Der heftig ins Straucheln geratene Reiseveranstalter Thomas Cook hat in den USA einen Antrag auf Gläubigerschutz eingereicht, um mögliche Klage von Gläubigern aus den USA abwehren zu können.

Zurzeit befindet sich der britische Reisekonzern in einer für die Zukunft des Unternehmens entscheidenden Phase und bisher ist der Ausgang dieser noch komplett ungewiss.

Chapter 15 Teil des Bankruptcy Laws

Thomas Cook hat laut einem Bericht von Bloomberg in den USA Schutz nach “Chapter 15” beantragt, welches nach dem US-Konkursrecht ausländische Unternehmen vor Klagen von Gläubigern aus den USA schützt. Laut dem Bericht wird Thomas Cook dabei von der Anwaltskanzlei Latham & Watkins vertreten. Quelle des Bloomberg-Berichts sind demnach Gerichtsunterlagen, die am 16. September im Southern District von New York eingereicht wurden sein sollen. Allerdings sollte man dabei Chapter 15 nicht mit dem Insolvenzantrag nach Chapter 11 verwechseln. Der Antrag Thomas Cooks wurde zudem bereits zuvor angekündigt und sei ein in diesen Situationen übliches Vorgehen und eine rechtliche Notwendigkeit, wie ein Sprecher des Konzerns erklärte. Dabei sei es etwas “unglücklich”, dass jene Chapters unter dem Namen Bankruptcy Law geführt würden, so der Sprecher weiter.

Thomas Cook A330 200

Am 27. September trifft sich Thomas Cook mit seinen Gläubigern, um diesen ein Verfahren vorzuschlagen, womit das Unternehmen gerettet werden könnte. Der Vorschlag sieht es vor, dass die Gläubiger zunächst auf die Forderung nach den gut zwei Milliarden US-Dollar Schulden verzichten und dafür vom Eigenkapital 15 Prozent erhalten sollen, bei gleichzeitigen neuen Schuldverschreibungen von 100 Millionen US-Dollar, welche dann höher verzinst werden sollen als zuvor. Sollte Thomas Cook so dann gut 1.1 Milliarden Dollar neues Kapital einbringen können, soll die chinesische Investmentfirma Forsun künftig 75 Prozent an dem Reiseveranstalter und 25 Prozent an den zum Konzern gehörenden Airlines halten.

Die Airlines sollen an die Banken gehen

Letztere sollen nach aktuellem Stand zunächst an die Gläubiger-Banken übergehen, wobei diese nach einschlägiger Meinung der Branche an den Fluggesellschaften wenig Interesse haben dürften. Jedoch könnten die Banken so dabei behilflich sein, neue geeignete Abnehmer für die Airlines zu finden, zu denen auch die deutsche Condor gehört. Weiterhin gilt aber auch die Zukunft der Fluggesellschaften als ungewiss und immer wieder wird eine Zerschlagung dieser in den Raum geworfen. Zur selben Zeit machen Berichte über eine mögliche gemeinsame Airline zwischen Condor und TUI die Runde, um einen eigenen und gemeinsamen Ferienflieger zu gründen.

ryanair und condor

Währenddessen bereitet sich die britische Regierung offenbar auf einen möglichen Komplett-Ausfall der Thomas Cook-Airlines vor, wonach hunderttausende Passagiere stranden könnten und man diese mithilfe eines nun gestrickten Notfallplanes zurückholen könnte. Jedoch wies ein Sprecher von Thomas Cook darauf hin, dass es sich bei dieser Massnahme ebenfalls nur um eine Standard-Prozedur handeln würde, die in solchen Situationen üblich sei.

Fazit zu den Massnahmen Thomas Cooks

Auch weiterhin ist die Zukunft des britischen Reiseriesen Thomas Cook komplett offen und damit auch die des deutschen Ferienfliegers Condor, der sich inzwischen schon nach eigenen Möglichkeiten umzuschauen scheint. Im Prinzip sind auch die neusten Meldungen dabei eigentlich keine Überraschungen, scheint es sich – zumindest laut Thomas Cook selbst – um Standard-Massnahmen zu handeln, die in einer solchen Situation nun mal üblich sind. Vielmehr sollte der Stichtag am 27. September abgewartet werden, denn dann dürfte es richtig spannend werden.

Autor

Nachdem Alex in den ersten 5 Jahren seines Lebens mehr Zeit in Airbussen als in normalen Bussen verbracht hat, war das Hobby schon früh festgelegt: Fliegen. Egal ob in einer Turboprop oder einem A380, egal ob Holzklasse oder Premium: Der Weg ist das Ziel. Und wer kann schon behaupten in 12 Tagen New York, Singapur, Tokyo, Lissabon und Oslo mit Flügen in der Business Class verbunden zu haben?

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