Kurz vor dem Jahresende entmachtet die irische Billigfluggesellschaft ihre britischen Aktionäre, um die Rechte als Fluggesellschaft in der EU zu behalten.

Diese Massnahme kündigte Ryanair schon im Vorjahr am 11. März im Falle eines harten Brexits an. So will die Fluggesellschaft sicherstellen, dass sie alle Flüge in der EU im kommenden Jahr planmässig durchführen kann. Nun steht das Brexit-Abkommen, doch der Austritt wirft nach wie vor einige Fragen auf. Ryanair reagierte mit der Entziehung des Stimmrechts ihrer britischen Aktionäre und auch easyJet denkt über eine solche Massnahme nach, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.

Ryanair will ihre EU-Rechte behalten

An Heiligabend einigten sich die EU und die britische Regierung auf ein Handelsabkommen. Somit werden britische Aktionäre ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr der EU angehören und demnach ihr Mitbestimmungsrecht bei Ryanair verlieren. Die Billigfluggesellschaft aus Irland will ihre Stimmrechte mehrheitlich im Eigentum von EU-Aktionären beibehalten, damit sie über ihre Flugrechte verfügen kann. Ryanairs Aktionäre stammen knapp zur Hälfte aus Grossbritannien. Würden die britischen Aktionäre weitere Aktien kaufen, wäre die Schwelle überschritten, denn die Flugrechte gründen auf der Bedingung, dass Ryanair mehrheitlich den Aktionären aus der EU gehört beziehungsweise, unter deren Einfluss steht.

Ryanair 02

Als EU-Besitz galten bisher und auch in der Übergangsphase bis zum 31. Dezember auch die Investoren aus Grossbritannien. Diese Frist endet in Kürze, weshalb sich Ryanair und auch weitere Fluggesellschaften unter einem Handlungsdruck stehen. Aus diesem Grund kündigten die Konkurrenten der irischen Fluggesellschaft an, ebenfalls an, ihren Aktionären aus Grossbritannien die Stimmrechte zu entziehen.

Fluggesellschaften wie easyJet sind ebenfalls betroffen

Auch die britische Konkurrentin easyJet sowie Wizz Air, die ungarische Billigfluggesellschaft, wollen ihre britischen Aktionäre loswerden, um die EU-Lizenz zu behalten. Zudem könnte die Nationalfluggesellschaft British Airways einige Probleme mit Überflugrechten in der EU bekommen. Der British Aiways-Mutterkonzern IAG beruft sich darauf, dass die Holding in Spanien sitzt wie auch die British Airways-Schwestergesellschaften Iberia und Vueling. Die Billigfluggesellschaft easyJet will ebenfalls die britischen Stimmrechte loswerden, allerdings nur die der Aktionäre, die sich zuletzt zugekauft hatten, um unter der notwendigen Grenze zu bleiben.

Anders sieht es mit der Ferienfluggesellschaft Condor aus, die auf solche Massnahmen getrost verzichten kann. Bis zur Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im Herbst 2019 gehörte Condor zum britischen Unternehmen. Nach der Insolvenz liegen nun jedoch alle Anteile bei einer deutschen Treuhandgesellschaft, die sie als Sicherheit für gewährte Hilfskredite an die staatliche KfW-Bank verpfändet hat. Erst kürzlich wurde das Brexit-Handelsabkommen von der EU-Kommissionschefin und dem Ratspräsidenten unterschrieben. Nun sollen die nötigen Unterschriften in London folgen.

Fazit zum Entzug der Stimmrechte von britischen Aktionären

Die irische Fluggesellschaft Ryanair entzieht zum Jahresende ihren britischen Aktionären die Stimmrechte. Und damit ist sie nicht die einzige Airline, die den Anlegern aus Grossbritannien solche Auflagen geben. Da die Regelung für die EU-Lizenz vorsieht, dass die Mehrheit der Anleger aus EU-Staaten kommen, entziehen neben Ryanair auch andere Fluggesellschaft wie Wizz Air ihren britischen Aktionären das Stimmrecht. Die Frist der Übergangsregelung läuft zum Ende des Jahres aus, sodass die Fluggesellschaften für ihre Flugrechte in der EU den sicheren Weg wählen.

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