Der amerikanische Präsident Joe Biden lobt das strikte Vorgehen seines Verkehrsministers gegen die heimischen Airlines bei Annullierungen und Verspätungen. Widerspruch kommt vom Dachverband Airlines for America.
Joe Biden nimmt das Flugchaos der letzten Monate zum Anlass, das Verhalten der amerikanischen Airlines zu beanstanden. Den Airlines drohen bald harte Strafen, falls Reisende bei Flugunregelmässigkeiten keine entsprechende Betreuung erhalten. Eine zusätzliche geplante Verordnung zum Schutz der Passagiere sorgt ausserdem für Entsetzen bei den Reisebüros, wie fvw berichtet.
Gegenseitige Anschuldigungen
Nicht nur in Deutschland, auch in den USA kam es in Folge der gestiegenen Nachfrage nach Flugreisen zu einem Reisechaos. Kurzfristige Annullierungen und mehrstündige Verspätungen betrafen viele Passagiere, die zudem auch keine angemessene Unterstützung seitens der Airlines erhielten. Das amerikanische Verkehrsministerium (Department of Transportation, kurz DOT) ist für die Einhaltung der allgemeinen Regeln im Verkehrswesen zuständig. Demnach sind die Airlines verpflichtet, den Passagieren bei langen Verzögerungen oder Flugstreichungen eine angemessene Betreuung zukommen zu lassen.
Dies beinhaltet Verpflegungsgutscheine, aber auch eine Hotelübernachtung, falls eine taggleiche Reise nicht gewährleistet wird.
Wenn Ihr Flug storniert oder verspätet wurde, garantiert keine Top-Fluggesellschaft die Deckung Ihrer Kosten für Hotels und Mahlzeiten.
US-Präsident Joe Biden
Der Verband Airlines for America, dem alle grossen amerikanischen Airlines zugehörig sind, weist diese Anschuldigungen zurück. Demnach erhalten alle Passagiere Verpflegungsgutscheine und auch ein Hotel wird in den meisten Fällen gestellt. Dabei sollen die von Biden getätigten Aussagen indirekt mit den am 8. November 2022 stattfindenden Wahlen zum US-Senat zusammenhängen. Nach aktuellen Umfragen verlieren die Demokraten die Mehrheit in der Senatskammer, was Joe Biden mit verbraucherfreundlichen Aussagen zu verhindern versuchen soll.
Airlines drohen strenge Sanktionen
Das DOT ist dafür bekannt, Airlines zu hohen Strafzahlungen zu verurteilen, wenn diese sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Diese beliefen sich in der Vergangenheit teilweise auf ein- bis zweistellige Millionenbeträge in US-Dollar. Nach der angekündigten stringenten Vorgehensweise seitens des amerikanischen Verkehrsministeriums, werden hohe Strafen für die Airlines zu erwarten sein.
Sollten die Fluggesellschaften die Strafe nicht bezahlen, droht das Ministerium mit der Entziehung der Landeerlaubnis.
Reisebüros sollen für Flugverspätungen haften
Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass neben den Airlines auch Reisebüros bei Annullierungen haften. Fordern Kunden das bereits gezahlte Geld zurück, weil der Flug zum Beispiel ausgefallen ist, sollen nun auch Reisebüros die Erstattung aus eigener Tasche vornehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kundengelder noch im Besitz des Reisebüros sind. Die Reisevermittler wehren sich vehement gegen die angekündigte Verordnung.
Das DOT will die reisebürofeindlichste Verordnung seiner 55-jährigen Geschichte verabschieden.
Rechtsjournalist Mark Pestronk
Da die Margen für Reisebüros ohnehin gering ausfallen, fürchten die Reiseanbieter den Bankrott, falls das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.
Fazit zum Flugchaos und den Entschädigungen in den USA
In fast jedem Land kam es aufgrund erhöhter Nachfrage nach Reisen zu Verspätungen und Annullierungen. Grund hierfür ist hauptsächlich der Personalmangel, sowohl bei den Flughafenbetreibern als auch bei den Airlines. Teilweise herrscht selbst im September noch das absolute Chaos. Dass Airlines für etwaiges Fehlverhalten eine Strafzahlung zu leisten haben, halte ich für richtig. Hier ist das DOT bei weitem konsequenter als die europäischen Pendants. Der Gesetzesentwurf zur Reisebüro-Haftung geht hingegen in die falsche Richtung. Die Airline, die das Geld final erhalten hat, ist der einzige Schuldner bezüglich einer Rückerstattung. Über die Weiterentwicklung des entfachten Streits halten wir euch bei reisetopia auf dem Laufenden.