Nach nur einer Woche aktualisiert das Schweizer Bundesamt für Gesundheit die Liste der Risikogebiete erneut und fügt nun auch spezifische Gebiete innerhalb der Nachbarländer hinzu.

Vor einer Woche sorgte die Meldung, dass Kroatien und die Vereinigten Arabischen Emirate nun auf der Risikoländer-Liste des BAGs sind für grosses Interesse. Nun werden noch mehr Personen von dem jüngsten Update, das am 14. September in Kraft tritt, betroffen sein.

Nachbarstaaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko

Die letzten Aktualisierungen erfolgten immer etwa im zweiwöchigen Rhythmus. Dieses Mal ändert das BAG aber bereits nach nur einer Woche die Liste. Zwei neue Länder kommen dieses Mal hinzu, vier fallen Weg. Es befinden sich aktuell also 53 Länder auf der Liste, aus denen eine Rückkehr in die Schweiz ab dem 14. September zu einer 10-tägigen Quarantänepflicht führt. Doch der relevanteste Teil ist vermutlich die Ergänzung einer “Liste der Gebiete der Nachbarstaaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko”. Denn hier sind viele französische Regionen inklusive Paris und auch das Bundesland Wien aufgelistet.

Gebiete in Frankreich:

  • Region Centre-Val de Loire
  • Region Corse
  • Region Hauts-de-France
  • Region Île de France
  • Region Normandie
  • Region Nouvelle-Aquitaine
  • Region Occitanie
  • Region Pays de la Loire
  • Region Provence-Alpes-Côte d’Azur
  • Überseegebiet Französisch-Guyana
  • Überseegebiet Guadeloupe
  • Überseegebiet Französisch-Polynesien
  • Überseegebiet La Réunion
  • Überseegebiet Martinique
  • Überseegebiet Mayotte
  • Überseegebiet Saint-Barthélemy
  • Überseegebiet Saint-Martin
Vienna 169

Gebiete in Österreich:

  • Bundesland Wien

Auch die Kanaren wurden nun mit aufgenommen, sie waren bisher der einzige Teil Spaniens, der noch nicht Teil der Liste war. Die beiden weiteren neuen Länder beziehungsweise Regionen sind Tschechien und die British Virgin Islands.

Lanzarote 169

Von der Liste genommen wurden Ecuador, die Faröer, Guatemala sowie Südafrika.

Wann kommt ein Land auf die Liste?

Die Kriterien des BAGs, die dazu führen, dass ein Land Teil der Risiko-Liste wird, unterliegen einigen Analysen. Der erste Richtwert ist die zahlenmässige Entwicklung des Infektionsgeschehens. Der Grenzwert liegt hierbei bei 60 Neuinfektionen auf 100’000 Einwohnern innerhalb von 14 Tagen. Doch treffen diese Werte auf ein Land zu, kommt es nicht automatisch auf die Liste, sondern wird noch weiteren Analysen unterzogen. So haben Frankreich oder die Kanaren diese Werte bereits vorher überschritten, die jüngsten Analysen haben aber erst dazu geführt, die jeweiligen Regionen mit aufzunehmen. Ähnlich sieht es aktuell bei Luxemburg, Marokko und dem Oman aus, die auch die Grenzwerte überschreiten, aber noch nicht Teil der Liste wurden – gegebenenfalls dann bei einem erneuten Update.

Quarantäne-Pflicht bei Rückreise

Wer also aus einem der 53 Länder auf der Liste zurück in die Schweiz reisen will, muss bei der Ankunft vieles beachten. Der BAG erklärt, dass Einreisende sofort nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft gehen sollen und sich die folgenden zehn Tage dort in Quarantäne aufhalten müssen. Selbst wenn ein negatives Testergebnis eines Reisenden vorliegt, wird dadurch die Quarantänepflicht nicht aufgehoben oder verkürzt. Innerhalb von zwei Tagen nach der Ankunft muss man sich zusätzlich bei der zuständigen kantonalen Behörde melden und den dort erhaltenden Anweisungen folgen.

Fazit zur aktualisierten Länderliste

Dass nach nur eine Woche eine aktualisierte Länderliste vom BAG veröffentlicht wird, überrascht viele. Insbesondere durch das Hinzufügen von Wien, Paris und den Kanaren, werden viele von den neuen Änderungen betroffen sein und gegebenenfalls ihre Reisepläne ändern müssen.

Autor

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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