Das Bundesamt für Gesundheit hat eine neue Version der Risikoländerliste veröffentlicht. Vier neue Länder sind hinzugekommen, ein Land sowie eine Region wurden gestrichen.

Gerade zum Ende des Jahres 2020 trat erst die letzte aktualisierte Version der Risikoländerliste in Kraft, welche aufgrund der in Grossbritannien und Südafrika festgestellten Virus-Mutation um diese zwei Länder angepasst wurde. Nun gibt es wieder ein Update, welches ab dem 15. Januar gilt. Damit gibt das BAG Betroffenen noch über eine Woche Zeit etwaige Pläne umzulegen.

Dänemark, Niederlande, Tschechien und Panama kommen hinzu

Nachdem die Risikoländerliste im Herbst durch die Einführung der CH+60 Regelung stark zusammengeschrumpft war, sieht man nun immer länger werdende Listen. Hinzukommen ab dem 15. Januar Dänemark, Niederlande, Tschechien und Panama. Jedoch gibt es auch dieses Mal wieder zwei Länder beziehungsweise Regionen, die von der Liste genommen wurden: Belize sowie die Region Friaul-Julisch-Venetien in Italien sind nicht mehr als Risikogebiet eingestuft.

Amsterdam Houses

Die neue Liste sieht dementsprechend wie folgt aus:

Deutschland:

  • Land Sachsen

Italien:

  • Region Venetien

Staaten und Gebiete*

  • Andorra
  • Dänemark
  • Georgien
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • Königreich der Niederlande
  • Panama
  • San Marino
  • Schweden
  • Serbien
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Südafrika
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Quarantäne-Pflicht bei Rückreise

Wer also aus einer der Länder oder Regionen auf der Liste zurück in die Schweiz reisen will, muss bei der Ankunft einiges beachten. Der BAG erklärt, dass Einreisende sofort nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft gehen sollen und sich die folgenden zehn Tage dort in Quarantäne aufhalten müssen. Selbst wenn ein negatives Testergebnis eines Reisenden vorliegt, wird dadurch die Quarantänepflicht nicht aufgehoben oder verkürzt. Innerhalb von zwei Tagen nach der Ankunft muss man sich zusätzlich bei der zuständigen kantonalen Behörde melden und den dort erhaltenden Anweisungen folgen

Fazit zur neuen Risikoländerliste des BAG

Nach kurzer Zeit wurde die letzte Version der Risikoländerliste wieder überarbeitet. Das Inkrafttreten lässt allerdings noch etwas auf sich warten – so gilt die neue Liste erst ab dem 15. Januar. Was Personen, die von den Änderungen betroffen sind, sicherlich zugutekommt lässt auch viel Spielraum in der dynamischen Lage offen. Denn in den eineinhalb Wochen, bis die Liste gültig wird, wird sich das Infektionsgeschehen sicherlich vielerorts enorm ändern.

Autor

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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