Der Bundesrat hat mehrere Vorschläge für eine Überarbeitung der Quarantänepflicht nach Kontakt mit Infizierten sowie der Einreisequarantäne zur Diskussion gestellt. Diese sind nun bei den Kantonen in Konsultation.

Es ist wohl der Streitpunkt der letzten Monate gewesen: Die verpflichtende 10-tägige Quarantäne, die gilt, sobald man mit einer infizierten Person in Kontakt war oder aus einem Land, welches auf der BAG-Risikoländerliste steht, zurück in die Schweiz reisen wollte. Nicht einmal ein negatives Testergebnis konnte die Quarantäne aufheben. Das soll sich nun ändern – der Bundesrat hat dazu mehrere Vorschläge vorgestellt, die nun innerhalb der Kantone diskutiert werden, wie htr berichtet.

Drei verschiedene Vorschläge stehen zur Debatte

Nachdem monatelang von vielen Seiten eine Änderung der Quarantäneverordnung gefordert wurde, scheint nun Bewegung in die Sache zu kommen. Ein kompletter Wegfall der Quarantäne beim Vorweisen eines negativen Testergebnisses kommt dabei nicht infrage, aber eine Verkürzung von den aktuell 10 auf 7 Tage, könnte schon bald zur Realität werden. Dabei geht es zunächst um die Quarantäne, die nach dem Kontakt mit einer infizierten Person zu Trage kommt, im weiteren Verlauf wird sich allerdings auch noch der Einreisequarantäne gewidmet. Die Vorschläge lesen sich wie folgt.

  1. Die Kontaktquarantäne soll aufgehoben werden, wenn am 7. Tag nach dem Kontakt ein negativer Test durchgeführt wird.
  2. Die Kontaktquarantäne soll aufgehoben werden, wenn ein Test am 1. Tag des Kontaktes sowie am 7. Tag negativ ausfällt.
  3. Die Kontaktquarantäne soll nach 7 Tagen aufgehoben werden, wenn der Test am 5. Tag nach Kontakt mit dem Infizierten negativ ausfällt.

Gerade beim letzten Punkt ergeben sich noch einige Fragen, da der Bundesrat gleichzeitig kommuniziert, dass eine Entlassung aus der Quarantäne in epidemiologischer Hinsicht nur zu verantworten ist, wenn am 7. Tag ein weiterer Test erfolgen würde. Auf diesen würden aber sicherlich viele verzichten, wenn er nicht verpflichtend ist. Auch würde man sich hier bereits nach dem 5. Tag gegebenenfalls in falscher Sicherheit wähnen, da es häufig Fälle gab, wo erst danach noch Symptome aufgetreten sind.

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Am vielversprechendsten scheint der erste Vorschlag zu sein, der auch vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) bevorzugt wird. Hier muss allerdings sichergestellt werden können, dass die Kantone die Testkapazitäten vorweisen und mindestens Stichproben durchführen können. Dennoch ist der anfallende Aufwand zu rechtfertigen. Im Gegensatz dazu steht der zweite Vorschlag, welcher auch eher auf Ablehnung trifft, da der Test am 1. Tag keine positiven Auswirkungen auf die Quarantänedauer mit sich bringt, sondern lediglich zu einem Mehraufwand führt.

Änderungen sollen auch für die Einreise-Quarantäne gelten

Nicht nur fällt bisher eine 10-tägige Quarantäne an, wenn man Kontakt zu einem Infizierten hatte, sondern auch, wenn man aus einem Land oder Gebiet, das auf der BAG-Risikoländerliste steht, zurückreist. Da die Änderungen mitunter sehr dynamisch vonstattengehen, gab es bereits Fälle, bei denen das Land erst auf die Liste gesetzt wurde, als die Reisenden schon losgefahren waren. Bei der Rückkehr in die Heimat erwartete einen dann die unschöne Überraschung der 10-tägigen Quarantäne. Doch auch hier sollen sich nun analog zur Kontaktquarantäne Änderungen ergeben.

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Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, soll bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt werden und sich anschliessend in die häusliche Quarantäne begeben werden, deren Dauer zunächst weiterhin auf 10 Tage ausgelegt ist. Neu soll aber sein, dass man nach 7 Tagen die Möglichkeit hat, auf eigene Kosten einen PCR-Test durchzuführen, der dann die Quarantäne auf eine Woche verkürzt.

Noch strenger wird es bei Flugreisen aussehen. Hier soll bereits der Einstieg ins Flugzeug nur mit einem negativen PCR-Test möglich sein, ansonsten könnte der Zutritt an Bord verweigert werden. Zusätzlich sollen alle Einreisenden aus Risikogebieten unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel ihre Kontaktdaten angeben. Bei Nicht-Risikogebieten wird dies nur für öffentliche Verkehrsmittel gefordert. Hiermit möchte man die Kontaktverfolgung im Falle einer Infektion verbessern.

Fazit zu den Vorschlägen des Bundesrats zur Verkürzung der Quarantänedauer

Zunächst einmal wird es sicherlich viele Personen erfreuen, dass etwas an den seit Monaten unverändert gültigen Quarantäne-Vorschriften geändert werden soll. Gerade in Bezug auf die Kontaktquarantäne kann dies auch eine sinnvolle Massnahme sein. Im Fall der Rückreise-Quarantäne aus Risikogebieten stellt sich allerdings die Frage, inwiefern ein selbst gezahlter PCR-Test am 7. Tag, bei dem man das Ergebnis dann im Zweifel erst einen Tag später erhält, den grossen Unterschied zur aktuellen Regelung machen wird. Hier werden sicherlich einige Interessensgruppen aus der Reisebranche noch Verbesserungspotential sehen.

Autor

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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