Der Bund gibt grünes Licht für die anstehenden Sommerferien: Ab sofort wird nur noch empfohlen, auf Auslandsreisen in Staaten mit einer besorgniserregenden Variante zu verzichten.

Wie wir bereits berichteten, hat Gesundheitsminister Alain Berset diese Woche weitere Lockerungsschritte bekannt gegeben, die unter anderem die Aufhebung der Quarantänepflicht von Geimpften und Genesenen umfasste. Davor war bereits die Rede davon, dass die Risikoländerliste zwar beibehalten werden soll, dann aber nur noch die nicht vollständig geimpften Bevölkerungsteile betreffe. Diese Änderung tritt nun am 31. Mai in Kraft, laut aktuellem Update des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Reisebuchungen werden von nun ab wieder berechenbar

Als am 11. März 2020 bekannt wurde, dass der weltweite Coronavirus-Ausbruch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wird – und somit in allen Regionen der Welt das Risiko einer Ansteckung besteht – wurden die internationalen Reisebestimmungen sämtlicher Länder geändert. So auch die der Schweiz. Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erklärten daraufhin, dass der Bundesrat empfiehlt, „auf nicht dringliche Auslandsreisen zu verzichten.“ Dies war zwar nicht als Reiseverbot zu verstehen, dennoch machten Reiserestriktionen wie Grenzschliessungen, wechselnde Einreise- und Quarantänebestimmungen das Planen einer Reise unberechenbar und trafen die Reisebranche hart.

Bern Bundeshaus

Anfang Mai dieses Jahres hatte der Bundesrat dann allerdings angekündigt, in Anbetracht der Sommerferien die Reise-Empfehlungen anzupassen. Diese Änderung soll nun am 31. Mai wirksam werden. Ab dann soll nur noch empfohlen sein, auf Reisen in Staaten und Gebiete mit einer besorgniserregenden Variante zu verzichten. Diese Staaten und Gebiete sind unter Ziffer 2 der Risikoländerliste des Bundesamtes für Gesundheit aufgeführt. Aktuell zählen dazu Brasilien, Indien, Kanada, Nepal, Südafrika und Grossbritannien.

BAG-Liste bleibt bestehen

Die neuen Bestimmungen bedeuten allerdings nicht das Ende der Risikoländerliste des Bundesamts für Gesundheit. Diese wird noch immer weiterbestehen, betrifft aber neu nur noch nicht geimpfte Personen. Als vollständig geimpft gilt man, wenn man alle vorgesehenen Dosen eines zugelassenen Impfstoffs erhalten hat und die letzte Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt. Dies trifft auch für Genesene zu.

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Auch die Virusmutationsgebiete dürfen bereist werden – allerdings wird das nicht empfohlen. Und bei Rückreise aus einem solchen Gebiet ist in jedem Fall – auch für Geimpfte und Genesene – eine Quarantäne obligatorisch.

Fazit zu den neuen Reisebestimmungen

Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten gibt pünktlich zur bevorstehenden Sommersaison bekannt, dass nicht dringliche Reisen von nun an wieder erlaubt sind. Die neuen Bestimmungen geben zwar grünes Licht für die anstehenden Ferien, bedeutet aber nicht das Ende der Risikoliste und noch lange nicht die vollständige Rückkehr zur Reisefreiheit. Nach wie vor gilt es, alle notwendigen Vorkehrungen nach und vor jeder Reise ins Ausland zu treffen, die den Reisehinweisen auf der Webseite des EDAs zu entnehmen sind.

Autor

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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