Ein beliebtes Reiseland hat neue Bestimmungen für Fluggastrechte aufgestellt, und das zugunsten der Reisenden.
Für Reisende können Flugverspätungen sehr nervig werden. Insbesondere dann, wenn der Flug eine Stunde Verspätung hat oder mehr. Besonders, wenn man einen Anschlussflug hat, den man bekommen muss, kann hier für manche ein Problem entstehen. Thailand stärkt jetzt die Passagierrechte bei Flugverstärkungen, was auch Schweizern zugutekommen kann. Wie die Bangkok Post schreibt, hat Thailand neue Bestimmungen für Fluggastrechte aufgesetzt. Nach diesen müssen inländische und internationale Fluggesellschaften Reisende bei Verspätungen entschädigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Airlines müssen Passagiere für Verspätungen und Flugausfälle entschädigen
- Die Entschädigung richtet sich nach der länge der Verspätung
- Die neuen Bestimmungen gelten ab sofort
Entschädigung für Verspätung internationaler Flüge
Bereits seit gestern, den 20. Mai, sind die neuen Bestimmungen für Fluggastrechte in Thailand in Kraft getreten. Diese gelten für Inlandsflüge und internationale Flüge. Die neuen Bestimmungen stammen von der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAT).
Sie beinhalten, dass Airlines bei Verspätungen oder Flugstreichungen ohne Vorankündigung zum einen Unterstützung und zum anderen eine Entschädigung leisten müssen. Insbesondere dann, wenn die Passagiere bereits am Flughafen sind. Die Bestimmungen gelten für Flüge, die in Thailand starten.
Hier sei allerdings noch Folgendes erwähnt: Findet der Flug mit einer Airline, wie etwa der Swiss, statt, die ihren Sitz in der EU hat, greifen die europäischen Fluggastrechte und nicht die thailändischen.
Die Bestimmungen für internationale Flüge richten sich danach, wie viele Stunden ein Flug verspätet ist. Airlines sind dann verpflichtet, den jeweiligen Vorschriften Folge zu leisten.
Über zwei Stunden Verspätung:
- Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Passagieren kostenlose Speisen und Getränke oder Gutscheine anzubieten, welche der Tageszeit und der Dauer der Verspätung angemessen sind
- Die Fluggesellschaften müssen den Passagieren kostenlose Kommunikationsmittel zur Verfügung stellen, zum Beispiel Zugang zu Telefonanrufen oder E-Mail
Über fünf Stunden Verspätung:
- Die oben genannten Punkte
- Die Airlines müssen Fluggäste innerhalb von 14 Tagen mit 1’500 Baht (aktuell etwa 38 Schweizer Franken) in bar oder dem Gegenwert in Form von Reiseguthaben oder Gutscheinen, Vielfliegermeilen oder anderen gleichwertigen Formen entschädigen
- Unterbringung und Transfer, wenn aufgrund der Verspätung eine Übernachtung erforderlich ist
- Den Passagieren muss ermöglicht werden, ihre Reise zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung oder alternative Formen der Entschädigung wie Reisegutschriften oder Gutscheine zu erhalten
Bei einer Verspätung über zehn Stunden müssen die Airlines laut der neuen Bestimmungen dieselbe Unterstützung leisten, wie bei Verspätungen von mehr als zwei und fünf Stunden. Die Höhe der Entschädigung wird hier allerdings anhand der Entfernung des Fluges bestimmt:
- 2’000 Baht (aktuell etwa 50 Schweizer Franken) für Flüge bis zu einer Entfernung von 1’500 km
- 3’500 Baht (aktuell etwa 88 Schweizer Franken) für Flüge zwischen 1’500-3’500 km
- 4’500 Baht (aktuell etwa 113 Schweizer Franken) für Flüge über 3’500 km
Entschädigung bei Streichungen von internationalen Flügen
Airlines müssen Passagiere in Thailand ab sofort nicht nur für Verspätungen entschädigen, sondern auch dann, wenn Flüge gestrichen werden. Findet ein internationaler Flug nicht statt oder wird einem das Boarding verwehrt, hat der Passagier in Thailand ab sofort Anrecht auf einige Fluggastrechte. Die Fluggäste haben dabei Anspruch auf dieselbe Entschädigung wie bei Verspätungen von mehr als 10 Stunden, mit den folgenden Ausnahmen:
- Die Fluggesellschaft hat die Fluggäste mindestens sieben Tage im Voraus benachrichtigt oder sie innerhalb von sieben Tagen benachrichtigt und einen alternativen Flug angeboten, der innerhalb von drei Stunden nach der ursprünglichen Zeit abfliegt
- Wenn die Annullierung auf unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände zurückzuführen ist, obwohl die Fluggesellschaft geeignete Massnahmen getroffen hat
Entschädigungen für Inlandsflüge
Auch bei Inlandsflügen richtet sich die Höhe der Entschädigung nach der Länge der Verspätung. Es wird hier jedoch nicht so aufgeteilt, wie bei den internationalen Flügen.
Das ist die aktualisierte Entschädigung für Inlandsflüge in Thailand:
- 1’200 Baht (aktuell etwa 3 Schweizer Franken) für Verspätungen über fünf Stunden (vorher 600 Baht)
- 1’500 Baht (aktuell etwa 38 Schweizer Franken) für Stornierungen (vorher 1’200 Baht)
Die Entschädigung kann Passagieren in bar ausgezahlt oder in Form von Reisegutscheinen oder Vielfliegerpunkten angeboten werden, sofern diese einen gleichen oder höheren Wert haben. Allerdings gilt für Inlandsflüge, dass keine Ausgleichszahlung verlangt wird, wenn die Verspätungen oder Annullierungen von Inlandsflügen aufgrund „unvermeidbarer Umstände“ erfolgen.
Es gibt auch einen Online Rechner der CAAT, mit dessen Hilfe Ihr genau errechnen könnt, wie viel Entschädigung Euch für Euren Flug zusteht: