Mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wären höhere Löhne und mehr Flexibilität auf die Cabin Crew zugekommen. Doch das Kabinenpersonal von Swiss lehnte den sogenannten GAV23 in einer Abstimmung ab.
Nachdem 2015 der letzte Gesamtarbeitsvertrag herausgegeben wurde, wurde im vergangenen Jahr ein neuer GAV vorgestellt. Der sogenannte GAV23 sollte unter anderem das Einstiegsgehalt und den allgemeinen Lohn der Cabin Crew erhöhen. In einer Abstimmung lehnte das Swiss Kabinenpersonal den GAV23 jedoch deutlich ab, so travelnews.ch.
Der GAV23 tritt vorerst nicht in Kraft
Bei den Piloten wurde bereits im Januar der neue GAV unterzeichnet. Nach langem Ringen der Gewerkschaft Kapers mit der Airline Swiss im Jahr 2022 konnte ein neuer Gesamtarbeitsvertrag nun auch für die Cabin Crew ausgehandelt werden. Der Gesamtarbeitsvertrag 2023 stellt den Nachfolger für den GAV aus dem Jahr 2015 dar. Besonders Neueinsteiger hätten von dem neuen GAV profitiert. Das Einstiegsgehalt beispielsweise wäre auf 4’000 Franken erhöht worden. Auch eine allgemeine Lohnhebung von vier Prozent wäre mit einhergegangen. Um herauszufinden, ob das Kabinenpersonal mit dem neuen GAV23 einverstanden ist, startete die Gewerkschaft Kapers eine Abstimmung. Wahlberechtigt waren knapp 2’300 Personen, die in den Swiss-Flugzeugen arbeiten. Von diesen Wahlberechtigten betrug die Stimmbeteiligung circa 90 Prozent. Das zeugt von der Wichtigkeit dieser Abstimmung.
Doch entgegen der Erwartungen von Kapers, die sich für die Erwirkung des neuen GAV feierten, lehnte das Swiss Kabinenpersonal den GAV23 deutlich ab. Ganze 65 Prozent der an der Wahl beteiligten Personen stimmten für “Nein”, gegen den GAV23. Swiss bedauere diese Entscheidung:
Mit 65 Prozent Nein ist das Resultat äusserst deutlich. Wir werden das Resultat und die genauen Gründe für die Ablehnung analysieren müssen. Jetzt gilt es, das Sägemehl abzuklopfen und das Beste aus dem Nein zu machen.
Jörg Berlinger, Sprecher von Swiss gegenüber 20 Minuten
Vorerst ändert sich nichts. Der Gesamtarbeitsvertrag von 2015 bleibt auch über den 1. März hinweg gültig und wurde nicht gekündigt. Kapers hat nun aber die Möglichkeit, diesen Vertrag, mit einer Frist von 12 Monaten ab dem 30. April zu kündigen.
Das Kabinenpersonal ist sehr gespalten über den Entscheid. Besonders neuem Kabinenpersonal, welches von dem GAV23 profitiert hätte, stösst die Ablehnung des GAV auf. Hier treten erneut Stimmen auf den Plan, die sich laut über die schlechten Umstände äussern. Bei erfahrenerem Swiss-Kabinenpersonal werden hingegen Stimmen in die andere Richtung laut. Es sind teilweise gar Stimmen der Erleichterung. Es herrscht definitiv gespaltene Stimmung in den Reihen der Swiss Cabin Crew.
Fazit zur Ablehnung des GAV23 bei der Swiss
Durch die Ablehnung des Gesamtarbeitsvertrags 2023 bleibt weiterhin der GAV15 in Kraft. Ein Entscheid, der sowohl auf Zustimmung als auch auf Ablehnung der Swiss Cabin Crew trifft. Besonders neue Crewmitglieder sind benachteiligt von der Ablehnung des GAV23. Wie Swiss und Kapers nun weiter mit der Ablehnung des Vertrages umgehen, bleibt abzuwarten.