Per 4. Dezember ersetzte der Bundesrat die Quarantäneliste mit Tests bei der Einreise. Eine mögliche Strandung bei einem positiven PCR-Test lässt Reisende nun noch vorsichtiger buchen.

Vor gut einer Woche wurden die neuen Corona-Massnahmen vom Bundesrat eingeführt. Neben der Masken- sowie Zertifikatspflicht wurde die Einreiseregelung in die Schweiz stark verändert. Von der bis an bestehenden Quarantäneliste trat per 4. Dezember ein sogenanntes “Testregime” in Kraft. Dies bedeutet für Reisende in die Schweiz unabhängig vom Impfstatus ein negativer PCR-Test bei der Abreise sowie vier bis sieben Tage nach der Einreise einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorzuweisen. Die Gefahr oder das tatsächliche Eintreffen eines positiven PCR-Tests vor der Abreise zieht nun für Reisende wie auch die Reisebranche negative Konsequenzen mit sich, wie unter anderem travelnews.ch beschreibt.

Wegen positivem PCR-Test gestrandet

Im Artikel “Gestrandet auf den eigentlich paradiesischen Kapverden” schreibt der Tagesanzeiger von einem Schweizer Paar, das wegen einem positiven PCR-Testergebnis nicht mehr in die Schweiz einreisen konnte. Dies ist jedoch kein Einzelfall, verschiedene Reiseveranstalter berichten von weiteren solchen Vorkommnissen, so travelnews.ch

Die selbst zu bezahlenden PCR-Tests dämmen nicht nur die neu entfachte Reiselust von Schweizerinnen und Schweizern ein, sie können geimpfte wie auch genesene Reisende wie das Ehepaar auf den Kapverden auch stranden lassen. Allein das Risiko von einer Strandung beeinflusst die Nachfrage nach Reisen negativ, wie Reise vor9 schreibt.

Gute Neuigkeiten für Genesene

Bei genesenen Personen gab es immer wieder der Fall, dass der Corona-Test, auch wenn die Infektion vorüber ist, das Testergebnis weiterhin positiv war. Dies stellte einige Personen vor Probleme, die die kommenden Festtage bei ihrer Familie im Aus- beziehungsweise Inland verbringen wollten. Genau für diesen Fall hat das BAG nun eine Ausnahmeregelung gegenüber der NZZ bekannt geben.

Unter Einhaltung der folgenden drei Regeln können Genesene ohne PCR-Test in die Schweiz einreisen:

  • Sie haben eine ärztliche Bestätigung, die besagt, dass die Person innerhalb der letzten 30 Tage an Covid-19 erkrankt war
  • Die Person hat keine Symptome
  • Vorweisung eines negativen Antigenschnelltests (maximal 24 Stunden alt)

Fazit zu den Konsequenzen vom Testregime für die Reisebranche

Die Corona-Massnahmen vom Bundesrat zogen einige Folgen mit sich. Einerseits liess die Nachfrage an Auslandsreisen nach, da die Tests die Reise teurer gestalten und das Risiko von einer Strandung besteht. Andererseits kam für Genesene die Frage auf, ob und wie sie überhaupt noch in die Schweiz einreisen können, da es einige Fälle gab, bei denen das Testergebnis auch nach der Infektion weiterhin positiv war. Für kürzlich Genesene beschloss der Bundesrat jedoch nun eine Ausnahme, so zusagen ein Weihnachtsgeschenk, was Expats den Weihnachtsbesuch der Familie ermöglicht.

Autorin

Grossgeworden in einer Swissair-Familie, wurde Livia die Liebe zum Reisen quasi in die Wiege gelegt. Nichts macht die gebürtige Zürcherin so glücklich, wie auf Reisen zu sein, darüber zu schreiben und recherchieren. Begleitet Livia auf reisetopia quer durch die Welt!

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