Die Lufthansa Group hat bekannt gegeben, dass Anfang September die Regelungen zum obligatorischen Tragens eines Mund- und Nasenschutzes angepasst werden. Dadurch werden Ausnahmen nun deutlich eingeschränkt.
Wie die Lufthansa Group heute bekannt gab, wird die Fluggesellschaft die Regeln zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes an Bord verschärfen. Somit gibt es deutlich weniger Ausnahmen, diesen nicht tragen zu müssen, beziehungsweise bedarf es nun eines ärztlichen Attestes und eines negativen COVID-19-Tests, wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung bekannt gab.
“Ein Höchstmass an Sicherheit”
Mit dem 1. September 2020 ist es deutlich schwieriger, sich von der Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen der Lufthansa Group zu befreien. So ist es Nicht-Tragen nur noch dann möglich, wenn der jeweilige Passagier ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen kann und dieses gilt auch nur, wenn es “auf einem von der Airline vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird”, wie es auf der Webseite der Lufthansa heisst. Die Formulare sind auf den Webseiten der jeweiligen Airline herunterzuladen. Ausserdem müssen die Passagiere, die keinen Mund- und Nasenschutz aus medizinischen Gründen tragen können, auch einen negativen COVID-19-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. “So wird ein Höchstmass an Sicherheit für die mitreisenden Fluggäste gewährleistet”, begründet der Kranich die Verschärfung der Regelungen.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sei die Lufthansa Group zurzeit dabei, die Fluggäste über jene Massnahmenänderungen über die verschiedenen Kanäle – also per Mail, auf den Webseiten und via Social Media – zu informieren, “dies soll Kunden die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig auf die geänderten Regeln einzustellen”. Bisher war eine Ausnahme vom Tragen eines Mund- und Nasenschutzes auch nur mit einem ärztlichen Attest möglich, jedoch noch ohne vorgegebenes Formular, sowie der Notwenigkeit eines negativen Corona-Testergebnisses.
Im engen Austausch mit den Behörden
Weiter verwies der Kranich auf die “umfangreichen Hygienemassnahmen” die an Bord stattfinden würden. Auch stehe man im “engen Austausch mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie nationalen Behörden, um eine fortlaufende Weiterentwicklung und Harmonisierung der Gesundheitsstandards im Luftverkehr während der Corona-Pandemie voranzutreiben”.
Weiter verwies die Kranich Gruppe auf die bereits eingeführten Massnahmen, wie die generelle Einführung der Maskenpflicht, die bereits Anfang Mai Anwendung fand und die Lufthansa Airlines “damit zu den ersten Fluggesellschaften weltweit” gehörten. Abschliessend wird in der Mitteilung auch nochmal darauf verwiesen, dass das Risiko, sich an Bord anzustecken, “sehr gering” sei. Zu diesem Ergebnis kam auch eine jüngste Studie deutscher Forscher, die ziemlich umstritten ist.
Fazit zur Einschränkung der Ausnahmen
Natürlich werden auch die neuste Verschärfung der Massnahmen an Bord von Flugzeugen der Lufthansa Group sicherlich hier und da Kritik einstecken müssen. Allerdings ist es auch weiterhin nur zu begrüssen, dass weitere Schritte unternommen werden, um die Reisenden zu schützen. So nun auch mit der Anpassung bei Ausnahmen der Mund- und Nasenschutz-Pflicht.