In Österreich entfallen ab dem morgigen 16. Mai alle Einreiseregeln, die mit der Corona-Pandemie in Zusammenhang stehen. 

Während wir aktuell überall auf der Welt und selbst von Ländern wie Japan, die bisher strikt an der Schliessung der Grenzen für den Tourismus festhielten, Lockerungsabsichten beobachten können, beschliesst Österreich, sämtliche noch bei der Einreise geltenden Regeln, die auf Corona zurückzuführen sind, abzuschaffen. Dies geht aus einem Bericht von reisevor9 hervor. Was damit nun für Reisende künftig wegfällt und welche Regeln noch im Land gelten, zeigen wir Euch im Folgenden. 

Aufhebung der Corona-Einreisebeschränkungen

Mit dem 16. Mai sollen in Österreich sämtliche Einreisebeschränkungen, die im Zuge der Pandemie verabschiedet worden sind, abgeschafft werden. Bisher galt gemäss den Lockerungen vom 5. März die 3G-Regel für die Einreise – diese soll nun jedoch wegfallen. Man muss also nun nicht mehr nachweisen, ob man geimpft, genesen oder getestet ist, um ins Land zu kommen. 

Man kann nun wieder ohne 3G-Nachweis nach Österreich reisen. 

Dementsprechend aktualisierte das österreichische Gesundheitsministerium Ende der vergangenen Woche seine Einreiseverordnung. Auch im Land selbst ist die Nachweispflicht über eine geringe epidemiologische Gefahr, wie die 3G-Regel vor Ort bezeichnet wird, grösstenteils abgeschafft. Die aktuell noch geltenden Regeln sind auf ein Minimum reduziert, einiges gilt jedoch weiterhin. 

Welche Regeln gelten fortan?

Laut Auflistung des Bundesministeriums für Soziales gelten aktuell die folgenden Regeln. Die Erhebung von Kontaktdaten ist noch immer erlaubt, jedoch nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Zu den Informationen, die abgefragt werden dürfen, gehören unter anderem der Nachweis über geringe epidemiologische Gefahr – dies ergibt sich aus dem Hausrecht. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach FFP-2-Standard gibt es zunächst weiter beim Betreten von Kundenbereichen des täglichen Lebens, in alten und Pflegeheimen, in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Kranken- und Kuranstalten, an öffentlichen Orten wie Behörden und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin eine FFP-2-Maskenpflicht.

In Krankenhäusern, Alten- und Pflege- und Behinderteneinrichtungen gilt ebenfalls noch eine 3G-Pflicht, jedoch mit einigen Ausnahmen wie für kritische Lebensereignisse. Bei Zusammenkünften von über 500 Menschen ist es weiterhin notwendig, ein Konzept zur Minimierung des Infektionsgeschehens vorzulegen. Alle sonstigen Massnahmen wie die Sperrstunde oder die Erbringung eines Nachweises über geringe epidemiologische Gefahr in Gaststätten gelten nicht mehr. 

Fazit zur Lockerung der Einreisebestimmungen in Österreich

Das öffentliche Leben in Österreich hat sich weitestgehend durch eine Minimierung der noch geltenden Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie auf Vorkrisenniveau eingependelt. Lediglich die Maskenpflicht weiterhin. Eine Pflicht zum Nachweisen des 3G-Status gilt nur noch in einem sehr eingeschränkten Bereich. Diese Logik wird nun auch auf die Einreise angewendet und so entfällt der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr fortan auch an der Grenze. 

Autor

Sandro ist Content Editor und seit Januar 2022 bei reisetopia tätig. Seitdem er mit nur einem Jahr seinen ersten Langstreckenflug antrat und danach 6 Jahre lang im Ausland aufwuchs, war er von Reisen begeistert. Heute versorgt er Euch vor allem am Wochenende mit interessanten Inhalten.

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