Da es immer wieder Fahrgäste gibt, die die gesamte Fahrt lang essen oder trinken, um die Maskenpflicht zu umgehen, diskutiert das Bundesamt für Gesundheit nun mit den SBB und Postauto, wie mit solchen Fällen umgegangen werden kann.
So gut wie jeder hat es bestimmt schon einmal mitbekommen: Man sitzt im Zug und am anderen Ende des Abteils sitzt eine Person, die die gesamte Fahrtzeit über immer wieder an ihrem Getränk nippt oder sich in regelmässigen Abständen kleinere Snacks zu Gemüte führt. Deutlich wird schnell, dass hier weniger Hunger oder Durst im Vordergrund stehen, sondern die “Lücke” genutzt wird, die es einem erlaubt, die Maske im öffentlichen Verkehr abzunehmen. Vielen Gästen ist das bereits unangenehm aufgefallen und daher hat sich das Bundesamt für Gesundheit nun mit den SBB und Postauto zusammengetan, um etwaige Regelungen zu diskutieren.
Kein absolutes Verbot von Essen und Trinken – Kommunikation im Vordergrund
Es ist ein schwieriges Thema, denn selbstverständlich muss es erlaubt sein während einer Zugfahrt etwas zu essen oder zu trinken. Nutzt man dies allerdings über einen längeren Zeitraum aus, um seine Mund-Nasenschutzmaske nicht zu tragen, wird es kritisch. Was kann man dagegen tun und inwiefern können die Verkehrsbetriebe einschreiten? Hierüber diskutiert das BAG gemeinsam mit den beiden Branchengrössen SBB und Postauto. Schnell wird klar, dass ein Verbot von Essen und Trinken im Zug nicht infrage kommt. Eher soll auf kommunikative Massnahmen gesetzt werden. So ist ein Vorschlag, Infoplakate in den Zügen aufzuhängen, die noch einmal auf die Notwendigkeit hinweisen. Auch soll die Rolle des Fahrpersonals geprüft werden. Hier sollten Bahnangestellten analog zur Maskenpflicht die Passagiere auf Verstösse aufmerksam machen und wenn nötig ein Bussgeld verlangen.
Gleichzeitig wird im Rahmen dieser Gespräche aber auch betont, dass es sich bei den bisher festgestellten Verstössen und Beschwerden um vereinzelte Ausnahmen handle und dass sich fast alle Passagiere an die Regeln halten. “Zum Verzehr eines kleines Picknicks” darf die Maske also auch weiterhin abgenommen werden – solange man diese Ausnahme nicht überstrapaziert.
Fazit zu den Ess- und Trinkregelungen im ZUG
Auch in Zukunft wird es weiterhin erlaubt bleiben, im Zug zu essen und zu trinken und dafür die Maske für einen kurzen Moment abzunehmen. Es soll allerdings eine verstärkte Kommunikation mit denjenigen geben, die diese Ausnahme ausnutzen und sich über die ganze Fahrt hinweg am Essen oder Trinken befinden. Aufgrund der geringen Anzahl der Verstösse und dem Einhalten der Regeln der Mehrheit sollten diese Überlegungen auch erst einmal ausreichen. Gibt es keine Besserung, kann zu einem anderen Zeitpunkt immer noch über weitere Massnahmen diskutiert werden.