Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation lanciert heute planmässig das langersehnte Gesundheitszertifikat. Bis zu den Sommerferien soll es allen bereitstehen.

Heute ist es endlich soweit: Das neue COVID-Zertifikat ist bereit. Damit soll allen Geimpften, Genesenen oder Getesteten nun wie geplant, pünktlich zu den Sommerferien ein digitaler Gesundheitsnachweis zur Verfügung stehen, der das Reisen in Zukunft wieder vereinfachen soll. In einem Interview mit dem SRF erklärte Dirk Lindemann, Direktor des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) wie sicher dieses ist und wo man damit überall hinreisen kann.

Zertifikat kompatibel mit dem „Digital Green Certificate“ der EU

Ob Ägypten, Griechenland oder Portugal – die sich ständig wechselnden Reisebestimmungen in den letzten Monaten machten das Buchen einer Reise zu einem wahren Glücksspiel. Abhilfe schafft nun der vom BIT entwickelte Impf- und Testnachweis, den alle geimpften, genesenen sowie zeitnah negativ getesteten Personen erhalten sollen. Dieser soll kompatibel mit dem „Digital Green Certificate“ der EU sein und – zunächst im zweiwöchigen Pilotbetrieb – ab heute den 7. Juni jedem, der ihn beantragt, zur Verfügung gestellt werden.

Lauterbrunnen Schweiz

Nur einen knappen Monat hatte das BIT Zeit, das Zertifikat umzusetzen. Nachdem von Schwierigkeiten bei der Umsetzung – besonders für grosse Kantone – stellte das Bundesamt für Gesundheit letzte Woche das neue COVID-Zertifikat vor. Laut Dirk Lindemann, Direktor des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation soll dieses für alle bis zu den Sommerferien griffbereit sein. Sie sieht die elektronische Version übrigens aus:

COVID Certificate App
Quelle: Bundesamt für Gesundheit

Wir haben sichergestellt, dass die Kantone zusammen mit uns und auch mit den Systemen der Ärzte, Apotheker und der Labore eine Schnittstelle bereitstellen. Und dass wir diese Informationen, also diese Zertifikate, möglichst schnell an die Bürgerinnen und Bürger ausweisen können, sodass diese rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Dirk Lindemann, Direktor Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT)

Zertifikat nur auf Anforderung erhältlich

Entgegen der Befürchtungen der Kantone, das Zertifikat bis zum Sommer nicht so schnell bereitstellen zu können, sieht Lindemann keinen grossen Aufwand in der Umsetzung. Zudem wolle man seitens des BIT alles dransetzen, allen Kantone die Gesundheitszertifikate so schnell wie möglich elektronisch zur Verfügung zu stellen. Dort, wo das nicht möglich sein sollte, „werde man die Kantone unterstützen“, so Lindemann.

COVID Certificate Check App

Schwierigkeiten sieht er einzig und alleine darin, das Zertifikat für Personen bereitzustellen, die nur eine postalische Adresse besitzen. Denn das Gesetz sehe vor, dass das COVID-Zertifikat nur auf Anforderung erhältlich ist. Dazu muss neben der Adresse auch eine Handynummer und Mail-Adresse hinterlassen werden. Eine solche Person würde dann allerdings angeschrieben werden mit der Mitteilung, dass sie ein entsprechendes Zertifikat zu gute hätte.

Markus Winkler ENyIi0oS7P4 Unsplash

Im Interview mit dem SRF betonte Lindemann ausserdem, dass man sich bei der Entwicklung genau an die Regeln der Europäischen Union gehalten habe – und somit sichergestellt ist, dass das Zertifikat auch in der EU anerkannt wird. Zudem sollen auch Reisen ausserhalb der EU möglich sein, wenn die jeweiligen Länder ein entsprechendes Abkommen mit der EU oder mit der Schweiz abschliessen. Wichtig sei es, „dass man sich vorher erkundigt wie die Einreisebestimmungen in die jeweiligen Länder sind und ob das Zertifikat dort anerkannt wird“.

Fazit zur Fertigstellung des COVID-Zertifikats

Darauf hat die Schweizer Tourismusbranche lange gewartet: Das COVID-Zertifikat ist pünktlich zum 7. Juni fertiggestellt – und steht allen Getesteten, Genesenen und Getesteten nach Beantragung zu den Sommerferien zur Verfügung. Der vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation entwickelte Schweizer Impf- und Testnachweis ist mit dem „Digital Green Certificate“ kompatibel und ermöglicht zunächst Reisen innerhalb der EU. Vor Abreise ist es allerdings noch immer notwendig, sich nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes zu erkundigen. Ausserdem gilt es zu überprüfen, ob das Reiseland – insofern es nicht zur EU gehört – mit der Europäischen Union oder der Schweiz ein entsprechendes Abkommen für die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate abgeschlossen habe.

Autor

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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