Nach dem tödlichen Flugzeugunglück in Tokio Anfang letzter Woche werden jetzt die Regelungen für Flugsicherheit in Japan ausgeweitet.
Am 2. Januar 2024 kollidierte ein Passagierflugzeug der Japan Airlines nach seiner Landung mit einem Flugzeug der Küstenwache am Flughafen Haneda. Die von dem Unfall betroffene Start- und Landebahn 16L/34R konnte nach einer Woche wieder in Betrieb genommen werden. Nun folgte eine Verschärfung der Flugsicherheitsregelungen, um ähnliche Szenarien zukünftig zu vermeiden, wie airliners.de berichtet.
Missverständnis führte zu Unglück
Die genaue Ursache für die Kollision der beiden Flugmaschinen war anfangs noch ungeklärt. Mittlerweile veröffentlichte das Verkehrsministerium jedoch die Mitschriften des Funkverkehrs mit dem Tower. Damit konnte belegt werden, dass das Luftfahrzeug der Küstenwache darauf angewiesen wurde, auf einem Haltepunkt vor der Start- und Landebahn zu warten.
Dem Piloten der Küstenwachenmaschine wurde vom Fluglotsen somit gesagt, sein Flugzeug sei “Nummer eins”. Das bedeutet, es ist als nächstes startberechtigt. Der Pilot und einzige Überlebende seiner Maschine äusserte sich gegenüber mehreren Medien, er hätte verstanden, vom Tower ein grünes Licht für einen Start bekommen zu haben.
Neue Regelungen
Als Folge dieses tödlichen Missverständnisses verschärft Japan jetzt seine Regeln für die Flugverkehrssicherheit. Diese Vorgaben wurden bereits nach ihrer Veröffentlichung landesweit geltend gemacht.
Demnach dürfen Fluglotsen den Piloten zukünftig nicht mehr mitteilen, an welcher Stelle der Starterlaubnis sie stehen. Darüber hinaus muss stets ein Besatzungsmitglied des Towers ein Überwachungssystem beobachten, welches den Tower informiert, sobald eine Maschine unerwartet auf die Start- und Landebahn fährt.
Um ähnliche Situationen zu verhindern, werden die zuständigen Behörden mehr Bewusstsein bei Piloten hinsichtlich der korrekten Begrifflichkeiten schaffen. Dementsprechend soll ein Notfalltreffen zu Kommunikationsprotokollen zwischen Fluglotsen sowie Piloten stattfinden. Dabei wird der Fokus auf potenziellen Missverständnissen und geeigneten Gegenmassnahmen liegen. Des Weiteren soll ein vom Ministerium eingesetztes Expertengremium zusätzliche Sicherheitsmassnahmen überprüfen und innerhalb dieser Woche sogar schon veröffentlichen.
Fazit zu den Flugsicherheitsmassnahmen
Das Flugzeugunglück am Flughafen Haneda letzte Woche hat Japan erschüttert. Dementsprechend wurden bereits neue Sicherheitsmassnahmen eingeführt, an weiteren wird gearbeitet. Die landesweite Verschärfung dieser Regelungen war eine wichtige Reaktion seitens des Ministeriums. Es bleibt somit zu hoffen, dass es zukünftig zu keinen ähnlichen Situationen kommen wird.
“Darüber hinaus muss ein Überwachungssystem, das den Tower informiert, sobald eine Maschine unerwartet auf die Start- und Landebahn fährt, von einem Besatzungsmitglied stets beobachtet werden.”
Welches Besatzungsmitglied denn? Das macht doch logisch keinen Sinn. Gemeint ist vermutlich ein Mitglied des Towerteams. Denn dort wird ja die entsprechende Meldung auflaufen.
Vielen Dank für deine Rückmeldung, ich habe den Satz soeben verständlicher formuliert!
Hallo Samuel!
“Luftsicherheit” “Flugsicherheit”
Die Sicherheit des Luftverkehrs, im wesentlichen also die Vermeidung von Zusammenstößen, wird als “Flugsicherheit” bezeichnet. Dagegen betrifftt die “Luftsicherheit” die Verhinderung ungesetzlicher Eigriffen durch Passagiere, zb. mit Hilfe mitgebrachter Gegenstände. Daher gibt es ein Luftsicherheitsgesetz und eine Luftsicherheitsgebühr.
Im Übrigen muß ich leider feststellen, dass der Artikel eine irritierende Form des Satzbaues (Syntax) aufweist, so als ob er direkt aus einer Übersetzungsmaschine gefallen wäre, ohne Anpassung sn deutsche Sprachgewohnheiten.
Hallo Herbert,
vielen Dank für dein Feedback! Ich habe den Fehler mit der “Luftsicherheit” bereits ausgebessert und wünsche dir noch einen schönen Tag.