Es ist soweit: die Aufhebung der Landeverbote vonseiten der österreichischen Bundesregierung sind beschlossen. In diesem Artikel erfahrt Ihr, welche neuen Ziele nun endlich wieder bedient werden können!
In einer Pressemitteilung verkündet die Lufthansa-Tochter Austrian jetzt die Wiederaufnahme eben jener Ziele, die durch die erst kürzlich ausgesprochenen Landeverbote kurzfristig gestrichen wurden. Doch auch diese kommen so gar nicht ohne Einschränkungen daher.
Viele neue Ziele im Westbalkan und Osteuropa
Wie wir bereits vor einiger Zeit berichteten, sah sich die österreichische Lufthansa-Tochter Austrian Airlines kürzlich dazu gezwungen, zahlreiche Destinationen aus dem bestehenden Flugplan in letzter Sekunde wieder zu streichen, da kurzfristige Landeverbote die Durchführung dieser Strecken vereitelten. Diese Verbote sind nun überwunden, wie die österreichische Bundesregierung jetzt bekannt gab. Damit werden insgesamt 15 “alte neue” Destinationen wieder in den Flugplan mitaufgenommen und ab dem 1. August 2020 regelmässig bedient.
- Belgrad
- Bukarest
- Chicago
- Kairo
- Kiew
- London
- Podgorica
- Pristina
- Sarajevo
- Sibiu
- Skopje
- Sofia
- Stockholm
- Tirana
- Varna
Viele der neuen Destinationen befinden sich innerhalb von Staaten im Westbalkan und somit innerhalb eines der Schwerpunkt-Gebiete der Austrian Airlines, dem Ost- und Südosteuropaverkehr. Mit der Aufhebung der Landeverbote dürfen Linienflüge aus Ägypten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien sowie Grossbritannien, Schweden und der Ukraine jetzt wieder in Österreich landen. Im Zuge dessen werden die oben genannten Ziele seit dem 31. Juli 2020 wieder regelmässig angeflogen. Hierbei gilt es allerdings die vorherrschenden Sonderregelungen zu Einreisebestimmungen und Hygienemassnahmen vor Ort zu beachten, die sich durchaus unterscheiden können.
Komplizierte Einreisebestimmungen unterscheiden sich von Land zu Land
Einer der Nebeneffekte der aktuellen Einreisebestimmungen zeigt sich in der Verbindung nach Tel Aviv, die für August vorerst aus dem Flugplan gestrichen wurde. Auch die Destination Shanghai fehlt weiterhin in dieser Übersicht, da die Einreise auch hier derzeit nicht möglich ist. Zudem gelten auch an den oben beschriebenen Zielen teilweise unterschiedliche Regelungen, die die Wiederaufnahme dieser Strecken nicht ganz uneingeschränkt möglich machen und aus einer offiziellen Pressemitteilung vonseiten Austrian Airlines ersichtlich werden. Wir haben aktuelle Einreiseregelungen einmal für Euch entnommen:
• Es sind keine COVID-19 Tests (PCR Test) oder Quarantänemassnahmen bei der Einreise von Passagieren aus folgenden europäischen Ländern nötig:
Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan und Zypern.
• Österreicher, EU- /EWR- und Schweizer Bürger sowie Personen mit Wohnsitz in Österreich, die aus einem Risikogebiet kommen, müssen ein Gesundheitszeugnis in Deutsch oder Englisch (mit negativem PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden bei der Einreise) mit sich führen oder wenn eine Testung nicht möglich war nach der Einreise einen PCR-Test innerhalb von 48 Stunden auf eigene Kosten machen. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses ist eine selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten.
Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten:Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weissrussland, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA und die Provinz Hubei (China).
Pressemitteilung der Austrian Airlines
Zudem gilt es zu beachten, dass für bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen Ausnahmen zutreffen. Dazu zählen auch jene Personen, die eine Partnerschaft mit einer in Österreich lebenden Person führen. Diese können mit dem entsprechenden Nachweis ohne Quarantäne und ohne COVID-Test einreisen. Alle Informationen zu Einreisebestimmungen und neuen Strecken findet Ihr über die offizielle Pressemitteilung der Austrian Airlines.
Fazit zu der Aufhebung der Landeverbote bei Austrian Airlines
Für Lufthansa-Tochter Austrian Airlines ist die Wiederaufnahme dieser Flugstrecken mit Sicherheit eine von Grund auf positive Nachricht. Zwar muss auch weiterhin und besonders aufgrund der vielen Einreisebeschränkungen und Sonderregelungen mit stark eingeschränktem Passagieraufkommen gerechnet werden. Es ist aber denkbar, dass dieses sich stetig erholt, solange die Situation sich nicht dramatisch verschlechtert.