Nun ist es offiziell bestätigt: Die EU will das Schweizer COVID-Zertifikat ab diesem Freitag anerkennen.
Wie bereits gestern angekündigt, hat die EU-Kommission heute nun endlich grünes Licht für das Schweizer COVID-Zertifikat gegeben. Somit wird dieses von allen EU-Staaten anerkannt, was Reisen innerhalb der EU in Zukunft um einiges vereinfachen wird. Bereits ab dem 9. Juli wird die Anerkennung des Schweizer Impfpasses in Kraft treten, wie unter anderem AboutTravel berichtet.
Vereinfachtes Verreisen innerhalb der EU
Darauf hat die Schweiz lange hingefiebert: Bereits diesen Freitag wird es endlich soweit sein – und die Schweizer Lösung des COVID-Zertifikats soll an das EU-System angeschlossen werden, wie die Brüsseler Behörde am 8. Juli mitteilte. In der EU wurde das EU-Zertifikat am 1. Juli lanciert, in der Schweiz war es schon am 7. Juni soweit. Durch die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate können Schweizer und Schweizerinnen ab Freitag einfacher durch Europa reisen – insofern sie geimpft, genesen oder gestestet sind und ihr COVID-Zertifikat bei der Einreise vorweisen. Bislang durften Schweizer oft nur mit negativem PCR-Test ins Ausland einreisen. Nun soll lediglich das Zertifikat in Form eines QR-Codes reichen – der nachweist, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Dieser kann ausgedruckt auf einem Blatt Papier vorgelegt oder in der COVID-Zertifikats-App hinterlegt werden.
Einige Hürden bestehen allerdings noch
Alle Probleme sind damit allerdings nicht gelöst: Mit der gegenseitigen Anerkennung des COVID-Zertifikats wird das Reisen innerhalb Europas zwar einfacher, dennoch bleiben die unterschiedlichen Einreisevorschriften der verschiedenen Länder weiterhin bestehen und somit einige kleine Hürden.
So gibt es etwa weder eine einheitliche Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Genesene sowie PCR-Tests innerhalb der EU noch eine einheitliche Regelung, ab wann bei einer geimpften Person der Impfschutz als vollwertig anerkannt wird. Für die Einreise muss man in vielen Ländern zudem ein Passagier-Lokalisierungsformular – ein sogenanntes „Passenger Locator Form“ – ausfüllen. Ausserdem ist es möglich, dass einzelne Staaten zusätzliche oder abweichende Regeln in Bezug auf das COVID-Zertifikat aufstellen.
Die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, Inhaber von digitalen COVID-Zertifikaten der EU mit zusätzlichen Reisebeschränkungen zu belegen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismässig. Wer trotzdem Reisebeschränkungen einführt, muss es gegenüber der Kommission begründen.
Zitat aus einer Mitteilung der EU-Kommission
Fazit zur Anerkennung des Schweizer Impfzertifikats der EU
Die Anerkennung des Schweizer COVID-Zertifikats seitens der EU ist ein wichtiger Schritt in Richtung Reisefreiheit und Normalität innerhalb Europas und dürfte mit Sicherheit für grosse Freude in der Reisebranche sorgen. Allerdings können die einzelnen Länder trotz Lancierung des Impfpasses noch immer selbst über die Einreisebestimmungen entscheiden. Somit empfiehlt es sich vor der Abreise dennoch die genauen Bestimmungen des Ferienlandes prüfen – und damit keinen Ärger bei der Einreise zu riskieren.