Während sich Gastronomen in Deutschland für ein Jahr auf eine niedrigere Mehrwertsteuer freuen dürfen, wird es eine ähnliche Anpassung in der Schweiz nicht geben. Auch in der Hotellerie kommt es nicht zu einer Absenkung.

In Deutschland hatte die Regierung schon vor Wochen beschlossen, dass die Gastronomie nach der Krise durch einen abgesenkten Mehrwertsteuersatz mehr von den Einnahmen nach der Krise haben soll. In der Schweiz hat der Bundesrat einer solchen Regelung eine Absage dagegen eine kategorische Ablehnung erteilt, wie htr.ch berichtet. Allerdings auch die Voraussetzungen schlichtweg andere.

Bundesrat verweist auf alternative Hilfen

Dass es zu keiner Reduzierung oder gar Aussetzung der Mehrwertsteuer kommt, sieht der Bundesrat darin begründet, dass eine Reduzierung der Steuern zur konjunkturellen Stütze vergleichsweise wenig geeignet seien. Primär sieht der Bundesrat gerade für eine temporäre Aussetzung oder Reduzierung einen zu grossen bürokratischen Aufwand, der am Ende die möglichen Zusatzerträge aufseiten der Gastronomen wieder wettmachen würden, wie die Regierung in einem am Montag veröffentlichten Statement erklärt. Zwar sehe der Bundesrat durchaus die Möglichkeit durch die Massnahme für höhere Margen oder ein Ankurbeln der Nachfrage zu sorgen, doch das reiche nicht.

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Zudem verweist die Regierung darauf, dass es bereits andere Massnahmen gibt, etwa die Kreditprogramme, um betroffene Unternehmen in der Krise zu stützen. Daneben erklärt der Bund, dass Liquiditätshilfen auch dadurch gegeben würden, dass Steuerzahlungen nach hinten geschoben werden könnten. Bei Bedarf werde man mit weiteren gezielten Unterstützungsmassnahmen reagieren, heisst es weiterhin. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer wird wohl nicht dazugehören.

Schweizer Hotellerie profitiert bereits von reduzierten Satz

Relevant ist in Hinblick auf die Diskussion rund um die Senkung der Mehrwertsteuer, dass die Hotellerie in der Schweiz bereits seit Langem von einer Sonderregelung profitiert, die immer wieder verlängert wird. Für die Hotels gilt ein besonderer Mehrwertsteuersatz von nur 3,7 Prozent. Dies gilt auch für alle Leistungen rund um einen Hotelaufenthalt, wenn die Leistungen in Zusammenhang stehen. Also etwa dann, wenn eine Rate mit Frühstück gebucht wurde, ein Gast im Restaurant speist oder einen Parkplatz dazubucht.

In der Gastronomie dagegen gilt der Regelsatz von 7,7 Prozent, auch in Hotels. Dieser Satz greift immer dann, wenn etwa externe Gäste im Restaurant speisen. Auch in der Gastronomie gibt es eine Sonderregelung. Der Standardsatz greift nur beim Verzehr im Haus, bei Liefer- und Speisen zur Mitnahme fällt ein reduzierter Satz von 2,5 Prozent an. Zuletzt gilt es auch zu bedenken, dass ein Blick in die Nachbarländer durch die Bank höhere Steuersätze für Übernachtungen und Gastronomie von teils 15 bis 25 Prozent zeigt. Auch ohne Mehrwertsteuerabsenkung stehen die Schweizer Gastronomen und Hoteliers also vergleichsweise gut da.

Fazit zur Absage an einer Mehrwertsteuersenkung

Hilfen in Form einer Absenkung der Mehrwertsteuer für Übernachtungen in Hotels sowie Speisen im Restaurants wird es nicht geben. Der Bundesrat sieht den Aufwand höher an als den Ertrag und plant stattdessen bei Notwendigkeit andere gezielte Massnahmen zur Unterstützung. Bedenkt man, dass Hotellerie und Gastronomie bereits von reduzierten Sätzen bei der Steuer profitieren, ist dies nachvollziehbar.

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Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels in aller Welt. Auf der Suche nach neuen Erlebnissen hat Moritz schon dutzende Airlines getestet und mehr als 100 Städte erkundet. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen Erlebnissen & Tipps teilhaben!

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