Während die Einreise nach Südkorea die letzten zwei Jahre einfach ablief, müssen Reisende aus Deutschland und der Schweiz bald wieder eine Einreisegenehmigung beantragen.

Ab 2025 gibt es eine wichtige Änderung für alle, die nach Südkorea reisen möchten. Ab nächstem Jahr ist die Einreise nach Korea, wie FVW berichtet, nur noch mit einer elektronischen Einreisegenehmigung, der sogenannte Korea Electronic Travel Authorization (K-ETA), möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das K-ETA muss mindestens 72 Stunden vor Abflug beantragt werden
  • Die visumsfreien Jahre 2023 und 2024 waren auf eine Tourismus-Kampagne zurückzuführen
  • Die digitale Einreisegenehmigung ermöglicht einen genehmigten Aufenthalt zwischen 30 und 180 Tagen

Die Visit Korea Kampagne wird nicht verlängert

Vor zwei Jahren wurde die für Südkorea benötigte elektronische Einreisegenehmigung für einige Staaten abgeschafft, doch ab nächstem Jahr kehrt diese Regelung zurück. Die Abschaffung der Einreisegenehmigung war Teil der „Visit Korea Year 2023 – 2024“ Kampagne und sollte mehr Touristen in das Land locken. Die vereinfachte Einreise war jedoch von Anfang an bis zum 31. Dezember 2024 befristet, und nun steht fest: Eine Verlängerung wird es nicht geben.

Die Befreiung galt für Bürger aus über 67 Ländern. Darunter auch Deutschland und die Schweiz. Zwar wäre eine Verlängerung möglich gewesen, jedoch erleichtert die Einreisegenehmigung nicht nur die Einreisekontrollen vor Ort, sondern es erhöht auch die Sicherheit innerhalb des Landes. Österreichische Staatsbürger können jedoch auch nach Ende der Kampagne 90 Tage ohne Einreisegenehmigung in Südkorea verbringen.

Wie beantrage ich die Einreisegenehmigung?

Alle Reisenden zwischen 17 und 65 müssen für die digitale Einreisegenehmigung 7,50 Euro (7 Franken) bezahlen. Wer jünger oder älter ist, muss nichts für die Genehmigung bezahlen. Die digitale Einreisebescheinigung muss mindestens drei Tage vor Abflug beantragt werden. Nach der Genehmigung ist diese für drei Jahre beziehungsweise bis Ablauf des Reisepasses gültig. Nach der Genehmigung des Antrags ist ein Aufenthalt von 30 bis 180 Tagen möglich. Die exakte Dauer des erlaubten Aufenthalts hängt von der Staatsangehörigkeit des Reisenden ab. Für EU-Bürger und Staatsangehörige der Schengen-Staaten gilt die Erlaubnis für 90 Tage. Beantragen könnt Ihr die Einreisegenehmigung auf der offiziellen Webseite der Regierung.

Auch Grossbritannien führt 2025 eine Pflicht zur Beantragung eines Einreisedokuments (ETA) ein, während Japan bis 2030 mit dem sogenannten JESTA-System nachzieht. Südkorea, Grossbritannien und Japan orientieren sich dabei am US-amerikanischen ESTA-System, das als Vorreiter für digitale Einreiseverfahren gilt.

Autor

Anna ist Studentin und immer auf der Suche nach einem neuen Abenteuer. Sie ist nie lange an einem Ort und ist immer bereit neue Länder und Kulturen kennenzulernen. Dafür kommt ihr ihr Tourismusstudium sehr entgegen. In ihrer Freizeit sucht sie nach dem nächsten Reiseziel und lässt ihrer kreativen Seite freien Lauf.

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