrund des Coronavirus nicht durchgeführte Flüge zurückerstatten.

Zwar ist noch eine Schlussabstimmung vonnöten, es gilt allerdings als sicher, dass das entsprechende Gesetz in Stein gemeisselt wird. Damit werden Edelweiss und Swiss auch dazu gezwungen, die Gelder an die Reisebüros zurückzuführen. Relevant ist allerdings, dass die Regelung sich explizit nur auf die Beziehung zwischen der Fluggesellschaft und den Reisebüros bezieht, nicht aber auf das Verhältnis von Fluggesellschaft zu Passagieren, die direkt gebucht haben.

Edelweiss Business Class A340Selbstverständlich haben auch diejenigen, die nicht über ein Reisebüro gebucht haben, aber weiterhin das Recht auf eine vollständige Erstattung des Flugpreises, sofern die entsprechende Verbindung abgesagt wurde. Hier können sich Kunden weiterhin auf die geltende EU-Fluggastrechteverordnung berufen, die auch in der Swiss Gültigkeit entfaltet und eine Erstattung binnen sieben Tage vorsieht. Zwar verweist die Swiss darauf, dass Erstattungen nur verzögert bearbeitet werden können, weist aber darauf hin, dass sie sich dennoch an die Rechtslage hält und weiter Erstattungen ausstellt. Wann diese allerdings wirklich ausgezahlt werden, vermag man aktuell nicht zu sagen.

Fazit zur Pflicht zur Rückerstattung von Kundengeldern

Es sind gute Nachrichten, dass die Swiss die Rückerstattung von Kundengeldern an Reisebüros zugesagt hat. Dass die direkte Kundenbeziehung hiervon unberührt bleibt, ist nicht weiter problematisch, da die Rechtslage hier sowieso klar ist. Reisebüros müssen sich nun zwar weiterhin gedulden, können sich aber darauf verlassen, das Geld auch mit neuer Gesetzesgrundlage zurückzufordern. Für die Branche, die unter der aktuellen Situation besonders stark leidet, sind dass sehr gute Nachrichten. Profitieren werden aber natürlich auch diejenigen, die eine Reise über ein Reisebüro gebucht haben, denn sie erhalten ihr Geld wohl spätestens nach der Rückzahlung der Swiss an die Reisebüros ebenfalls zurück.

Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels in aller Welt. Auf der Suche nach neuen Erlebnissen hat Moritz schon dutzende Airlines getestet und mehr als 100 Städte erkundet. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen Erlebnissen & Tipps teilhaben!

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  • Ich habe bei einem Gesamtticketpreis von 878 Fr, jetzt die Flughafentaxe (2x 55.75 Fr) erstattet für einen von der Swiss abgesagten Flug bekommen. Was soll das? Ich habe seit Juni bestimmt schon 10 Formulare abgeschickt. Das ist Abzocke und man hat keine Chance an sein Geld zu kommen, welches einem zusteht. Das ist das wirklich letzte Geschäftsgebaren. Ich werde keine Flugtickets mehr kaufen, das ist die Konsequenz aus diesem Verhalten.

  • Business Flug für 2 Personen nach Calgary direkt bei Edelweiss gebucht, am 18. Mai wurde der Flug durch Airline abgesagt . Geld wurde nach Buchung umgehend abgebucht die Rückerstattung lässt immer noch auf sich warten, beim Anruf bei der Hotline wird mal vertröstend. Ich werde jetzt einen eingeschrieben Brief senden, schade das es nur so geht.

  • Und was mache ich als Reisebürokunde beim Kauf eines Nurflugs, wenn die Airline den Betrag ans Reisebüro erstattet und dieses bis am 30. September Konkurs anmeldet? Diese Regelung ist zwar für die Reisebüros besser – nicht aber für den Endkunden. Diesen interessiert sowieso niemanden.

    • Das kommt in diesem Fall konkret auf die Zeiträume an. Sollte ein Reisebüro vor einer Erstattung Insolvenz anmelden, besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Gelder nicht Teil der Insolvenzmasse werden. Der Beförderungsvertrag kommt grundlegend immer mit der Airline zustanden und nicht mit dem Reisebüro, sodass eine Insolvenz die Erstattung eigentlich nicht berühren sollte – in der Praxis ist das aber wohl oft dennoch problematisch.

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