Die EU-Kommission hat Lockerungen der derzeitigen Reiseregeln innerhalb der EU beschlossen. Diese betreffen jedoch lediglich Minderjährige.

Die Fallzahlen in Deutschland verharren zwar auf einem hohen Niveau, dennoch werden die meisten Hygiene- und Schutzmassnahmen in wenigen Tagen bundesweit aufgehoben. Auch bei den Reisebeschränkungen wird weiterhin über etwaige Lockerungen debattiert. So hat die EU-Kommission nun Lockerungen für Minderjährige beschlossen, die ab sofort keine Auffrischungsimpfung nachweisen müssen – das berichtet FVW.

Weitere Lockerungen in Sicht?

In wenigen Tagen laufen die meisten Corona-Schutzmassnahmen Deutschlands bundesweit aus. Wie es danach weitergeht, ist bislang noch unklar. Experten fürchten eine Rückkehr zum Flickenteppich einzelner Kommunen und Bundesländer. Viel klarer hingegen sind die aktuellen Einreiseregeln definiert. Für die Einreise nach Deutschland müssen Reisende noch immer einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen können. Der sogenannte Freedom Day am 20. März kam in dieser Form zwar nicht, dennoch kündigte man bereits vor einigen Wochen an, auch die Einreiseregeln im Einklang mit möglichen Lockerungen zu bringen. Vor allem für Familien sollten die Regeln erleichtert werden. Ein erster Schritt wird nun getan.

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So gelten Minderjährige auch mit zwei Impfdosen als vollständig geimpft. Eine Auffrischungsimpfung, auch bekannt als Booster-Impfung, wird nicht mehr vorausgesetzt. Das digitale Impfzertifikat verliert also nicht nach neun Monaten die Gültigkeit und bleibt bestehen. Bei Erwachsenen wird die Auffrischungsimpfung für ein gültiges Impfzertifikat aber vorerst auch weiterhin bestehen bleiben. So verliert dieses seine Gültigkeit, sollte keine Auffrischungsimpfung spätestens neun Monate nach der Zweitimpfung nachzuweisen sein. Die neue Regelung für Minderjährige gilt dabei EU-weit. Sollten Minderjährige mit Erwachsenen verreisen, sind selbstverständlich die individuellen Regeln anzuwenden. Als Grund nennt die EU-Kommission, dass eine Auffrischungsimpfung für Minderjährige in den meisten EU-Mitgliedsstaaten lediglich empfohlen wird.

Fazit zu den Lockerungen für Minderjährige

Ob dieser Beschluss der EU-Kommission nur ein erster Schritt hin zu weiteren Lockerungen der Reisebeschränkungen ist, lässt sich derzeitig noch schwer abschätzen. Ich persönlich gehe davon aus, dass die aktuellen Vorgaben als Basis auch vorerst weiterhin bestehen bleiben werden. Weitere Lockerungen dürfen jedoch die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU individuell beschliessen – und in den meisten Fällen tun sie das auch. EU-weit müssen Minderjährige ab sofort jedoch keine Auffrischungsimpfung mehr nachweisen. Die Impfzertifikate behalten also auch neun Monate nach der Zweitimpfung ihre Gültigkeit.

Autor

Seit Alex zum ersten Mal im Alter von 3 Jahren geflogen ist, wollte er das Flugzeug eigentlich nicht mehr verlassen. Bis heute riss seine Faszination fürs Fliegen nicht ab, weshalb er sich entschlossen hat, Euch an seinen Erfahrungen und Tipps teilhaben zu lassen.

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