Nachdem die Lufthansa Group in einer Medienmitteilung die Anpassung der ABB hinsichtlich einer verbindlichen Maskenpflicht geändert hat, prüft auch die SWISS eine Maskenpflicht an Bord.
Am Montag, dem 01. Juni 2020 hat die Luftfahrtorganisation der Vereinten Nationen (ICAO) die Empfehlungen der Massnahmen für sichere Flugreisen veröffentlicht, in der sie eine Einführung der Maskenpflicht an Bord und an den Flughäfen empfiehlt. Das verbindliche Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist bei der Schweizer Nationalairline SWISS und dem Flughafen Zürich noch nicht implementiert – nachdem die Lufthansa jedoch in einer Medienmitteilung verlauten liess, dass eine Maskenpflicht in die allgemeinen Beförderungsbedingungen aufgenommen wird, ist es denkbar, dass auch SWISS nachziehen wird. Auch die Webseite travelnews berichtet von diesem Vorhaben.
Lufthansa Group ändert ABB
Wie wir heute berichtet haben, hat die Lufthansa Group in einer Medienmitteilung eine Änderung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) für die Lufthansa, Eurowings und Lufthansa Cityline durchzuführen.
Ab dem 8. Juni wird es zur Pflicht, an Bord des Flugzeugs eine Maske zu tragen. Der Artikel zur Maskenpflicht in den ABB lautet wie folgt:
“Zum Schutz der Gesundheit sämtlicher Personen an Bord sind Sie dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren sowie Personen, denen das Tragen einer Maske gesundheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung nachweislich nicht möglich ist. Zum Verzehr von Getränken und Speisen an Bord, zur Kommunikation mit Gehörlosen, zu Identifikationszwecken sowie für sonstige notwendige, mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unvereinbare Tätigkeiten, kann die Maske vorübergehend abgelegt werden. Zur Bedeckung von Mund und Nase können sowohl sogenannte Alltagsmasken aus Stoff als auch medizinische Schutzmasken verwendet werden”
Bislang gilt diese Regelung noch nicht für alle Lufthansa-Partner: Angepasst wurde der Absatz zur Maskenpflicht bisher lediglich für Lufthansa, Eurowings und Lufthansa Cityline. Bei der SWISS wird einer Änderung der ABB momentan geprüft.
Temperaturmessungen auf Wunsch
Der Zürcher Flughafen hält sich vorerst an die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit. Das BAG empfiehlt, eine Maske zu tragen, wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht gewährleistet werden kann.
“Unser Sicherheitskonzept wird laufend überprüft, mit entsprechenden Empfehlungen abgeglichen und wo nötig angepasst”
Bettina Kunz, Senior Mediensprecherin Flughafen Zürich
Ausserdem möchte der Schweizer Flughafen auf die Einführung von Temperaturmessungen vor der Reise verzichten, solange es möglich ist: Frau Kunz erklärt, dass sich der Flughafen an die Vorgaben der EASA hält, die Temperaturmessungen nicht empfiehlt. Wenn eine Airline oder eine Zieldestination einen solchen Nachweis jedoch nachgewiesen haben möchte, ist der Airport vorbereitet und führt solche Screenings durch.
Fazit zur Prüfung der Maskenpflicht bei der SWISS
Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch bald bei der SWISS in den allgemeinen Beförderungsbedingungen angepasst wird und somit als verbindliche Regel gilt. Vermutlich wird die Lufthansa eine einheitliche Regelung aller Lufthansa-Group-Mitglieder forcieren wollen. Was haltet Ihr von den Maßnahmen?