Austrian Airlines hat nun nach der Lufthansa ebenfalls die allgemeinen Beförderungsbedingungen auf ihrer Homepage angepasst und damit das Tragen einer Maske an Bord verpflichtend gemacht.
Das Coronavirus betrifft alle Bereiche öffentlichen Lebens – auch die Luftfahrtbranche. Ähnlich wie es in Bahnen oder Supermärkten der Fall ist, müssen Passagiere auch am Flughafen oder beim Einchecken im Hotel einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nachdem wir zuletzt eine Übersicht der Airlines veröffentlicht haben, bei denen eine Maskenpflicht an Bord eingeführt worden ist, folgt Austrian nun der Lufthansa und fügt diese Regelung zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) hinzu, was das Tragen einer Maske während des Fluges für alle Gäste zur Pflicht macht. Bisher haben neben der Lufthansa-Tochter Austrian auch Lufthansa, Eurowings und die Lufthansa Cityline eine Maskenpflicht hinzugefügt. Auch die SWISS prüft eine Anpassung der ABB zurzeit.
Allgemeine Beförderungsbedingungen werden angepasst
Zuvor wurden die Passagiere von Austrian zwar um das Tragen einer Maske gebeten, eine rechtliche Grundlage zur Verpflichtung gab es jedoch noch nicht. Seit dem 4. Mai appellieren die Airlines der Lufthansa Group an ihre Fluggäste, den Mund-Nasen-Schutz während der gesamten Reise zu tragen, von der Ankunft am Flughafen bis zum Verlassen des Zielflughafens.
Nun wird die Maskenpflicht in die Allgemeinen Beförderungsbedingungen aufgenommen, was sie für jeden Fluggast verbindlich macht. Die Lufthansa hat kürzlich den Schritt damit begründet, dass die Gesundheit von Mitarbeitern und Fluggästen an erster Stelle steht, weshalb bei Austrian ein ähnlicher Grund denkbar ist. Bei Austrian wurden die Gäste schon etwas länger zum Tragen einer Maske an Bord aufgefordert – in den ABB festgeschrieben und damit fixiert, wurde die Maskenpflicht erst jetzt.
Im Artikel „11.3 Maskenpflicht“ steht nun folgende Regelung:
Zum Schutz der Gesundheit sämtlicher Personen an Bord sind Sie verpflichtet, während des Boardings, im Flugzeug und beim Verlassen des Flugzeuges sowie im Kontakt mit Austrian Bodenmitarbeitern einen Mund-Nasen-Schutz mitzuführen und damit Mund und Nase zu bedecken. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder im Alter bis zu sechs Jahren sowie Personen, denen das Tragen einer Maske gesundheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung nachweislich nicht möglich ist. Zum Verzehr von Getränken und Speisen an Bord, zur Kommunikation mit Gehörlosen, zu Identifikationszwecken sowie für sonstige notwendige, mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unvereinbare Tätigkeiten, kann die Maske vorübergehend abgenommen werden.
Austrian Airlines – Allgemeine Beförderungsbedingungen
Gäste können sich darauf einstellen, die Maske aber nicht nur während des Fluges, sondern während der ganzen Reise zu tragen, denn viele deutsche, aber auch internationale Airports haben bereits eine Maskenpflicht eingeführt.
Austrian Airlines nimmt Flugverkehr am 15. Juni wieder auf
Die Wiederaufnahme des Flugbetriebes ist bei Austrian Airlines nicht mehr in weiter Ferne, sondern schon für nächste Woche angepeilt: Die Lufthansa-Tochter bietet ab dem 15. Juni 37 Destinationen an.
Dies stellt ca. 5 Prozent der vorherigen Flugkapazität dar und soll vorerst für die ersten beiden Wochen, also den restlichen Juni, gelten. Die allerersten Ziele sollen die europäischen Hauptstädte London, Paris und Brüssel sein. Darüber hinaus werden weitere wichtige europäische Städte angeflogen. Im Juli ist eine Erweiterung des Flugplans auf mehr Destinationen geplant, sogar von Langstreckenflügen ist die Rede.
Fazit zu der Anpassung der ABB von Austrian Airlines
Nachdem der Mutterkonzern Lufthansa mittlerweile eine Maskenpflicht an Bord eingeführt hat, ist es nicht verwunderlich, dass die Tochter Austrian nun nachzieht. Damit folgen die Airlines einem allgemeinen Trend, die zum Schutz vieler Personen dienen soll, selbst wenn das Virus so nicht komplett eingedämmt werden kann. Es bleibt abzuwarten wie lange diese Massnahmen nötig sein werden und wann man als Fluggast wieder ohne Maske fliegen darf.