Entgegen ihrer Rechte erhielten Fluggäste für coronabedingt gestrichene Flüge oft Gutscheine. Nun soll eine einfache Rückerstattung möglich sein.
Mit Beginn der Corona-Pandemie kam es bei den Airlines zu zahlreichen Flugausfällen. Anstatt den betroffenen Kunden die Kosten für annullierte Flüge zu erstatten, stellten die Fluggesellschaften allerdings vielfach Wertgutscheine aus. Hiermit soll nun Schluss sein. Wie die EU-Kommission gemeinsam mit den Airlines und dem Verbraucherschutz beschlossen hat, sollen Fluggäste bei Flugausfällen ab sofort eine einfach Erstattung erhalten – so berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Missachtete Verbraucherrechte
Zu den Gesprächen zwischen der EU-Kommission, den Airlines und dem Verbraucherschutz ist es gekommen, nachdem die Fluggesellschaften die Rechte ihrer Kunden besonders zu Beginn der Pandemie vielfach missachtet hatten. Für coronabedingt gestrichene Flüge wurden den Fluggästen massenhaft Wertgutscheine aufgedrängt, obwohl eine einfache Rückerstattung des Flugpreises hätte möglich sein müssen.
Die drei Parteien sind sich einig darüber, dass diese Handhabe während der Pandemie das Vertrauen der Kunden in die Airlines erschüttert hat. Daher soll sich zukünftig etwas ändern. Flugkunden der insgesamt 16 involvierten Airlines – darunter Lufthansa, Ryanair und Eurowings – sollen bei Flugausfällen künftig wieder von ihren gewohnten Verbraucherrechten Gebrauch machen.
Verlorenes Vertrauen wiederherstellen
In erster Linie wolle man die Kunden der Airlines besser über ihre Rechte aufklären. Damit geht einher, dass zukünftig eine einfach Rückerstattung des Flugpreises bei Ausfällen möglich sein soll. Gutscheine soll es nur noch dann geben, wenn die betroffenen Kunden zustimmen. Die EU-Kommissarin für Verkehr, Adina Valean, betont: “Dies ist entscheidend, um das Vertrauen der Fluggäste wiederherzustellen”.
Auch für diejenigen, die bereits in der Vergangenheit unfreiwillig Gutscheine für gestrichene Flüge entgegen genommen haben, gibt es erfreuliche Nachrichten. So haben die meisten Airlines zugestimmt, die bisher nicht genutzten Gutscheine auszubezahlen. Es bleibt jedoch auf nationaler Ebene zu klären, wie mit Fällen verfahren wird, in denen Gutscheine nicht erstattet werden können.
Fazit zur Entscheidung der Airlines
Im Sinne der Verbraucher haben sich die Airlines nach Gesprächen mit der EU -Kommission und dem Verbraucherschutz entschieden, Fluggäste künftig besser über ihre Rechte aufzuklären und Tickets für coronabedingt annullierte Flüge zu erstatten. Gutscheine soll es nur noch geben, wenn ein Kunde dies auch möchte. Auch wenn diese Entscheidung mehr Transparenz schafft, wollen die Airlines nun umsetzen, was den Kunden ohnehin viel früher zugestanden hätte. Es stellt sich also die Frage, ob das allein reicht, um das Vertrauen der Kunden in die Airlines wiederherzustellen.