Der Bundesrat hat in der heutigen Medienkonferenz neue Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vorgestellt. Dabei wurde die bisher geltende Quarantäneregelung etwas angepasst.
Ende letzter Woche hat der Bundesrat mehrere Vorschläge unterbreitet, wie in Zukunft die Formalitäten und Massnahmen bei der Einreise aussehen könnten. Hierbei wurde nun die seit Monaten geltenden Quarantäneregelung angepasst. Mit einem negativen Testergebnis, kann man die Quarantäne fortan bereits nach 7 Tagen verlassen, wie Travelnews soeben berichtet. Gleichzeitig wurde eine allgemeingültige PCR-Testpflicht für alle mit dem Flugzeug Einreisenden erlassen – egal ob aus einem Risikogebiet kommend oder nicht.
Test + Quarantäne als Mittelweg
Die Reisebranche in Europa macht aktuell wieder schwierige Zeiten durch. In Belgien wurde etwa der gesamte touristische Reiseverkehr untersagt und auch andere Länder drohen mit massiven Einschränkungen. Auch in der Schweiz machten sich Sorgen breit, dass harte Einschnitte zu erwarten seien. Gleichzeitig wartete man mit Spannung auf die Anpassungen der Quarantäne- und Testregelungen, die bereits seit mehreren Tagen Diskussionsschwerpunkt waren. Nun wurde eine Art Mittelweg gefunden, der zwar niemanden wirklich glücklich macht, für die Reisebranche aber noch zu verkraften ist, wenn man es mit den Massnahmen anderer Länder vergleicht. Ab 8. Februar werden die neuen Regelungen in Kraft treten.
Neu ist, dass jeder mit dem Flugzeug in die Schweiz Einreisende einen nicht mehr als 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen muss – egal ob aus einem Risikogebiet kommend oder nicht. Das Boarding in ein Flugzeug, das in die Schweiz fliegt, ist also nur noch mit Vorweisen eines negativen Tests möglich. Auch muss ein elektronisches Einreiseformular ausgefüllt werden, in welchem man seine Kontaktdaten angibt. Fällt der Test negativ aus, passiert nichts weiter und man kann normal einreisen. Bei einem positiven Test vor Abflug wird mitunter eine Quarantäne in der Destination fällig, für deren Kosten man sich aber versichern lassen kann.
Wenn man aus einem Risikogebiet kommt, dann gilt die PCR-Testpflicht ungeachtet des genutzten Verkehrsmittels. Ausserdem wird weiterhin bei Rückreise aus einem Risikogebiet eine Quarantänepflicht verhängt. Hier gibt es allerdings nun auch eine Neuerung. Es besteht die Möglichkeit, sich nach 7 Tagen “rauszutesten”. Das heisst, wenn man nach 7 Tagen einen negativen Test vorweisen kann, kann man die Quarantäne vorzeitig und nicht erst nach 10 Tagen verlassen.
Von der Testregelung nicht betroffen sind übrigens Grenzgänger, denn hier wäre der Aufwand eines täglichen Tests schlichtweg nicht tragbar.
Fazit zu den neuen Massnahmen des Bundesrats
Aus Sicht der Reisebranche hätte es schlimmer kommen können – wie das Beispiel Belgien zeigt. Allerdings sind die Beschlüsse auch nicht wirklich förderlich fürs Reisen, denn sie erschweren fortan auch die Reisen in Nicht-Risikogebiete. Der PCR-Test, der zwingend bei Einreise mit dem Flugzeug vorgelegt werden muss, stellt nun eine weitere Hürde dar. Ob die mögliche Verkürzung der Quarantäne von 10 auf 7 Tage grosse positive Effekte haben wird, wird sich zeigen – klar ist nur, dass dieses Ergebnis noch weit weg von dem ist, was sich viele Branchenvertreter gewünscht hätten.
Blinder Aktionismus, lange hat man sich der Maskenpflicht im ÖV verweigert. Wenn man jetzt von der Kanareninsel La Palma aktueller Inzidenzweit 2!!!!!!, die waren kaum mal über 30, soll man sich testen lassen, absurde Schikane. Warum soll man sich nicht besser nach 30 Minuten Tramfahrt in Zürich testen lassen?