Nach nicht mal einer Woche Gültigkeit veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit wieder eine neue Quarantäne-Liste. Dieses Mal sind viele Länder des Mittelmeerraums dabei.
Die Situation rund um das Coronavirus ist aktuell wieder so dynamisch wie lange nicht. Seit dem 15. Januar galt die letzte Version der BAG-Risikoländerliste, vergangene Woche wurde dann per “dringlicher Ergänzung” Irland hinzugefügt. Nun gibt es weitere Neuerungen auf der Liste, die meisten treten dabei erst ab dem 1. Februar in Kraft. Brasilien allerdings zählt schon ab morgen (21. Januar 2021) zu den neuen Risikogebieten, da auch hier eine weitere Virus-Mutation entdeckt wurde.
Brasilien ab morgen, weitere Länder folgen am 1. Februar
Letzte Woche wurde Irland per sofortiger Wirkung auf die Risikoländerliste gesetzt, der nächste “Eilzugang” ist Brasilien. Hier wurde neben der britischen und südafrikanischen Virus-Mutation eine weitere entdeckt, deren Ausbreitung man zu vermeiden versucht. Gleichzeitig werden per 21. Januar 2021 auch einige Länder wieder von der Liste gestrichen: Dänemark, Georgien, Kroatien, Luxemburg, Serbien. Dänemark war dabei nur eine Woche auf der Risikoländerliste.
Besonders interessant sind allerdings die Änderungen, die ab dem 1. Februar gelten werden. Hier sind einige beliebte Ferien-Destinationen sowie weitere Regionen der Nachbarländer dabei. Die Liste ab dem 1. Februar 2021 sieht dementsprechend wie folgt aus:
Deutschland:
- Land Sachsen
- Land Thüringen
Frankreich:
- Region Provence-Alpes-Côte d’Azur
Italien:
- Region Emilia Romagna
- Region Friaul-Julisch Venetien
- Region Venetien
Österreich:
- Salzburg
Staaten und Gebiete
- Andorra
- Brasilien
- Estland
- Irland
- Israel
- Lettland
- Libanon
- Litauen
- Malta
- Monaco
- Montenegro
- Königreich der Niederlande
- Panama
- Portugal
- San Marino
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Südafrika
- Vereinigtes Königreich
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Zypern
Quarantäne-Pflicht bei Rückreise
Wer also aus einer der Länder oder Regionen auf der Liste zurück in die Schweiz reisen will, muss bei der Ankunft einiges beachten. Der BAG erklärt, dass Einreisende sofort nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft gehen sollen und sich die folgenden zehn Tage dort in Quarantäne aufhalten müssen. Selbst wenn ein negatives Testergebnis eines Reisenden vorliegt, wird dadurch die Quarantänepflicht nicht aufgehoben oder verkürzt. Innerhalb von zwei Tagen nach der Ankunft muss man sich zusätzlich bei der zuständigen kantonalen Behörde melden und den dort erhaltenden Anweisungen folgen.
Diese Regelung wird viel diskutiert und gerade durch die kürzlichen Überlegungen für die Einreise in die Schweiz eine PCR-Testpflicht einzuführen, entflammte die Debatte erneut. Dennoch hat sich an der Regelung bisher nichts geändert und die Quarantäne wird zur Pflicht, sobald man aus einem der Länder oder Gebiete zurückreist. Die Reisebranche plädiert dabei weiterhin, die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis umgehen zu können.
Fazit zur neuen Risikoländerliste des BAG
Nach kurzer Zeit wurde die letzte Version der Risikoländerliste wieder überarbeitet. Das Inkrafttreten lässt allerdings noch etwas auf sich warten – so gilt der Grossteil der Liste erst ab dem 1. Februar. Was Personen, die von den Änderungen betroffen sind, sicherlich zugutekommt, lässt auch viel Spielraum in der dynamischen Lage offen. Denn in den eineinhalb Wochen, bis die Liste gültig wird, wird sich das Infektionsgeschehen sicherlich vielerorts enorm ändern. Dies wird deutlich, wenn man bedenkt, dass Irland letzte Woche und Brasilien ab morgen bereits mit sofortiger Wirkung als “dringliche Ergänzungen” hinzugefügt wurden.