Die Mitgliedsstaaten folgen endlich den Empfehlungen der EU-Kommission und haben sich auf eine einheitliche Nachweis- und Teststrategie im europäischen Verkehr geeinigt.
Die Mitglieder der Europäischen Union haben sich auf eine Vereinheitlichung beim Vorgehen im europäischen Reiseverkehr geeinigt. Demnach soll nicht mehr das Abreiseland, sondern ein entsprechender Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung vorrangig gelten, wie rnd.de berichtet. Auch bei der Gültigkeit von Genesenenzertifikaten und der Teststrategie hat man sich demnach einigen können. Die gemeinsamen Regelungen sollen bereits ab kommenden gelten.
EU-Kommission: Das Mindeste, was die Staaten tun können
Die EU hat sich darauf verständigt, dass künftig ein gemeinsames EU-Corona-Zertifikat mehr wiegt, als das Infektionsgeschehen in den einzelnen Ländern, beziehungsweise im jeweiligen Land der Abreise. Diese Neuordnung soll bereits zum 1. Februar in Kraft treten. So ist demnach von da an nicht mehr entscheidet, wo die Reisenden ihre Reise begannen, sondern ob ein Impf-, Test- oder Genesenennachweise vorgelegt werden kann. Damit folgen die EU-Mitgliedsstaaten dem bereits vor zwei Monaten getätigten Empfehlungen der EU-Kommission.
Mit Blick auf die Impfstoffe, sollen nicht nur die in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe akzeptiert werden, sondern die von der WHO, sowie von nationalen Behörden zugelassenen Impfstoffe. Auch bei der Testpolitik einigten sich die Länder. Demnach sollen PCR-Test gemeinhin 72 Stunden und Antigen-Schnelltests 24 Stunden vor Reiseantritt absolviert werden. Vollständig geimpfte und genesene Reisende sollen zudem kein Test mehr für die Einreise in ein anderes EU-Land benötigen. Dazu erklärten die Mitgliedsstaaten, dass „Reisende, die im Besitz eines gültigen digitalen Corona-Zertifikats der EU sind, […] keinen zusätzlichen Einschränkungen bei der Reisefreiheit unterworfen sein [sollten]“. Zertifikate über eine Genesung sollen eine Gültigkeit von insgesamt 180 Tagen erhalten. Ohne Zertifikat würde ein Test nach Ankunft obligatorisch. Dabei wurden auch Ausnahmen für Kinder beschlossen. Mit Blick auf die Beschlüsse, teilte ein Sprecher der EU-Kommission mit, dass es das „Mindeste“ sei, was man erwarte könne, „dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen“.
Auch bei den aufgrund der Omikron-Variante eingeführten Reisebeschränkungen solle bei den einzelnen Ländern genau drauf geschaut werden, ob diese nicht wieder aufgehoben werden sollten. Schliesslich sei die Omikron-Variante mittlerweile in nahezu ganze Europa die vorherrschende. Allerdings können die einzelnen Staaten immer noch selbst über ihre Gesundheitspolitik, auch mit Blick auf das Reisen, entscheiden. Ergo handelt es sich womöglich doch wieder eher nur um eine Empfehlung, der sich allerdings alle 27 Mitgliedsstaaten gemeinsam anschlossen.
Fazit zur Vereinheitlichung der Reiseregeln der EU
Eine Vereinheitlichung der Reisebestimmungen – das wünschen sich natürlich in erster Linie Reisende schon seit Beginn der Pandemie. Immer wieder sorgen auch sehr kurzfristige Änderungen und die teils komplett unterschiedlichen Handhabungen der EU-Mitgliedsstaaten eher für Verwirrung als Klarheit. Nun soll diesem Wirrwarr mit der geplanten Vereinheitlichung der EU Einhalt geboten werden. Die Mitglieder einigten sich demnach auf eine gemeinsame Strategie im europäischen Reiseverkehr – und das ist in jedem Fall zu begrüssen.