Nachdem die Fallzahlen in der Schweiz leicht gesunken sind und in anderen Regionen weiter ansteigen, sind wieder deutlich mehr Länder auf der Quarantäne-Liste des BAG zu finden.

Lange war es ruhig um die Risikoländerliste. Seit es die Regelung “CH+60” gab und die Zahlen in der Schweiz auf einem sehr hohen Niveau waren, kamen kaum Länder als Risikogebiete infrage. Jetzt sind die Zahlen allerdings nicht mehr ganz so hoch und auf einmal fallen wieder viele Länder unter die Risikogebiete. Etwaige Ferienpläne könnten so durchkreuzt werden. Das geht aus dem jüngsten Update des Bundesamtes für Gesundheit hervor.

Kroatien, Serbien aber auch die USA

Es sind beinahe überraschende Nachrichten, die einen heute vom BAG erreichten, nachdem sich lange nicht viel geändert hat in Sachen Risikoländerliste. Doch mit einem Mal ist die Liste um ein Vielfaches länger als noch zuvor. Für viele könnte dies auch die Pläne für die kommenden Wochen durchkreuzen.

Serbia Nis 1

Diese Staaten und Gebiete sind nun auf der Liste, die allerdings erst am 14. Dezember in Kraft tritt:

Frankreich:

  • Überseegebiet Französisch-Polynesien

Italien:

  • Region Emilia Romagna
  • Region Friaul-Julisch Venetien
  • Region Venetien

Österreich:

  • Land Kärnten
  • Land Oberösterreich
  • Land Salzburg
  • Land Steiermark

Weitere Staaten und Gebiete

  • Andorra
  • Georgien
  • Jordanien
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Polen
  • Portugal
  • San Marino
  • Serbien
  • Slowenien
  • Ungarn
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Die fett markierten Länder und Gebiete sind diejenigen, die neu auf die Liste hinzugekommen sind. Einzig von der Liste heruntergenommen wurde Tschechien.

Quarantäne-Pflicht bei Rückreise

Wer also aus einer der Länder oder Regionen auf der Liste zurück in die Schweiz reisen will, muss bei der Ankunft vieles beachten. Der BAG erklärt, dass Einreisende sofort nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft gehen sollen und sich die folgenden zehn Tage dort in Quarantäne aufhalten müssen. Selbst wenn ein negatives Testergebnis eines Reisenden vorliegt, wird dadurch die Quarantänepflicht nicht aufgehoben oder verkürzt. Innerhalb von zwei Tagen nach der Ankunft muss man sich zusätzlich bei der zuständigen kantonalen Behörde melden und den dort erhaltenden Anweisungen folgen.

Fazit zur neuen Risikoländerliste des BAG

Auf einmal stehen wieder deutlich mehr Länder auf der Quarantäne, was vielen Menschen geplante Fahrten über die Feiertage erschweren könnten, da nun bei einer Rückkehr wieder eine zehntägige Quarantäne notwendig wird. Aktuell wird weiterhin stark diskutiert, ob man die Quarantänepflicht nicht durch Tests ersetzen könne, allerdings behalten die Regelungen vorerst ihre Gültigkeit.

Autor

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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