Ein weiterer Grund zur Freude in der Reisebranche: Heute hat der Bundesrat nochmals über die Lockerungen der Corona-Massnahmen informiert – neu sollen nur noch Staaten mit Virusmutation auf der roten Liste des Bundesamts für Gesundheit stehen.
Alle zwei Wochen aktualisiert das Bundesamt für Gesundheit die neue Risikoliste. Nach den beiden letzten Updates ist diese nicht nur deutlich geschrumpft – es kamen auch keine neuen Länder hinzu. Nun laut Bundesrat sollen in Zukunft nur noch Staaten mit Virusmutation auf der Liste zu finden sein, wie Travelnews berichtet.
Risikoländerliste bleibt bestehen
Konkret soll ab dem 28. Juni 2021 Folgendes gelten: Die Risikoländerliste soll zwar nicht per se abgeschafft werden, sondern nur auf Staaten und Gebiete reduziert werden, in denen eine „besorgniserregende Virusvariante zirkuliert“. Nach aktuellem Stand wären somit nur noch sechs Länder auf der Liste. Das bedeutet, dass die Quarantänepflicht auch bei Staaten mit höherer Inzidenz als die Schweiz entfallen wird.
Falls neue Virusmutationen auftreten – gegen die die Impfung nicht mehr schütze – könne für alle Einreisenden aus diesen Staaten die Quarantänepflicht wieder eingeführt werden. Damit habe der Bundesrat ein Instrument zur Hand, um die Verbreitung neuer Virusvarianten frühzeitig einzudämmen. Aus diesen Staaten können Genesene oder Geimpfte ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen
Alle anderen Personen müssen zwingend einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und sich nach der Einreise in Quarantäne begeben. Die Kontaktdaten sollen am Flughafen aufgenommen werden.
Das gilt für Schengen-Staaten
Wer aus einem Schengen-Staat mit dem Flugzeug in die Schweiz reist und geimpft oder genesen ist, muss dann einzig seine Kontaktdaten angeben. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich testen lassen. Bei Einreisen mit dem Zug oder dem Auto müssen keine Kontaktdaten angegeben werden. Neu braucht es dafür aber lediglich noch einen Antigentest. Als Nachweis einer Impfung, einer genesenen Infektion oder eines negativen Testergebnisses soll in Zukunft auch das COVID-Zertifikat verwendet werden können, das mit dem „EU Digital COVID Certificate“ kompatibel ist.
Erleichterungen soll es auch für Einreisende von ausserhalb des Schengen-Raums geben. Das Einreiseverbot für Personen aus Drittstaaten soll für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden. Dieser Schritt soll in Übereinstimmung mit den EU-Staaten erfolgen. Zwischen den Schengen-Staaten bestehen aktuell keine Einreisebeschränkungen. Zudem gelte bei freizügigkeitsberechtigten Personen die Personenfreizügigkeit unabhängig davon, aus welchem Staat sie in die Schweiz einreisen. Für Personen aus Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raums galten seit dem 19. Juni 2020 wegen des Coronavirus spezielle Einreisebeschränkungen, um dessen Ausbreitung zu bremsen.
Die Einreisebestimmungen in die Schweiz sind heute in zwei COVID-19-Verordnungen festgehalten. Die Vorschläge gehen nun in die Konsultation – den definitiven Entscheid über die Lockerungen fällt der Bundesrat am 23. Juni 2021.
Fazit zur neuen BAG-Liste
Dass neu nur noch Staaten mit Virusmutation auf der BAG Liste stehen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Reisefreiheit und Normalität – und dürfte für Jubel in der Schweizer Reisebranche sorgen. Denn pünktlich zur anstehenden Sommersaison dürfte die neugewonnene Freiheit für eine rasche Wiederbelebung der noch immer angeschlagenen Branche sorgen.