Ab 2026 gelten in der Schweiz neue Vorgaben für nachhaltigen Flugtreibstoff – die SAF-Quote wird Pflicht, zunächst an den Flughäfen Zürich und Genf.
Im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens passt die Schweiz ihre Vorschriften für nachhaltigen Flugtreibstoff an die EU an. Mit der Übernahme der ReFuelEU-Verordnung werden ab 2026 neue Pflichten für Treibstoffanbieter, Flughäfen und Airlines eingeführt – ein Schritt hin zu einer klimafreundlicheren Luftfahrt, wie der Schweizer Bundesrat berichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2026 gelten in der Schweiz verbindliche SAF-Quoten für den Luftverkehr
- Zunächst sind nur die Landesflughäfen Zürich und Genf betroffen
- Flughäfen und Airlines müssen den Zugang zu nachhaltigem Treibstoff aktiv fördern
ReFuelEU Aviation wird Teil des Luftverkehrsabkommens
Die Schweiz übernimmt zentrale Umweltbestimmungen der EU-Luftfahrtpolitik in ihr bilaterales Abkommen mit der EU. Im Fokus steht dabei die Verordnung ReFuelEU Aviation, die die flächendeckende Einführung von Sustainable Aviation Fuels (SAF) regelt. Ab dem 1. Januar 2026 sind Treibstoffanbieter auch in der Schweiz verpflichtet, einen Mindestanteil an erneuerbaren Flugtreibstoffen bereitzustellen. Die Regelung gilt zunächst an den Landesflughäfen Zürich und Genf.
Swiss setzt bereits heute auf SAF – aktuell liegt der Anteil bei etwa zwei Prozent. In der EU wurde bereits 2025 eine einheitliche SAF-Quote eingeführt, die ebenfalls bei zwei Prozent startete. Ziel ist es, den Anteil schrittweise bis 2050 auf mindestens 70 Prozent zu erhöhen. Damit die Klimaziele erreicht werden, soll sich die europäische Luftfahrtbranche in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Branchenvertreter mahnen jedoch, dass die derzeitige Produktionskapazität für SAF bei weitem nicht ausreicht. Ohne zusätzliche Investitionen und politische Unterstützung drohen Versorgungsengpässe und Verzögerungen bei der Umsetzung.
Zusätzlich müssen Betreiber von Luftfahrzeugen bestimmte Betankungsvorgaben einhalten, und Flughäfen sind verpflichtet, den Zugang zu SAF aktiv zu fördern. Damit übernimmt die Schweiz die EU-Vorgaben und stellt gleiche Bedingungen für Airlines und Treibstoffanbieter sicher.
Neue Vorgaben für Betrieb und Sicherheit
Neben den SAF-Vorgaben übernimmt die Schweiz mit dem aktuellen Entscheid auch weitere EU-Verordnungen. Diese betreffen unter anderem neue Anforderungen an die Luftsicherheit, technische Vorgaben für Hubschrauber sowie die Einführung einer Privatpilotenlizenz für Tragschrauber.
Zudem wird eine neue freiwillige Emissionskennzeichnung für Flugangebote eingeführt – auch diese gilt ab 1. Januar 2026. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen des bilateralen Luftverkehrabkommens zwischen der Schweiz und der EU, das seit 2002 besteht.