Trotz der hohen Infektionszahlen in der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong lässt die Hongkonger Regierung Lockerungen zu und beendet unter anderem das Flugverbot für insgesamt neun Länder.
Die Null-Covid-Strategie in Hongkong ist nicht wie erwünscht verlaufen. Die Zahl der Infizierten ist enorm hoch, doch trotz der hohen Infektionszahlen sieht die Regierung den Höhepunkt der Welle als überstanden an und lockert allerhand Beschränkungen, wie auf executivetraveller.com nachzulesen ist. Die Regierung kündigte an, dass das Flugverbot für Australien und acht weitere Länder aufgehoben ist. Zudem wird die Hotelquarantäne für Ankommende auf sieben Tage reduziert und eine Durchreise ist ebenfalls wieder möglich. Die Bestimmungen klingen zunächst interessant, doch die Einreise ist nur für Einwohner Hongkongs möglich und für all jene, die den Transitbereich nutzen.
Die neuesten Lockerungen in Hongkong
Trotz der sehr hochgeschätzten Zahl der Regierung von Infizierten auf rund 2,5 Millionen – bei 7,5 Millionen Einwohnern, machte sich in der Vergangenheit Frustration über die strengen Massnahmen breit. Die Bewohner Hongkongs sahen, wie viele andere Länder bereits mit dem Virus verfahren und überall Lockerungen anstanden. Daher machten auch sie vermehrt ihrem Unmut Luft und es kam in der Vergangenheit zu einigen Gegenreaktionen bezüglich der verhängten Massnahmen. Nun hat die Regierung gehandelt und kündigte einige Aufhebungen der Beschränkungen an. So entfällt das Flugverbot am 1. April für Australien, Grossbritannien, Kanada, Frankreich, Indien, Nepal, Pakistan, den Philippinen und den Vereinigten Staaten. Ausserdem sind Transit-Reisenden wieder willkommen.
Wer Eindrücke in Hongkong sammeln möchte, kann sich zudem über die neue Regel bezüglich der Hotelquarantäne von geimpften Reisenden freuen. Diese ist nun von 14 Tagen auf sieben Tage verringert worden. Als Reisender muss man lediglich ein negatives Testergebnis vorweisen können. Der Test wird am sechsten oder siebten Tag der Quarantäne durchgeführt. Wird noch etwas benötigt? Allerdings, neben dem vollständigen Impfschutz müssen Reisende ein negatives Ergebnis eines Covid-19-Tests vorweisen, der innerhalb von 48 Stunden nach dem Abflug nach Hongkong durchgeführt wird, und ausserdem eine Buchung in einem Quarantänehotel vornehmen.
Ein Schritt zurück in die Normalität
Ebenfalls seit dem 1. April ist es in Hongkong wieder erlaubt, den Transit am internationalen Flughafen, welcher vor allem Cathay Pacific als Heimatflughafen und Drehkreuz dient, zu nutzen. Passagiere sind dennoch dazu angehalten, sich mit den jeweiligen Beschränkungen vertraut zu machen. Internationale Reisende aus Übersee sowie aus Taiwan sind auch weiterhin dazu angehalten, einen maximal 48 Stunden alten Corona-Test nachzuweisen. Diese Vorgabe betrifft lediglich den Transit durch Hongkong und ist auch erforderlich, selbst wenn das finale Ziel keinen Corona-Test voraussetzt.
Die Regierung kündigte zudem an, dass Kindergärten, Grundschulen und internationale Schulen in Hongkong ab dem 19. April den Präsenzunterricht wieder aufnehmen werden. Ab dem 21. April können Restaurants zudem auch nach 18 Uhr geöffnet bleiben. In der Öffentlichkeit dürfen sich dann vier statt wie bisher nur zwei Menschen treffen.
Fazit zu den Lockerungen in Hongkong
In nächster Zeit sollte genau begutachtet werden, wie sich die Corona-Lage entwickelt und vor allem, wie sich die Schritte nun bei den neuen Lockerung auswirken. Eine verkürzte Quarantäne, von 14 Tagen auf eine Woche, erleichtert sicherlich die Reiseplanung für alle, die nach Hongkong einreisen dürfen. Aktuell sind das Menschen mit gültigem Visum oder einem Aufenthaltstitel, wie der Hongkong-ID. Zu begrüßen sind auch die ausgelaufenen Flugverbote für Australien, Großbritannien, Kanada, Frankreich, Indien, Nepal, Pakistan, den Philippinen und den Vereinigten Staaten. Gleichzeitig erlaubte die Flughafenbehörde ab jetzt, dem 1. April, auch wieder den Transit. Internationale Reisende müssen in den meisten Fällen dafür aber zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen können.