An der heutigen Pressekonferenz gab der Bundesrat die neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt. Zeitgleich erklärt das deutsche Robert Koch-Institut die Schweiz als Hochrisikogebiet.

Als Reaktion auf die stark steigende Inzidenz und die Intensiv- sowie Spitalauslastung durch die Delta-Variante wie auch der gefährdenden neuen Variante Omikron gibt der Bundesrat neue Massnahmen bekannt. Nicht nur im Inland ändern die Regeln, auch die Einreisebestimmungen vom Ausland ändern sich. Ab morgen, Samstag, 4. Dezember wird die BAG-Quarantäneliste Geschichte und eine Testpflicht tritt in Kraft, wie der Pressemitteilung des BAGs zu entnehmen ist. Dazu kommt, dass die Schweiz in Deutschland nun als Hochrisikogebiet angesehen wird, so das Robert Koch-Institut (RKI).

Massnahmen im Inland ab dem 6. Dezember

Mit Gültigkeit ab Montag, dem 6. Dezember 2021 hat der Bundesrat eine Reihe an neuen Corona-Massnahmen angekündigt. Dabei hat sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, die Spital-Strukturen zu entlasten. Einerseits wird die Maskenpflicht in Innenräumen erweitert. Mit dem Credo, wo Zertifikatspflicht gilt, ist auch Maskenpflicht. Anderseits wird Restaurants, Clubs, Bars und anderen Veranstaltern ermöglicht, eine 2G-Regelung einzuführen.

Quelle: BAG

Die Zertifikatspflicht von einem 3G-Nachweis wird erweitert auf alle Innenräume von öffentlichen Veranstaltungen, wobei gewisse Ausnahmen gelten. Im Gleichschritt mit der Erweiterung des 3G-Nachweises, gilt ab Montag die Maskenpflicht überall, wo eine Zertifikatspflicht gültig ist. Um weniger Kontakte bei der Arbeit zu haben, empfiehlt der Bundesrat dringlich Homeoffice auszuführen, sofern dies möglich ist. Zudem wird die Testgültigkeit des Antigen-Schnelltests verkürzt. Von 48 Stunden ist der Test neu nur noch 24 Stunden gültig. 

Einreisebestimmungen und Regeln im Ausland

Doch auch die Einreiseregelungen ändert der Bundesrat. Ab morgen, dem 4. Dezember 2021 wird die Quarantäneliste vom BAG abgelöst und durch eine Testoffensive ersetzt. Unabhängig vom Impfstatus oder des Landes, aus dem eingereist wird, muss ab morgen ein PCR-Test vor der Einreise in die Schweiz gemacht werden. Zusätzlich müssen Einreisende ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Ankunft in der Schweiz durchführen.

Neben dem Bundesrat gab heute auch das deutsche RKI ein Update der Einreisebestimmungen bekannt. Dabei erklärten sie unter anderem die Schweiz als Hochrisikogebiet aufgrund der Sieben-Tage-Inzidenz, die aktuell weit über 600 liegt. Konkret verursacht das für ungeimpfte Schweizerinnen und Schweizer eine Quarantänepflicht von zehn Tagen bei der Einreise nach Deutschland. Frühestens nach fünf Tagen kann diese durch ein negatives Testergebnis verlassen werden, wie der Tagesanzeiger berichtet. Des Weiteren muss eine Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Diese Regelung tritt ab Sonntag, dem 5. Dezember 0:00 Uhr in Kraft.

Fazit zu den neuen Corona-Massnahmen vom Bundesrat

Die stark steigende Inzidenz wie auch die Belastung der Intensivstationen bringt die Behörden zur Verkündung von verstärkten Corona-Massnahmen. Im Inland wird in grossen Teilen zur Masken- sowie Zertifikatspflicht gegriffen, dagegen gilt bei der Einreise in die Schweiz neu eine Testpflicht. Auch das Ausland reagiert, Deutschland setzt die Schweiz neu auf ihre Liste der Hochrisikogebiete.

Autorin

Grossgeworden in einer Swissair-Familie, wurde Livia die Liebe zum Reisen quasi in die Wiege gelegt. Nichts macht die gebürtige Zürcherin so glücklich, wie auf Reisen zu sein, darüber zu schreiben und recherchieren. Begleitet Livia auf reisetopia quer durch die Welt!

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