Die EU-Kommission bestätigt im Hinblick auf das von Frankreich erlassene Verbot von Ultra-Kurzstreckenflügen im Inland, dass eine solche Massnahme mit dem EU-Recht vereinbar ist. Nun soll die bestehende Regelung sogar noch ausgeweitet werden.
Das Transportverbot, welches Frankreich hinsichtlich sehr kurzer Inlandsflügen erlassen hat, ist rechtens. Dies bestätigt nun die EU-Kommission nach umfangreicher Prüfung des Sachverhaltes auf Konformität mit EU-Recht. Um zu gewährleisten, dass keine Benachteiligung einzelner Airlines im Gegensatz zu anderen Fluggesellschaften entsteht, soll dieses sogar noch ausgeweitet werden, wie airliners berichtet. Was dies in Zukunft für Reisende und Airlines bedeutet, zeigen wir Euch im Folgenden.
Verhandlungen bestätigen Flugverbot
Die Europäische Union hatte infolge der Ankündigung Frankreichs, Inlandsflüge künftig einschränken zu wollen, Verhandlungen aufgenommen, welche die Determinierung der Vereinbarkeit eines solchen Vorhabens mit EU-Recht zur Folge hatten. Nun sind die Ergebnisse ebendieser bekannt und bekräftigen das Vorhaben Frankreichs.
Unter Berufung auf die Möglichkeit des Verhängens von Transportverboten im Falle von schweren Umweltbedenken seitens der Mitgliedsländer wird die Entscheidung Frankreichs, alle Inlandsflüge, bei denen man auf einen Zug, der weniger als zweieinhalb Stunden bis zum Zielort benötigt, nicht nur rechtlich legitimiert, sondern auch ausgeweitet.
Flugverbot wird ausgedehnt
Die Massnahme, die gemäss der Rechtsprechung bis zu drei Jahre gelten darf, wird somit also noch erweitert. Das Flugverbot soll auch auf Anschlussflüge ausgeweitet werden, da sonst beispielsweise Air France unrechtmässigerweise einen Vorteil gegenüber anderen Airlines hatte und weiterhin Anschlussflüge durchführen durfte, während Fluggesellschaften, welche die betroffenen Flüge nicht als Anschlussflug bedienen, dazu nicht mehr befähigt waren. Damit soll einer Verzerrung des Wettbewerbs entgegengewirkt werden.
Von dem Verbot, welches nach einer weitreichenden Massnahme klingt, sind allerdings nur drei Verbindungen betroffen, nämlich die jene von Paris Orly nach Nantes, Bordeaux und Lyon sowie vice versa. Dies sei bei einer Anzahl von insgesamt rund 100 Inlandsflügen laut Umweltschützern unzureichend. Diese plädieren dafür, dass das Verbot auf alle Flüge ausgeweitet wird, für die alternative Bahnverbindungen existieren, die in unter sechs Stunden ein Erreichen des Zielortes gewährleisten.
Fazit zur Ausweitung der Flugverbote in Frankreich
Im Zuge der Überprüfung der Legitimität von Flugverboten in Frankreich entschiedet die EU-Kommission, dass dieses Recht jedem Land zusteht. Zudem werden auf Initiative dieser die bestehenden Flugverbote für Inlandsflüge in Frankreich ausgeweitet, um konsequente Regularien beim Vorgehen für alle im Land operierenden Fluggesellschaften schaffen.