Per Montag, 21. März 2022, hat der Bundesrat einerseits die Gültigkeit des Genesenenzertifikats verkürzt und andererseits die Einreisebestimmungen für Genesene aus Drittstaaten erleichtert.

Vor etwas mehr als einem Monat verkündete der Bundesrat per 17. Februar 2022 die Aufhebung der Zertifikats- und Maskenpflicht an vielen Orten wie auch der Einreisebeschränkungen. Nach wie vor blieben jedoch Einreisebestimmungen für ungeimpfte Personen “aus bestimmen Ländern ausserhalb des Schengen-Raums” bestehen. Nun entschied der Bundesrat per Montag, 21. März 2022 auf der einen Seite eine Lockerung für Genesene und auf der anderen Seite eine Anpassung an die EU-Staaten bei der Zertifikatsdauer, wie der Pressemitteilung vom Bundesrat zu entnehmen ist.

Neue Regeln gelten ab dem 21. März 2022

Daten von Ebookers zeigten auf, dass während den Oster- beziehungsweise Frühlingsferien die Destinationen Dubai sowie New York und Miami bei Schweizerinnen und Schweizer besonders beliebt sind. Personen mit einem Genesenenzertifikat sollten bei der Buchung der nächsten Ferien sich jedoch auf die jüngste Anpassung vom Bundesrat achten. Ab letztem Montag, dem 21. März 2022, ist das Genesenenzertifikat neu nur 180 Tage, statt wie bis anhin 270 Tage lang gültig. Damit passt sich die Schweiz an der europäischen Regelung an. Für Schweizerinnen und Schweizer hat dies jedoch keine direkten Auswirkungen. Einerseits, weil die Zertifikatspflicht in der Schweiz seit dem 17. Februar aufgehoben wurde und andererseits, weil in der Regel in den EU-Staaten seit längerem das Genesenenzertifikat eine maximale Gültigkeitsdauer von 180 Tagen hatte.

Als zweiter Entscheid lockerte der Bundesrat die Einreisebestimmungen für Genesene von Drittstaaten, wie beispielsweise von den USA, Serbien oder Indien. Im Einklang mit den Staaten im Schengen-Raum ermöglicht die Schweiz seit letztem Montag Genesenen einen bewillingungsfreien Kurzaufenthalt. Dabei ist hauptsächlich die Sprache von Reisen mit touristischen Zwecken. Bei Unsicherheiten zur Einreise in die Schweiz kann der online “Travelcheck” vom BAG weiterhelfen.

Fazit zu den Entscheidungen des Bundesrats

Während die Buchungen für Oster- und Frühlingsferien immer mehr ansteigen, gab der Bundesrat zwei Anpassungen der Corona-Regeln in der Schweiz bekannt. Per 21. März 2022 ist das Genesenenzertifikat neu nur noch 180 Tage, statt wie bis anhin 270 Tage lang gültig. Zudem können Genesene von Drittstaaten ohne eine Bewilligung einen Kurzaufenthalt mit einem touristischen Zweck in der Schweiz geniessen.

Autorin

Grossgeworden in einer Swissair-Familie, wurde Livia die Liebe zum Reisen quasi in die Wiege gelegt. Nichts macht die gebürtige Zürcherin so glücklich, wie auf Reisen zu sein, darüber zu schreiben und recherchieren. Begleitet Livia auf reisetopia quer durch die Welt!

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