Das Worst Case-Szenario ist eingetreten: Der älteste und einer der grössten Reiseveranstalter der Welt, Thomas Cook, ist pleite. Der Insolvenzantrag wurde gestellt, ob Reisen mit Abreisedatum am 23. oder 24. September stattfinden können, ist ungeklärt.

Der britische Reiseveranstalter Thomas Cook, der auch in der Schweiz, Österreich und Deutschland einer der wichtigsten Veranstalter ist, hat den Betrieb eingestellt. In der Nacht auf Montag hat Thomas Cook einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Der Verkauf von Reisen wurde mit sofortiger Wirkung gestoppt, auch die deutschen Veranstalter-Töchter sind davon betroffen. Ob Reisen mit einer Abreise am 23. oder 24. September stattfinden können, steht in den Sternen. Unklar ist auch, was mit danach gebuchten Reisen passiert. Thomas Cook hatte bis zuletzt versucht, 200 Millionen Pfund zur Refinanzierung aufzutreiben, war mit den Bemühungen aber schlussendlich gescheitert – auch bei der britischen Regierung.

600’000 Touristen von der Thomas Cook Pleite betroffen

Die schiere Grösse von Thomas Cook sorgt dafür, dass insgesamt 600’000 Touristen von der Pleite der Briten betroffen sind – wohlgemerkt nur aktuell und mit zukünftig gebuchten Reisen. Darunter befinden sich laut verschiedenen Medienangaben nicht nur bis zu 300’000 Briten, sondern auch viele zehntausend Deutsche. Darüber hinaus ist Thomas Cook auch in Nordamerika stark vertreten. Betroffen sind primär Kunden, die sogenannte Pauschalreisen, also eine Kombination aus Flug und Hotel, gebucht haben. Allerdings hat Thomas Cook auch Hotels, Mietwagen und Flüge als Einzelleistungen verkauft, wenngleich dieser Geschäftsbereich insgesamt weniger relevant war.

Von der Einstellung des Veranstalter-Geschäfts und möglichen Absagen von gebuchten Reisen sind neben der Hauptmarke Thomas Cook auch die folgenden im deutschsprachigen Raum bekannten Marken betroffen:

  • Neckermann Reisen
  • Bucher Last Minute
  • Öger Tours
  • Air Marin
  • Thomas Cook Signature

Wer mit einem dieser Veranstalter gebucht hat, sollte sich ebenfalls schnellstmöglich über seine Möglichkeiten informieren. Nicht betroffen von der Thomas Cook Pleite sind die anderen grossen deutschen Veranstalter, darunter die Dertouristik Gruppe, Tui, Fti oder Schauinsland Reisen.

Condor fliegt vorerst weiter und bietet um Überbrückungskredit

Neben dem Veranstaltergeschäft waren die hauseigenen Fluggesellschaften einer der wichtigsten Geschäftsbereiche von Thomas Cook. Unter diesen Airlines befinden sich Thomas Cook Airlines in Grossbritannien, die beiden gleichnamigen Töchter ‘Balearics’ und ‘Scandinavia’ sowie eben auch die wichtige deutsche Airline Condor. Letztere will den Betrieb vorerst aufrechterhalten. In der Nacht hiess es auf Twitter “Condor erhält den Flugbetrieb” aufrecht. Weitere Informationen zu den Entwicklungen sollen in Kürze folgen, vermutlich im Laufe des Montagmorgens.

Condor ist die zweitgrösste Fluggesellschaft in Deutschland und hat eine Flotte von knapp 45 Maschinen, mit denen primär Urlaubsziele bedient werden. Darunter zählen neben vielen Verbindungen nach Südeuropa auch Langstreckenflüge in die USA, nach Kanada sowie in die Karibik und nach Südamerika. Auch in Basel ist die Airline ein bekannter Gast. Mit über sieben Millionen Passagieren im Jahr ist Condor seit der Pleite von airberlin die zweitgrösste Fluggesellschaft im Land. Nach Angaben des Konzernchefs ist die Fluggesellschaft profitabel, genauso wie die anderen Airline-Töchter von Thomas Cook. Entsprechend hofft man den Flugbetrieb unabhängig von der Pleite der Mutter fortzusetzen. Unklar ist allerdings, ob Condor autark überhaupt agieren kann, da ein Grossteil der Buchungen bei der Airline über Thomas Cook oder eine andere Firma des Konzern erfolgt sind, womit der wichtigste Kunde der Airline mit der Pleite der Mutter weg fällt.

Nach Angabe der Süddeutschen Zeitung hat die Fluggesellschaft bei der deutschen Bundesregierung einen sogenannten Überbrückungskredit angefragt. Einen solchen hatte auch airberlin von der Pleite erhalten und schlussendlich nach der Insolvenz über zwei Jahre auch wieder zurückgezahlt. Dass der im Gegensatz zu airberlin profitablen Condor ein solcher ebenfalls gewährt werden könnte, erscheint realistisch – eine Entscheidung wird im Laufe des Montags erwartet. Bis dahin wird der Flugbetrieb voraussichtlich fortgesetzt, alle Flüge sollen nach Plan stattfinden.

Pauschalreisen sind abgesichert, einzelne Buchungen nicht

Die Pleite von Thomas Cook schlägt zweifelsfrei hohe Wellen und könnte zehntausende Urlauber im deutschsprachigen Raum Geld kosten. Aktuell ist noch unklar, wie es weitergeht, besonders mit der Fluggesellschaft Condor. Sobald es weitere Informationen dazu gibt, könnte eine “Rückhol-Aktion” gestartet werden, an der sich andere Fluggesellschaften beteiligen. Damit sollen gestrandete Passagiere in Urlaubsregionen zurück nach Europa, beziehungsweise ihr Heimatland geholt werden, sofern der Flugbetrieb von den Thomas Cook-Töchtern nicht mehr gewährleistet werden kann. In Grossbritannien wurde eine solche Aktion unter dem Namen ‘Matterhorn’ bereits ins Leben gerufen.

Wer eine Reise bei Thomas Cook gebucht hat, die allerdings erst in einigen Tagen, Wochen oder Monaten stattfinden soll, ist unter Umständen geschützt. Bei einer Pauschalreise, also einer kombinierten Buchung aus Flug und Hotel oder zweier anderer kombinierter Reiseleistungen, wird ein sogenannter Sicherungsschein ausgestellt. Mit diesem erhält man von der Versicherung im Falle einer Insolvenz – also wie in diesem Fall bei Thomas Cook – das Geld zurück. Um eine Neubuchung (möglicherweise auch zu einem höheren Preis) muss man sich allerdings dennoch kümmern, hierfür springt die Versicherung leider nicht ein.

Schwieriger sieht es für Kunden aus, die eine einzelne Leistung bei Thomas Cook oder einer der deutschen Töchter gebucht haben. Sowohl bei einem einzeln gebuchten Flug als auch bei einem Hotel oder einem Mietwagen greift der Insolvenzschutz nicht. Hier helfen nur gesondert abgeschlossene Versicherungen. Möglicherweise könnte zudem ein sogenannter Chargeback über die Kreditkarte eine Option sein. Einen solchen gibt es bei allen Kreditkarten. Nach Abstimmung mit der eigenen Kartenbank sollte ein solcher Antrag gestellt werden, sofern eine Leistung (in diesem Fall eine Reise) zwar schon bezahlt wurde, die entsprechende Leistung aber nicht bereitgestellt wird.

Fazit zur Insolvenz von Thomas Cook

Die Insolvenz von Thomas Cook ist ein schwerer Schlag – betroffen sind voraussichtlich mehrere zehntausend deutsche Touristen und hunderttausende Verbraucher in anderen Ländern. Hoffnung gibt es allerdings gerade noch bei der Airline Condor, die den Flugbetrieb für den Moment aufrecht erhalten kann. Wir halten Euch über die Entwicklungen auf dem Laufenden und hoffen, dass Ihr entweder nicht betroffen seid oder zumindest Euer Geld zurückbekommt!

 

Autor

Nachdem Alex in den ersten 5 Jahren seines Lebens mehr Zeit in Airbussen als in normalen Bussen verbracht hat, war das Hobby schon früh festgelegt: Fliegen. Egal ob in einer Turboprop oder einem A380, egal ob Holzklasse oder Premium: Der Weg ist das Ziel. Und wer kann schon behaupten in 12 Tagen New York, Singapur, Tokyo, Lissabon und Oslo mit Flügen in der Business Class verbunden zu haben?

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