Gute Nachrichten für die Schweizer Reisebranche: Geimpfte sollen nun definitiv von der obligatorischen Quarantäne befreit werden – und somit schon bald wieder ohne Restriktionen reisen können.

Wie wir bereits berichtet haben, war die Quarantänebefreiung von Geimpften schon vor einigen Wochen im Gespräch. Nun soll Gesundheitsminister Alain Berset soeben in einer Pressekonferenz weitere Lockerungsschritte bekannt gegeben haben und die Aufhebung der Qurantänepflicht von Geimpften und Genesenen bestätigt haben. Laut Bundesrat sei „die erste Phase des Dreiphasenmodells beendet“ – und nun beginne die sogenannte Stabilisierungsphase, wie Travelnews weiss.

Weitere Öffnungsschritte geplant

Die zweite Phase soll ab kommendem Montag, 31. Mai, in Kraft treten und unter anderem eine Verbesserung für die Gastro-Branche mit sich bringen: Denn von nun an darf auch in Innenräumen von Restaurants unter bestimmten Auflagen wieder bedient werden. Zudem soll die Begrenzung für private Treffen von zehn auf 30 Personen in Innenräumen und draussen von 15 auf 50 Personen erhöht werden. Auch ein Plan für die Wiederzulassung von Grossveranstaltungen wurde präsentiert – mit der der Bundesrat weiter geht, als in der Konsultation vorgeschlagen. Ausserdem soll die Homeoffice-Pflicht neu für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt werden. 

Ausnahmen bei Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten

Für die Reisebranche war aber besonders eine andere Frage wichtig: Ob Geimpfte und Genesene, wie angekündigt von der Quarantänepflicht befreit werden. Der Bundesrat soll in diesem Sinne nun folgendermassen entschieden haben: Geimpfte und Genesene sind für sechs Monate von der Kontakt- und der Reisequarantäne ausgenommen. Darüber hinaus sollen sie auch von der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise befreit werden. Voraussetzung soll eine vollständige Impfung sein, mit einem in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Auch von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen werden sollen Personen unter 16 Jahren.

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Allerdings gelten die Ausnahmen von der Reisequarantäne und von Testpflicht nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen. Diese wurden im Rahmen der aktuellen BAG-Risikoländerliste speziell aufgeführt. Momentan zählen Brasilien, Indien, Kanada, Nepal und Südafrika dazu.

Das Ziel, den COVID-Impfpass bis zum 7. Juni auszurollen, bleibt laut Berset übrigens bestehen – dort liege man im Plan. Die Gültigkeit des digitalen Impfzertifikats liege bis auf Weiteres weiterhin bei sechs Monaten.

Fazit zur Quarantänebefreiung von Geimpften

Dass die Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene nun definitiv fallen soll, ist ein wichtiger Schritt Richtung Reisefreiheit und Normalität – und dürfte für grosse Freude in der Reisebranche sorgen. Denn pünktlich zur anstehenden Sommersaison dürfte die neugewonnene Freiheit für eine rasche Wiederbelebung der noch immer angeschlagenen Branche sorgen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Impfkampagne in der Schweiz weiterhin so erfolgreich voranschreitet.

Autor

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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