Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich Austrian Airlines abermals ins Visier genommen. Dem österreichischen Star Alliance Mitglied könnte schon bald eine Klage drohen.
Erst im vergangenen Jahr hat der Verein für Konsumenteninformation in Österreich im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen Austrian Airlines eingereicht. Damals wurde der österreichischen Lufthansa Tochter irreführendes Greenwashing vorgeworfen. Der Klage wurde in der Folge vom Landesgericht Korneuburg stattgegeben. Nun hat sich der VKI Austrian Airlines abermals vorgeknöpft und prüft die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft, welche grob nachteilige Vertragsklauseln für Passagiere enthalten sollen, wie auch aeroTELEGRAPH berichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verein für Konsumenteninformation hat grob nachteilige Vertragsklauseln für Passagiere ind den allgemeinen Beförderungsbedingungen von Austrian Airlines festgestellt
- Dahingehend wurden drei kritische Punkte angemerkt
- Der österreichischen Lufthansa Tochter bleibt nun bis Ende der Woche, um eine Unterlassungserklärung einzureichen – ansonsten geht es vor Gericht
Kritische Punkte identifiziert
Im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beschäftigt sich die Verbraucherschutzorganisation erneut mit der österreichischen Nationalairline. Angestossen wurde die Überprüfung durch das vermehrte Auftreten von Kundenbeschwerden.
Schliesslich sollen die allgemeinen Beförderungsbedingungen von Austrian Airlines drei Punkte enthalten, die grob nachteilige Vertragsklauseln für Passagiere umfassen. Konkret geht es dabei um die folgenden Aspekte:
Ticketgebühr
Ein wesentlicher Aspekt, der den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge ist, ist die von der Airline erhobene Ticketgebühr in Höhe von fünf Euro (etwa 4,70 Franken) pro Ticket. Unter Berücksichtigung, dass der Antritt der Reise ohne Ticket nicht möglich ist, ordnet der VKI diese Vorgehensweise als unverhältnismässig und unfair ein. Es entstünde schliesslich eine grobe Benachteiligung.
Rückerstattung
Weiters kreidet der Verein für Konsumenteninformation Austrian Airlines an, dass die Rückerstattung des Flugpreises entweder ausgeschlossen oder nur gegen eine Gebühr möglich sei. In diesem Punkt wurde auch auf die fehlende Rückerstattung von Steuern, Gebühren und Zuschlägen aufmerksam gemacht, welche aus rechtlicher Sicht an die Konsumenten auszuzahlen seien.
Neuberechnung des Flugpreises
Als dritten und letzten Punkt bemängelt der Verbraucherschutzverein, die Neu-Kalkulation des Ticketpreises bei Nicht-Einhaltung der Flugreihenfolge. Ein Beispiel dafür wäre der Nicht-Antritt eines Rückflugs, da Oneway-Tickets in vielen Fällen teurer sind als Umläufe. Auch kann es vorkommen, dass Passagiere ihre Reise beim Flugzwischenstopp beenden. In dieser Weise haben sich bereits einige Tricks entwickelt.
Um dieser kontroversen Vorgehensweise entgegenzuwirken, haben viele Fluggesellschaften, wie auch die AUA, Absätze in ihren Beförderungsbedingungen untergebracht, wonach alle Segmente des Tickets geflogen werden müssen. Bei Nicht-Einhaltung können die ausgelassene Flugsegmente nachberechnet werden und genau das kritisiert der Verein für Konsumenteninformation.
Alle Informationen über die Nachberechnung bei ausgelassenen Flugsegmenten könnt Ihr in unserem umfangreichen Guide nachlesen:
Frist endet diese Woche
Nun bleibt Austrian Airlines bis Ende dieser Woche, um eine Unterlassungserklärung zu den kritischen Punkten einzureichen. Sollte die Fluggesellschaft dem nicht nachkommen, hat der Verbraucherschutz mit einer Klage gedroht. Austrian Airlines bestätigte gegenüber aeroTELEGRAPH, ein Schreiben des Vereins für Konsumenteninformation erhalten zu haben. Zu weiteren Schritten äusserte sich die Fluggesellschaft jedoch nicht. Es bleibt spannend, ob eine Unterlassungserklärung seitens der AUA eingebracht oder ob der nächste Schritt vor Gericht eingeleitet wird und welcher Partei im Falle dessen rechtgegeben wird.