Ab nächstem Jahr werden Airlines mit verspäteten Abflügen ab zehn Uhr abends zur Kasse gebeten. Doch vielleicht muss es dazu gar nicht kommen.
Verspätungen im Flugverkehr sind nie erfreulich – Passagiere sind gestresst, Airlines können sich nicht an ihren Plan halten und auch für Anlieger am Flughafen kann es sich negativ auswirken. Wie die Handelszeitung nun berichtet, will der Flughafen in Genf ab 2025 für verspätete Abflüge am Abend eine Strafgebühr erheben.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2025 sollen Abflüge nach 22 Uhr mit einem Strafgeld belegt werden
- Seit 2023 testet der Flughafen Genf ohne Strafgebühr ein Quotensystem. Die Verspätungen sind bereits zurückgegangen
- Je nach Zielort können die Gebühren bis zu 40’000 hoch sein
Test zeigt bereits Erfolge
Ab dem nächsten Jahr 2025 wird es für Airlines teuer, wenn sie verspätet vom Genfer Flughafen abfliegen. Ein Quotensystem gegen Lärmemissionen soll Abflüge nach zehn Uhr abends mit einer Strafe belegen.
Dieses System wird bereits seit dem vergangenen Jahr 2023 ohne Gebühr getestet und hat sich schon als erfolgreich erwiesen. Der Genfer Flughafen-Chef André Schneider bestätigt seitdem weniger Verspätungen und gesunkenen Fluglärm.
Wie hoch die Strafzahlung ausfällt, liegt an der Destination. Für verspätete Europaflüge wird eine Summe von 5’000 und 20’000 Franken fällig, bei Interkontinentalflügen kann das Strafgeld von 10’000 bis 40’000 Franken reichen.
“Androhen der Peitsche statt des Zuckerbrotes”
Durch die Ergebnisse der Testphase ist der Airport-Chef allerdings hoffnungsvoll, dass es gar nicht zu hohen Strafzahlungen kommen muss, da die Airlines ihre Flugpläne bereits angepasst hätten:
Nach der offiziellen Lancierung 2025 werden deshalb praktisch keine Abgaben mehr fällig sein. Manchmal braucht es nun mal das Androhen der Peitsche statt des Zuckerbrotes.
André Schneider, Flughafen-Chef Genf
Ausschlaggebend für diese Regelung war eine Beschwerde über die hohe Lärmbelästigung für die Anwohner des Flughafens. Im November 2022 wurde die neue Regelung mit dem Quotensystem vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) genehmigt. Es wurde eine zulässige Lärmgrenze festgelegt sowie das Quotensystem für verspätete Abflüge ab zehn Uhr abends eingeführt. Die Einhaltung der Lärmkurven muss seitens des Flughafens jährlich geprüft werden.