Wie läuft eigentlich die Einreise nach Grossbritannien? Diese Frage sollte man sich jetzt unbedingt stellen, bevor man eine Reise in das Vereinigte Königreich plant.

Wer ab dem 2. April nach Grossbritannien reisen möchte, muss sich auf verschärfte Bedingungen bei der Einreise einstellen. Schliesslich genügt ab diesem Stichtag der Reisepass alleine nicht mehr als Reisedokument. Zusätzlich wird die sogenannte Electronic Travel Authorisation (ETA) vorausgesetzt, welche ab dem heutigen 5. März beantragt werden kann, wie die Tagesschau berichtet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die elektronische Reisegenehmigung ETA kann ab sofort für Reisen ab dem 2. April beantragt werden
  • Das Einreisepapier ist in weniger als einem Monat verpflichtend mitzuführen – allenfalls für jene Reisende, für die keine Visumspflicht besteht
  • Auch Transitpassagiere müssen in vielen Fällen die ETA vorweisen können

Noch für umgerechnet 11,50 Franken erhältlich

Ab sofort kann die Electronic Travel Authorisation (ETA) für die Einreise in das Vereinigte Königreich beantragt werden. Das Einreisedokument gilt ab dem 2. April verpflichtend für alle Reisende, die aktuell kein Visum zur Einreise nach Grossbritannien benötigen. Das britische Innenministerium legt nahe, für die Beantragung die dafür vorgesehene App zu verwenden, doch auch online kann die Reisegenehmigung in wenigen Schritten beantragt werden. Konkret werden neben der Beantwortung einiger Sicherheitsfragen, Angaben zu Adresse und Arbeitsplatz abgefragt. Ab einem Alter von neun Jahren muss zudem ein Foto des Reisepasses hochgeladen werden.

Grossbritannien
Im Regelfall erhaltet Ihr binnen drei Werktagen eine Rückmeldung zu Eurem Antrag

Noch werden zehn Pfund (rund 11,50 Franken) für die ETA fällig. Künftig könnten sich die Kosten jedoch auf 16 Pfund (etwa 18,25 Franken) je Antrag belaufen, vorbehaltlich der Gesetzentwurf wird vom Parlament gebilligt. Darüber hinaus könnte die ETA für Transitpassagiere fallengelassen werden. Doch auch dieser Vorschlag wird derzeit noch debattiert. Somit gilt vorerst auch für Transitpassagiere, die ETA mitzuführen. Einzelne Transitpassagiere sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen, darauf ankommend, ob sie am Flughafen durch eine Zollkontrolle müssen oder nicht. Es empfiehlt sich in diesem Fall, sich durch Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Airline nochmals abzusichern.

Autorin

Bereits zu ihrer Schulzeit an der Kärntner Tourismus Schule hat Beate das Reisen für sich entdeckt. So verbrachte sie jeden Sommer im Ausland. Auch während ihres Tourismusmanagement-Studiums in Wien war Beate viel unterwegs. Bei reisetopia kann sie nun ihre Leidenschaft zum Schreiben und Reisen perfekt miteinander kombinieren.

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